Tierschutz. Das Abkommen sollte die weitere Zusammenarbeit und den weiteren Austausch beim Thema Tierschutz fördern, wobei zwischen den Vertragsparteien unter anderem mögliche Verpflichtungen bezüglich der Gleichwertigkeit im Bereich des Tierschutzes erörtert werden sollten.
Tierschutz. Die Vertragsparteien kommen überein, beim Tierschutz, soweit erforderlich, zusammenzuarbeiten; dies schließt technische Hilfe und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Tierschutzstandards ein. Für die Zwecke dieses Artikels konsultieren die Vertragsparteien den nach Artikel 17.2 (Sonderausschüsse) eingerichteten Ausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“.
Tierschutz. Die Koalition wird das Tierschutzkonzept konsequent umsetzen und weiterent- wickeln. Mecklenburg-Vorpommern wird sich gegenüber dem Bund für eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Antibiotikareduzierung sowie eine Tierschutznutztierhaltungsverordnung für die gesamte Nutztierhaltung einsetzen. Jeder Tierhalter, ob im privaten Haushalt oder in der Nutztierhaltung, ist für das Wohl der in seiner Obhut befindlichen Tiere verantwortlich. Das Land baut die Unterstützung für Tierheime aus. Die Koalitionspartner ent- lasten die Kommunen und Tierschutzvereine durch die Fortführung von be- gleitenden Kastrationsprojekten und finanzielle Unterstützung von Auffangsta- tionen für Wildtiere.
Tierschutz. Soweit für seinen Betrieb zutreffend, verpflichtet sich der Lieferant, Vorkehrungen zum Tierschutz aller Tiere zu treffen und die Misshandlung von Tieren zu vermeiden; sowohl beim Einfangen, der Aufzucht, der Tierhaltung, dem Transport und der weiteren Verwendung.
Tierschutz. Das von Bremen eingeführte Verbandsklagerecht im Tierschutz wird evaluiert. Die Anstrengungen zur Verminderung der Anzahl der Tierversuche in Forschung und Lehre werden verstärkt.
Tierschutz. Die Vertragsparteien bekräftigen ferner die Bedeutung der Pflege der gegenseitigen Verständigung und der Kooperation in Tierschutzfragen und werden weiterhin in dem von der Europäischen Kommission eingerichteten Forum für die Zusammenarbeit in Tierschutzfragen und auf Ebene der zuständigen neuseeländischen Behörden Informationen austauschen und zusammenarbeiten und in diesen Fragen eng mit der OIE kooperieren.
Tierschutz. 1 Es ist untersagt, Fische mit einem Angelgerät absichtlich an einem andern Körperteil als dem Maul zu fangen.
2 Als überlebensfähig beurteilte Fische, die generell geschützt sind, die während der Schonzeit gefangen wurden oder die das Fangmindestmass nicht erreichen, sind sofort mit aller Sorgfalt in den Vierwaldstättersee zu- rückzuversetzen.
Tierschutz. Wir haben den Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Zur Förderung des Tierschutzes tritt die Landesregierung dafür ein, die EU-Exportbeihilfen für Schlachtviehtransporte abzuschaffen und die Transportzeiten bei Lebendviehtransporten wesentlich zu verkürzen.
Tierschutz. Die Vertragsparteien erkennen an, dass Tiere fühlende Wesen sind und dass die Nutzung von Tieren in Systemen zur Lebensmittelerzeugung mit Verantwortung für ihr Wohlergehen einhergeht. Die Vertragsparteien achten die dem Tierschutz dienenden Handelsbedingungen für Nutztiere und tierische Erzeugnisse.
Tierschutz. Der praktische Teil der Prüfung umfasst die Bereiche