Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 1 Geltungsbereich (1) Die Lünecom Kommunikationslösungen GmbH, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx (folgend „Lünecom“) erbringt ihre angebotenen Multimedia-Dienste („die Dienste“) ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend und in den „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ jeweils bezeichnet als „AGB“) und der für einzelne Dienste anzuwendenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen“ sowie – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekom- munikationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. (2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (3) Soweit die jeweils „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB enthalten, haben die „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorrangige Geltung. (4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. (5) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmen- bedingungenbeeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV, Transparenz-VO usw.) und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von der Lünecom zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach §313 BGB führen. Kommt die Lünecom wegen der Änderungen (z. B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx der Lünecom vor. (6) Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB und den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen werden. pk + shop_agbs_v0 03-2021 (1) Bei einer Änderung der von der Lünecom zu zahlenden Vergütung für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen die Lünecom dem Kunden Zugang gewährt, kann die Lünecom die vom Kunden vertraglich geschuldete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass die Lünecom nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern. (2) Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld). Die Lünecom teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 1 Geltungsbereich
(1) Die Lünecom Kommunikationslösungen GmbH, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx (folgend „Lünecom“) erbringt ihre angebotenen Multimedia-Dienste („die Dienste“) ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend und in den „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ jeweils bezeichnet als „AGB“) und der für einzelne Dienste anzuwendenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen“ sowie – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekom- munikationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Soweit die jeweils „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB enthalten, haben die „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorrangige Geltung.
(4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
(5) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmen- bedingungenbeeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV, Transparenz-VO usw.) und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von der Lünecom zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach §313 BGB führen. Kommt die Lünecom wegen der Änderungen (z. B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx der Lünecom vor.
(6) Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB und den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen werden. pk + shop_agbs_v0 03-2021.
(1) Bei einer Änderung der von der Lünecom zu zahlenden Vergütung für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen die Lünecom dem Kunden Zugang gewährt, kann die Lünecom die vom Kunden vertraglich geschuldete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. pk_agbs_v2 03-2021 Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass die Lünecom nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern.
(2) Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld). Die Lünecom teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 1 Geltungsbereich
(1) Die Lünecom Kommunikationslösungen GmbH, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx (folgend „Lünecom“) erbringt ihre angebotenen Multimedia-Dienste („die Dienste“) ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend und in den „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ jeweils bezeichnet als „AGB“) und der für einzelne Dienste anzuwendenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen“ sowie – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekom- munikationsgesetzes Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (Kundew/m/d) (folgend „Kunde (w/m/d)“) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Soweit die jeweils „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB enthalten, haben die „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorrangige Geltung.
(4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
(5) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmen- bedingungenbeeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV, Transparenz-VO usw.) und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von der Lünecom zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach §313 BGB führen. Kommt die Lünecom wegen der Änderungen (z. B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx der Lünecom vor.
(6) Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB und den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich auf diese darauf Bezug genommen werden. pk + shop_agbs_v0 03-2021
(3) Der Einbeziehung von AGB des Kunden (w/m/d) wird widersprochen.
(1) Bei einer Änderung der von Alle Angebote der Lünecom zu zahlenden Vergütung für besondere Netzzugänge, für sowie die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen die Lünecom dem Kunden Zugang gewährt, kann die Lünecom die vom Kunden vertraglich geschuldete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass die Lünecom nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummernhierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie Der Vertrag über die Nutzung der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG Dienste der Lünecom zwischen der Lünecom und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern Kunden (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeldw/m/d) kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden (w/m/d), unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Lünecom (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen, diesen AGB und der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, soweit im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist. Die Lünecom teilt kann die Annahme des Auftrages des Kunden (w/m/d) ohne Angabe von Gründen verweigern.
(3) Die Lünecom kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen.
(4) Für bestimmte Leistungen der Lünecom ist Voraussetzung für die Leistungs- erbringung der Lünecom ein Hausanschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabe- punkt bis zum Router).
(5) Sowohl für Arbeiten am Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde (w/m/d) die Genehmigung der Hauseigen- tümer (w/m/d) oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers (w/m/d) einzuholen, soweit im Auftragsformular keine anderweitige Regelung vereinbart ist. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Grundstücksnutzungsvertrages, der zwischen dem Eigentümer (w/m/d) beziehungsweise Rechtsinhaber (w/m/d) und der Lünecom oder einem mit dieser im Sinne der §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen geschlossen wird und vom Kunden (w/m/d) beizubringen ist.
(6) Die Lünecom ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen. Soweit die Lünecom sich zur Erbringung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden (w/m/d).
(7) Der Kunde (w/m/d) wird Daten ausschließlich unter Nutzung von Protokollen, die auf IPv4 (IETF RFC 791 mit Updates) oder IPv6 (IETF RFC 8200 mit Updates) aufsetzen, übermitteln. pk_agbs_v0 05-2022
(8) Die Lünecom ist nicht verpflichtet, dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht (w/m/d) IP-Adressräume dauerhaft zu überlassen.
(1) Die Lünecom ermöglicht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung (w/m/d) den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Änderung auf deren Angemessenheit zuNutzung ihrer Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB sowie den jeweils geltenden Preisverzeichnissen, die unter xxxxxxxx.xx im Internet eingesehen werden können.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 1 1. Geltungsbereich
(1) Die Lünecom Kommunikationslösungen Stadtwerke Speyer GmbH, Xxxxxxxxx. 0Xxxxx-Xxxxx-Xxx-Xxxxxx, 00000 Xxxxxxxx Xxxxxx (folgend nachfolgend „LünecomSWS“) erbringt ihre angebotenen Multimedia-Dienste („die Dienste“) ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages Multimediavertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden nachfolgen- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend und in den „Ergänzenden Allgemeinen GeschäftsbedingungenGe- schäftsbedingungen“ jeweils bezeichnet als „AGB“) und der für einzelne Dienste anzuwendenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen“ sowie – - soweit anwendbar – - den Bestimmungen des Telekom- munikationsgesetzes Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen RechtsverordnungenRechtsverord- nungen, die der Vertragspartner (KundeKunde)/die Vertragspartnerin (Kundin) durch Erteilung des Auftrages Auftra- ges oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Soweit die jeweils „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende Regelungen gegenüber diesen AGB enthalten, haben die „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorrangige vor- rangige Geltung.
(4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Kunden/der Kundin wird widersprochenwiderspro- chen.
(5) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmen- bedingungenbeeinflusstRahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV, Transparenz-VO TKTransparenzV usw.) und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kationTelekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen Rahmenbedingun- gen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von der Lünecom SWS zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach §§ 313 BGB führen. Kommt die Lünecom SWS wegen der Änderungen (z. B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung Verein- barung zusätzlich ein einseitiges Änderungs- recht Änderungsrecht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Xxxx der Lünecom SWS vor.
(6) Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte wenn in den folgenden AGB und den „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen“ nicht ausdrücklich auf diese dieses Bezug genommen werden. pk + shop_agbs_v0 03-2021
(1) Bei einer Änderung der von der Lünecom zu zahlenden Vergütung für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen die Lünecom dem Kunden Zugang gewährt, kann die Lünecom die vom Kunden vertraglich geschuldete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass die Lünecom nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummernwird.
(2) Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld). Die Lünecom teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.
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