Zuweisung Musterklauseln

Zuweisung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Keine der Parteien darf diese Zustimmung unangemessen verweigern. Die Abtretung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise innerhalb der verbundenen Unternehmensgruppe, zu der eine der Parteien gehört; oder an eine Nachfolgeorganisation durch Fusion oder Übernahme, bedürfen nicht der Zustimmung der anderen Partei. Lenovo kann seine Rechte an Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden abtreten.
Zuweisung. 36.1 Die Gesellschaft kann ihre Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder die Erfüllung der gesamten Vereinbarung vorbehaltlich der Bereitstellung von 15 Geschäftstagen vor der schriftlichen Mitteilung an den Kunden jederzeit an Dritte verkaufen, übertragen, abtreten oder erneuern. 36.2 Es wird vereinbart und verstanden, dass das Unternehmen im Falle einer Übertragung oder Novation, wie in Absatz 36.1 oben beschrieben, berechtigt ist, alle Kundeninformationen, das Kundenkonto und das Kundengeld je nach Bedarf zu veröffentlichen und / oder zu übertragen, vorbehaltlich der Bereitstellung 15 Geschäftstage vorherige schriftliche Mitteilung an den Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf persönliche Daten, Aufzeichnungen, Korrespondenz, Due‐Diligence‐ und Kundenidentifikationsdokumente, Akten und Aufzeichnungen, die Handelshistorie des Kunden). 36.3 Der Kunde darf die Rechte oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag nicht übertragen, abtreten, belasten, verändern oder anderweitig übertragen oder vorgeben, dies zu tun.
Zuweisung. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind im Um- fang des Umwelthaftpflicht-Risikos versichert, soweit sie auch ohne das Bestehen des Umweltschadensgesetzes auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend ge- macht werden könnten. Beruhen diese Ansprüche nicht auf einer Umwelteinwir- kung, besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Um- fang von A1. Dies gilt auch für Ansprüche nach anderen nationalen Um- setzungsgesetzen, die auf der EU-Umwelthaftungsrichtli- nie (2004/35/EG) basieren.
Zuweisung. 36.1. Die Gesellschaft kann ihre Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder die Erfüllung der gesamten Vereinbarung vorbehaltlich der Bereitstellung von 15 Geschäftstagen vor der schriftlichen Mitteilung an den Kunden jederzeit an Dritte verkaufen, übertragen, abtreten oder erneuern. Dies kann uneingeschränkt im Falle einer Fusion oder eines Erwerbs der Gesellschaft mit einer dritten Partei, einer Umstrukturierung der Gesellschaft, der Auflösung der Gesellschaft oder eines Verkaufs oder der Übertragung des gesamten oder eines Teils des Geschäfts oder des Vermögens der Gesellschaft an ein Unternehmen erfolgen. 36.2. Es wird vereinbart und verstanden, dass das Unternehmen im Falle der Übertragung, Abtretung oder Neuerung, die in Absatz 36.1 oben beschrieben ist, das Recht hat, alle Kundeninformationen (einschließlich, ohne Einschränkung, personenbezogene Daten, Aufzeichnung, Korrespondenz, Due Diligence und Datenschutz) offenzulegen und / oder zu übermitteln Dokumente, Dateien und Aufzeichnungen des Kunden (Kundenhistorie des Kunden), übertragen das Kundenkonto und das Kundengeld nach Bedarf, vorausgesetzt, es wird dem Kunden eine schriftliche Mitteilung von 15 Geschäftstagen vorab übermittelt. 36.3. Der Kunde darf die Rechte oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag nicht übertragen, abtreten, belasten, anderweitig übertragen oder anderweitig übertragen.
Zuweisung. Diese Bedingungen sind für Sie persönlich und können nicht zugewiesen werden. Dashlane kann die vorliegenden Bedingungen oder ihre Verpflichtungen vorbehaltlich geltendem Recht frei zuweisen.
