Tierschutz Musterklauseln

Tierschutz. Die Vertragsparteien kommen überein, beim Tierschutz, soweit erforderlich, zusammenzuarbeiten; dies schließt technische Hilfe und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Tierschutzstandards ein. Für die Zwecke dieses Artikels konsultieren die Vertragsparteien den nach Artikel 17.2 (Sonderausschüsse) eingerichteten Ausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“.
Tierschutz. Das Abkommen sollte die weitere Zusammenarbeit und den weiteren Austausch beim Thema Tierschutz fördern, wobei zwischen den Vertragsparteien unter anderem mögliche Verpflichtungen bezüglich der Gleichwertigkeit im Bereich des Tierschutzes erörtert werden sollten.
Tierschutz. Die Vertragsparteien bekräftigen ferner die Bedeutung der Pflege der gegenseitigen Verständigung und der Kooperation in Tierschutzfragen und werden weiterhin in dem von der Europäischen Kommission eingerichteten Forum für die Zusammenarbeit in Tierschutzfragen und auf Ebene der zuständigen neuseeländischen Behörden Informationen austauschen und zusammenarbeiten und in diesen Fragen eng mit der OIE kooperieren.
Tierschutz. Das von Bremen eingeführte Verbandsklagerecht im Tierschutz wird evaluiert. Die Anstrengungen zur Verminderung der Anzahl der Tierversuche in Forschung und Lehre werden verstärkt.
Tierschutz. Die Koalition wird das Tierschutzkonzept konsequent umsetzen und weiterent- wickeln. Mecklenburg-Vorpommern wird sich gegenüber dem Bund für eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Antibiotikareduzierung sowie eine Tierschutznutztierhaltungsverordnung für die gesamte Nutztierhaltung einsetzen. Jeder Tierhalter, ob im privaten Haushalt oder in der Nutztierhaltung, ist für das Wohl der in seiner Obhut befindlichen Tiere verantwortlich. Das Land baut die Unterstützung für Tierheime aus. Die Koalitionspartner ent- lasten die Kommunen und Tierschutzvereine durch die Fortführung von be- gleitenden Kastrationsprojekten und finanzielle Unterstützung von Auffangsta- tionen für Wildtiere.
Tierschutz. Soweit für seinen Betrieb zutreffend, verpflichtet sich der Lieferant, Vorkehrungen zum Tierschutz aller Tiere zu treffen und die Misshandlung von Tieren zu vermeiden; sowohl beim Einfangen, der Aufzucht, der Tierhaltung, dem Transport und der weiteren Verwendung.
Tierschutz. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung wird der Lieferant alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Tierschutz einhalten.
Tierschutz. Der Partner ist zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Tierschutz verpflichtet.
Tierschutz. Die NutzerIn verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Tiergehege und Ställe nicht betreten werden und die Tiere nicht gefüttert werden. Die NutzerIn verpflichtet sich, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und ist in Kenntnis der geltenden Bestimmungen und Altersgrenzen.
Tierschutz. Weg zum Ziel: