Common use of Allgemeine Informationen Clause in Contracts

Allgemeine Informationen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung (die "Stiftung") ist eine Stiftung schweizerischen Rechts im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1

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Samples: terrahelvetica-anlagestiftung.ch

Allgemeine Informationen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung FINABRO Vermögensverwaltung GmbH (die "Stiftung"„FINABRO“) ist eine Stiftung schweizerischen Rechts im Firmenbuch zu FN 495790 d eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0. FINABRO erbringt für ihre Kunden die Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung und der Annahme und Übermittlung von Aufträgen, jeweils in Bezug auf Finanzinstrumente. Die Dienstleistungen richten sich dabei sowohl an Privatkunden als auch an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Hauptgegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer digitalen Vermögensverwaltung und die Durchführung damit zusammenhängender Geschäfte. Diese Dienstleistung geht mit einer regelmäßigen Beurteilung der Eignung der Dienstleistung für den Kunden durch FINABRO einher. Die Eignungsbeurteilung soll dazu dienen, es FINABRO zu ermöglichen, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Vor diesem Hintergrund kommt der Angabe wahrheitsgetreuer und aktueller Informationen seitens des Kunden an FINABRO besondere Bedeutung zu. Folgende Informationen richten sich nur an Kunden, die mit FINABRO eine andere Dienstleistung als die digitale Vermögensverwaltung vereinbart haben (Kunden im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung sind hiervon nicht betroffen): Im Rahmen der Wertpapierdienstleistungsart „Anlageberatung“ ist FINABRO von Gesetz wegen berechtigt, diese Dienstleistung in der Form der sog. „unabhängigen Anlageberatung“ oder der sog. „nicht-unabhängigen Anlageberatung“ zu erbringen. Es handelt sich bei diesem Begriffspaar um Definitionen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 („WAG 2018“). Im Wesentlichen gestattet die nicht- unabhängige Anlageberatung dem Dienstleister grundsätzlich die Möglichkeit des Erhalts von Vorteilen von dritter Seite (z.B. Provisionen) sowie das Anbieten einer restriktiven Produktauswahl, die auch maßgeblich von Nahebeziehungen zwischen Dienstleister und Produktanbietern geprägt sein kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass FINABRO, sofern der Kunde von FINABRO nicht schriftlich anderweitig informiert wird, dem Kunden gegenüber nicht-unabhängige Anlageberatung erbringt, um in diesem Dienstleistungsbereich nicht den soeben beschriebenen Einschränkungen der unabhängigen Anlageberatung zu unterliegen. FINABRO weist darauf hin, dass im Rahmen der Dienstleistungserbringung Eigenprodukte im Sinne von Artdes WAG 2018 einbezogen werden können. 80 ffFINABRO beschäftigt einen vertraglich gebundenen Vermittler, die FINABRO GmbH (siehe dazu noch weiter unten), jedoch keine Wertpapiervermittler. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes FINABRO erbringt keine über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte PersonenKonzession umfassten Wertpapierdienstleistungen hinausgehenden Dienstleistungen, die kollektive Anlagen ver- walten wie etwa Tätigkeiten auf Basis von Gewerbescheinen (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds)Vermögensberatung, sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegenVersicherungsvermittlung, die aus kollektiven Anlagen stammenImmobilienverwaltung, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"Unternehmensberatung etc.). Dieser ProspektFür detaillierte Informationen zum Dienstleistungsangebot der FINABRO stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung: FINABRO Vermögensverwaltung GmbH (FN 495790 d, die StatutenUID Nr.: ATU74605867) Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0, das Stiftungsreglement0000 Xxxx, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx Telefon: 0000 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 100 00 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx

