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Tierschutz Musterklauseln

Tierschutz. Das Abkommen sollte die weitere Zusammenarbeit und den weiteren Austausch beim Thema Tierschutz fördern, wobei zwischen den Vertragsparteien unter anderem mögliche Verpflichtungen bezüglich der Gleichwertigkeit im Bereich des Tierschutzes erörtert werden sollten.
Tierschutz. Die Koalition wird das Tierschutzkonzept konsequent umsetzen und weiterent- wickeln. Mecklenburg-Vorpommern wird sich gegenüber dem Bund für eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Antibiotikareduzierung sowie eine Tierschutznutztierhaltungsverordnung für die gesamte Nutztierhaltung einsetzen. Jeder Tierhalter, ob im privaten Haushalt oder in der Nutztierhaltung, ist für das Wohl der in seiner Obhut befindlichen Tiere verantwortlich. Das Land baut die Unterstützung für Tierheime aus. Die Koalitionspartner ent- lasten die Kommunen und Tierschutzvereine durch die Fortführung von be- gleitenden Kastrationsprojekten und finanzielle Unterstützung von Auffangsta- tionen für Wildtiere.
Tierschutz. Das von Bremen eingeführte Verbandsklagerecht im Tierschutz wird evaluiert. Die Anstrengungen zur Verminderung der Anzahl der Tierversuche in Forschung und Lehre werden verstärkt.
TierschutzDie Vertragsparteien kommen überein, beim Tierschutz, soweit erforderlich, zusammenzuarbeiten; dies schließt technische Hilfe und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Tierschutzstandards ein. Für die Zwecke dieses Artikels konsultieren die Vertragsparteien den nach Artikel 17.2 (Sonderausschüsse) eingerichteten Ausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“.
Tierschutz. Soweit für seinen Betrieb zutreffend, verpflichtet sich der Lieferant, Vorkehrungen zum Tierschutz aller Tiere zu treffen und die Misshandlung von Tieren zu vermeiden; sowohl beim Einfangen, der Aufzucht, der Tierhaltung, dem Transport und der weiteren Verwendung.
TierschutzDie Vertragsparteien bekräftigen ferner die Bedeutung der Pflege der gegenseitigen Verständigung und der Kooperation in Tierschutzfragen und werden weiterhin in dem von der Europäischen Kommission eingerichteten Forum für die Zusammenarbeit in Tierschutzfragen und auf Ebene der zuständigen neuseeländischen Behörden Informationen austauschen und zusammenarbeiten und in diesen Fragen eng mit der OIE kooperieren.
Tierschutz. 10.1 Qualitativer Tierschutz allgemein (alle Tierkategorien) 15 10.2 Baulicher Tierschutz Allgemein (alle Tierkategorien) 18 10.3 Baulicher Tierschutz Rindvieh 19 10.4 Qualitativer Tierschutz Rindvieh 25 10.5 Baulicher Tierschutz Schweine 26 10.6 Qualitativer Tierschutz Schweine 30 10.7 Baulicher Tierschutz Schafe und Ziegen 32 10.8 Qualitativer Tierschutz Schafe und Ziegen 35 11.1 Ethoprogramme BTS und RAUS 36 11.2 Graslandbasierte Fleisch- und Milchproduktion (GMF) 36 ZIELE Mit dem Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch wird für die Abnehmer und Konsumenten die landwirtschaftliche Pro- duktion transparent und offen dargelegt. Dank hoher Professionalität in der Produktion erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten Schweizer Fleisch von bester Qualität. Insbesondere werden mit dem QM-Schweizer Fleisch folgende Ziele angestrebt: • Stärkung des Vertrauens bei den Konsumentinnen und Konsumenten • Verbesserung des Images von Fleisch und Fleischwirtschaft • Bessere Positionierung von Schweizer Fleisch • Abheben von Schweizer Fleisch gegenüber Importfleisch • Schaffung von Grundlagen für den Fleischexport • Halten und Ausbau von Marktanteilen Der Landwirt kennt die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis, welche für eine professionelle Produktion notwendig sind. Er wendet diese konsequent an und lässt sich neutral kontrollieren. Folgende Elemente zeichnen den Tierhalter im QM-Schweizer Fleisch aus: 1. Professionelles Handeln in der Produktion (Fachkompetenz)
Tierschutz. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung wird der Lieferant alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Tierschutz einhalten.
Tierschutz. Tierversuche müssen mit einem Höchstmaß an Verantwortung durchgeführt werden, um den Tieren unnötiges Leiden zu ersparen. Es muss sichergestellt werden, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind oder wenn es dafür eine wissenschaftliche Grundlage gibt. Die Tierversuche müssen auf einer ethischen und wissenschaftlichen Basis erfolgen. Für die Tierversuche dürfen nur Tiere aus Zuchtanlagen verwendet werden, die von Veterinärbehörden zugelassen und überwacht werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Vieh und Fische, für die es keine offiziellen Zuchtanlagen gibt und die von ausgewählten Vieh- und Fischzuchtbetrieben erworben werden können, sofern dies laut Vorschriften erlaubt ist.
Tierschutz. Wir haben den Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Zur Förderung des Tierschutzes tritt die Landesregierung dafür ein, die EU-Exportbeihilfen für Schlachtviehtransporte abzuschaffen und die Transportzeiten bei Lebendviehtransporten wesentlich zu verkürzen.