Zuweisung. Gem. Art. 143 a Abs. 1 GG können Beamte durch Gesetz einer "privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes" zur Dienstleistung zugewiesen werden. Eine "Eisenbahn des Bundes" ist nach dem Wortlaut des Art. 73 GG eine Eisenbahn, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes steht, und nach § 2 Abs. 15 AEG ein Unternehmen, das sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befindet. Die Option der Zuweisung wird ausgefüllt durch § 12 DBGrG. Um die Kontinuität des Personaleinsatzes zu gewähren, ist die gesetzliche Zuweisung durch § 12 Abs. 2 i. V. m. § 23 DBGrG vorgesehen • zu den nach § 2 Abs. 1 DBGrG ausgegliederten Gesellschaften sowie • zu den nach § 3 Abs. 3 DBGrG ausgegliederten Unternehmen, wenn die Geschäftstätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen oder im Betreiben einer Eisenbahninfrastruk- tur besteht, wobei nicht nur der Eisenbahnbetrieb im engeren Sinne erfasst wird, sondern auch die historisch gewachsenen Aufgabenfelder der früheren DB und DR. Die Anwendung des § 12 Abs. 2 DBGrG setzt darüber hinaus nach Interpretation des BMI eine Mehrheitsbeteiligung des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unterneh- mens zum „Zeitpunkt des Eintritts der Zuweisung“ voraus. Für den Fall, dass Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse eintreten, gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Bundesministe- rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium des Inneren (BMI) gehen von der Weitergeltung der Zuweisung aus. Das BMI hat zu dieser Frage entschie- den: Bei Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung kann die Zuweisung „unter Wahrung ihrer Rechts- stellung und der Verantwortung des Dienstherrn“ (Art. 143 Abs. 1 Satz 3 GG) aufrechterhalten bleiben bei von der DB AG • ausgegliederten, • neu gegründeten, • teilweise erworbenen,
Zuweisung. 2.4.1 Arztpraxisbezogene Zuweisung der Regelleistungsvolumina 2.4.2 Zuschläge zum Regelleistungsvolumen für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten
Zuweisung. Für die Zuweisung drahtloser bundesweiter Übertragungskapazitäten an private Anbieter gilt § 51a des Rundfunkstaatsvertrages.
Zuweisung. Der / Die Teilnehmerin/in ist aufgrund des Vermittlungsvorschlages des Jobcenters Märkischer Kreis in der Maßnahme Nr.: 000-000-00, Lager- und Transportarbeiter DKZ 51311-118, Sozialkaufhaus Möbel & Mehr Iserlohn zugewiesen.
Zuweisung a) Die Zuweisung der periodischen Nutzungszeiten gilt zeitlich unbefristet für die sächsi- schen Schul- und Ferienzeiten mit Ausnahme der Sommerferien und der Ferien zum Jahreswechsel. Die Zuweisung der periodischen Nutzungszeiten kann im Rahmen der jährlichen Überarbeitung der Belegungspläne bis zum 31.05. eines jeden Jahres mit Wirkung ab dem 01. Oktober für das laufende Kalenderjahr geändert werden. b) Die Zuweisung der terminlichen Nutzungszeiten und der Feriennutzung erfolgt jeweils ausschließlich für den zugewiesenen Nutzungszeitraum. c) Die Zuweisung von Nutzungszeiten für den freien Sport ist von Montag bis Xxxxxxx grundsätzlich nur in der Zeit von 15:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. d) Terminliche Wochenendnutzungen sind vorrangig dem Wettkampfbetrieb vorbehalten. e) Die Zuweisung von Hallenzeiten erfolgt dabei nach folgenden Gesichtspunkten - Größe des für die einzelne Sportart erforderlichen Spielfeldes, - Beschaffenheit des Hallenbodens, - Geräteausstattung der Hallen, - örtliche Bindung zwischen Standort der Halle und Sitz des Sportvereines. f) Die sach- und zweckgerechte Belegung der zugeteilten Hallenzeiten wird von der Stadt- verwaltung überprüft. Die Nutzergruppen werden in folgender Reihenfolge bei der Zuweisung von Übungszeiten in den Sportstätten der Stadt Frohburg berücksichtigt: A ortsansässige gemeinnützige Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit, im Wettkampfbe- trieb B ortsansässige gemeinnützige Vereine ohne Kinder- und Jugendarbeit, ohne Wettkampf- betrieb C auswärtige Vereine und freie Sportgruppen D kommerzielle und andere Nutzer Ungeachtet der Regelung der §§ 1 und 2 dieser Sportstättenvergabeordnung gelten für die periodische Sportstättenvergabe (z. B. wöchentliche Nutzungszeiten) folgende weiter- gehende Festlegungen. (1) Ein neuer Antrag auf periodische Nutzungszeiten ist spätestens bis zum 31.05. des laufenden Jahres schriftlich bei der Stadtverwaltung mit Wirkung ab dem 01. Oktober für das laufende Kalenderjahr einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur Berücksichtigung finden, wenn noch Kapazitäten zur Verfügung stehen. (2) Die für die periodische Nutzung beantragten Nutzungszeiten müssen grundsätzlich dem vorgegebenen 1-Stunden-Rhythmus folgen. (3) Nach Prüfung des Antrages erfolgt eine schriftliche Zuweisung oder eine schriftliche Absage in der Regel bis zum 30.08. des laufenden Jahres.