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Allgemeine Informationen. Das Entgelt für die allgemeinen Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG- Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalles. Der jeweilige Leistungstext der DRG beschreibt nur eine ökonomisch definierte Pauschale von vergleichbaren medizinischen Behandlungen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die "Stiftung"Einstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen bzw. Prozeduren stehen Kataloge mit ca. 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2023) ist eine Stiftung schweizerischen Rechts und ca. 26.000 Prozeduren (OPS- Version 2023) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches jeweils aktuell gültigen Klassifikationssystem (ZGBDefinitionshandbücher) vom 10. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982festgelegt. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des BundesHandbücher beschreiben die Fallpauschalen einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren. Die Stiftung bezweckt jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG- Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Landesbasisfallwert (LBFW; festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Zahlbetrag des LBFW liegt bei 4.007,48 € und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Landesbasisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. Zusätzlich werden auf dieselbe Weise Pflegeentgelte in Rechnung gestellt. Der zugehörige Pflegeentgeltwert beträgt aktuell 335,05€. DRG - DRG-Definition Relativgewicht Landesbasisfallwert Entgelt Pflegeentgeltwert B79Z - Schädelfrakturen, Somnolenz 0,523 € 4.007,48 € 2.095,91 Pflegeerlös/Tag 1,3329 € 335,05 € 446,59 G01Z - Eviszeration des kleinen Beckens 6,097 € 4.007,48 € 24.433,61 Pflegeerlös/Tag 1,1868 € 335,05 € 394,64 Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es z. B darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthalts gestellt und welche diagnostischen bzw. therapeutischen Leistungen im Xxxxxxxx des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2023 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2023 vorgegeben. Über- und Verwaltung Unterschreitung der ihr anvertrauten VorsorgegelderGrenzverweildauer bzw. Als Anleger sind nur in der Schweiz domiziliertemittleren Verweildauer der DRGs gem. §1 Abs. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 1 und 2 der FPV 2023 Der nach der oben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassendass DRG- spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte PersonenBei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschläge fällig. Abschläge werden auch fällig, wenn bei Verlegungen die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammenmittlere Verweildauer bestimmter DRGs unterschritten wird. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren regelt die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1FPV 2023.

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Allgemeine Informationen. Der OPSTZ e. V. informiert auch durch Aushänge die Teilnehmer über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften. Je Turnierteilnehmer sind zwei Begleitpersonen zugelassen, diese sind in dieser vertraglichen Nutzungsvereinbarung namentlich durch den Turnierteilnehmer zu benennen; ab diesem namentlichen Benennen ist keine Änderung (außer der Abreise) mehr möglich, ein Ersatz von Begleitpersonen während des Turnieres ist nicht möglich. Die Terra Helvetica Anlagestiftung (Kontrollarmbänder für den Turnierteilnehmer sowie die "Stiftung") ist eine Stiftung schweizerischen Rechts von diesem benannte/n Begleitperson/en werden nach Unterzeichnung der vertraglichen Nutzungsvereinbarung durch den Turnierteilnehmer jeder Person einzeln bei deren Ankunft am Stallbüro nach Vorlage der Impf-/ Genesenen-/ Test-/ Alters-/ Xxxxxxx-Nachweise sowie Identitätsfeststellung angelegt. Jeder Turnierteilnehmer und jede der maximal zwei Begleitperson erhält dabei je ein Kontrollarmband angelegt, das zum Aufenthalt im Sinne Turnierbereich legitimiert. Je nach Status werden Armbänder mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer angelegt, und sind in eigener Verantwortung der betroffenen Person durch Erbringung entsprechender Nachweise (z. B. Test) am Stallbüro rechtzeitig zu verlängern. Jeder Turnierteilnehmer sowie jede Begleitperson trägt individuell und persönlich Sorge und haftet dafür, dass die ausgehändigten Kontrollarmbänder ausschließlich von Artihm, sichtbar und fest verschlossen ständig am Handgelenk getragen werden. 80 ffBeschädigte Kontrollarmbänder können am Stallbüro gegen Abgabe des beschädigten Bandes in ein neues Band getauscht werden. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10Verlorene Kontrollarmbänder sind dem OPSTZ e. V. sofort zu melden. Dezember 1907 Hinsichtlich Ersatz entscheidet individuell der Infektionsschutzbeauftragte. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Die Kontrollarmbänder sind nicht übertragbar und dürfen nicht wiederabnehmbar getragen und/oder weitergegeben werden. Die Kontrollarmbänder sind für den einmaligen Verschluss sowie Artdie Abnehmbarkeit nach Verwendung nur durch Zerstörung konzipiert. 53g ff. des Bundesgesetzes Ein wieder zu öffnender Verschluss, das lose Tragen, sowie das Tragen so locker, dass die Kontrollarmbänder über die berufliche Alters-Hand gestreift werden können, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982ist nicht zulässig. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesindividuelle Nummerierung eines jeden Kontrollarmbandes wird in dieser vertraglichen Nutzungsvereinbarung dem jeweiligen Nutzer zugeordnet. Besucher/ Zuschauer sind nicht zulässig. Den Teilnehmern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Haartrockner werden nicht angeboten. Umkleidekabinen werden nicht angeboten. Die Stiftung bezweckt Meldestelle ist vor Ort während des Turnierbetriebes fernmündlich (09624-919-6071) und via Email (xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx) erreichbar. Die Meldestelle darf von Teilnehmern und Begleitpersonen betreten werden. Das Nachnennen sowie Erklären von Startbereitschaften soll bevorzugt auf o. g. kontaktlosen Wegen zu erfolgen. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, wie z. B. Starter- und Ergebnislisten, erfolgen durch die Anlage und Verwaltung Meldestelle bevorzugt digital bzw. online auf der ihr anvertrauten VorsorgegelderTurnier-Plattform der Deutschen Reiterlichen Vereinigung bzw. Als Anleger auf der Homepage des Reitvereins xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx. Teilnehmer parken direkt am jeweiligen Stalltrakt, in dem sich ihre reservierten Boxen befinden. Bei Anreise erfolgt die Zuweisung in den vorgesehenen Standort durch Personal des OPSTZ e. V.; auch nach Bewegung des geparkten Fahrzeuges ist der ursprüngliche Standort wieder einzunehmen. Die vorgegebene Boxeneinteilung ist zwingend einzuhalten, insbesondere sind nur Leerboxen als solche zu erhalten. Auf den Vorbereitungsplätzen sind maximal gleichzeitig 20 Pferde zulässig. In den Vorbereitungshallen sind maximal gleichzeitig 16 Pferde zulässig. In der Übergangshalle sind maximal gleichzeitig 5 Pferde zulässig. Bei Bedarf wird auf den Vorbereitungsplätzen, in den Vorbereitungshallen, sowie in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen Übergangshalle ein vorbereitetes Einbahn-System mit jeweils gesondertem Ein- und Ausritt aktiviert. Zudem können zur weiteren Entzerrung feste Startzeiten zur Minimierung der beruflichen Vorsorge zugelassenVorbereitungszeit festgelegt werden. Eben- falls als Anleger zugelassen Die Prüfungshallen/ Turnierfelder sind von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird sofort nach Prüfungsende von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammenTeilnehmern zu verlassen. Die Ansprüche sind keine WertpapiereParcoursbesichtigung ist nur den Prüfungsteilnehmern unter Einhaltung der Maskenpflicht sowie des Mindestabstands gestattet. Hinsichtlich Siegerehrung sowie Ausgabe von Schleifen entscheidet die Turnierleitung, sondern buchhalterisch er- fasste BeteiligungseinheitenErgebnislisten werden bevorzugt digital bzw. online bereitgestellt. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien Ausbezahlung von Gewinngeld sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe von Ehrenpreisen erfolgt ggfls. im Rahmen der Endabrechnung. Dressurprotokolle werden jeweils nach Ende der Prüfung in einem witterungsgeschützten Übergabebereich nahe der Meldestelle zur kontaktlosen Entnahme durch die Turnierteilnehmer ausgelegt. Der Turniertierarzt hat keinen zentralen Standort im Turnierbereich, er ist stets mobil und Rücknahme telefonisch erreichbar. Bei Bedarf kommt der Tierarzt direkt zum Pferd in die Stallung, bei Pferd vor Ort gilt Mund-Nase-Bedeckung für alle Anwesenden. Gleiches gilt für einen ggfls. von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1den Teilnehmern individuell zu rufenden Hufschmied, der OPSTZ e. V. stellt und organisiert keinen Hufschmied vor Ort.

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Samples: www.reitverein-kreuth.de

Allgemeine Informationen. Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier zur Unternehmensfinanzierung in verbriefter Form. Es handelt sich um eine Inhaber-Teilschuldverschreibung, auch Anleihe genannt, mit einem Anlagevolumen von insgesamt 35 Mio. EUR. Die Terra Helvetica Anlagestiftung (Inha- ber-Teilschuldverschreibungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Un- ternehmen und sonstigen Personenvereinigungen erworben werden. Mittels Zeich- nung über die "Stiftung") ist eine Stiftung schweizerischen Rechts Zeichnungsbox oder Erwerb im Sinne Rahmen des Öffentlichen Abverkaufs können Inhaber-Teilschuldverschreibungen erworben werden (vgl. zu den Einzelhei- ten Ziff. F.IV.15). Für das öffentliche Angebot wurde dieser Prospekt gemäß den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes und der Prospektverordnung erstellt und von Artder Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gebilligt. 80 ffIm Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, son- dern ein fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit gezahlt. Darüber hinaus sind die Inhaber der Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufgrund der klar begrenzten Lauf- zeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen – der Anspruch auf Rückzahlung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10Kapitals am Ende der Laufzeit in voller Höhe, d.h. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-zum Nennwert, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982unterliegt insoweit auch keinem Kursrisiko. Die Stiftung untersteht Laufzeit beträgt 5 Jahre und endet - vorbehaltlich vorzeitiger Rückzahlung durch Ausübung der Aufsicht Call-Option - mit Ablauf des Bundes08.10.2017. Am Ende der Laufzeit wird die Anleihe vollständig zurückgezahlt. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit von 5 Jahren auf 8 % pro Jahr festgelegt. Die Stiftung bezweckt Zinsen werden jährlich nachträglich ausbezahlt. Eine Zeichnung ist ab 1.000,00 EUR möglich. Anleihepapiere können in beliebiger Stückzahl von je 1.000,00 EUR erworben werden. Auch vor Ablauf der Laufzeit können die Anlage und Papiere jederzeit übertragen, abgetreten oder belastet werden. Die Ausgabe der Anteile erfolgt durch Einbuchung in das Bankdepot des Zeichners. Ein Ausgabeaufschlag („Agio“) wird von dem Emittenten nicht erhoben. Für die Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind Wertpapiere fallen von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften Seiten des Emittenten ebenfalls keine Gebühren für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1Zeichner an.

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Samples: www.wertpapier-forum.de

Allgemeine Informationen. Der OPSTZ e. V. informiert auch durch Aushänge die Teilnehmer über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften. Je Turnierteilnehmer sind zwei Begleitpersonen zugelassen, diese sind in dieser vertraglichen Nutzungsvereinbarung namentlich durch den Turnierteilnehmer zu benennen; ab diesem namentlichen Benennen ist keine Änderung (außer der Abreise) mehr möglich, ein Ersatz von Begleitpersonen während des Turnieres ist nicht möglich. Die Terra Helvetica Anlagestiftung (Kontrollarmbänder für den Turnierteilnehmer sowie die "Stiftung") ist eine Stiftung schweizerischen Rechts von diesem benannte/n Begleitperson/en werden nach Unterzeichnung der vertraglichen Nutzungsvereinbarung durch den Turnierteilnehmer einzeln an jede Person bei deren Ankunft am Stallbüro nach Vorlage der Impf-/ Genesenen-/ Alters-/ Xxxxxxx-Nachweise sowie Identitätsfeststellung ausgehändigt. Jeder Turnierteilnehmer und jede der maximal zwei Begleitperson erhält dabei je ein Kontrollarmband angelegt, das zum Aufenthalt im Sinne Turnierbereich legitimiert. Jeder Turnierteilnehmer sowie jede Begleitperson trägt individuell und persönlich Sorge und haftet dafür, dass die ausgehändigten Kontrollarmbänder ausschließlich von Artihm, sichtbar und fest verschlossen ständig am Handgelenk getragen werden. 80 ffBeschädigte Kontrollarmbänder können am Stallbüro gegen Abgabe des beschädigten Bandes in ein neues Band getauscht werden. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10Verlorene Kontrollarmbänder sind dem OPSTZ e. V. sofort zu melden. Dezember 1907 Hinsichtlich Ersatz entscheidet individuell der Hygienebeauftragte. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Die Kontrollarmbänder sind nicht übertragbar und dürfen nicht wiederabnehmbar getragen und/oder weitergegeben werden. Die Kontrollarmbänder sind für den einmaligen Verschluss sowie Artdie Abnehmbarkeit nach Verwendung nur durch Zerstörung konzipiert. 53g ff. des Bundesgesetzes Ein wieder zu öffnender Verschluss, das lose Tragen, sowie das Tragen so locker, dass die Kontrollarmbänder über die berufliche Alters-Hand gestreift werden können, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982ist nicht zulässig. Die Stiftung untersteht individuelle Nummerierung eines jeden Kontrollarmbandes wird in dieser vertraglichen Nutzungsvereinbarung dem jeweiligen Nutzer zugeordnet. Um bei einer Kontrolle die Zuordnung der Aufsicht des BundesBandnummer zum jeweiligen Teilnehmer zu ermöglichen, verpflichtet sich der Teilnehmer zur Auskunft über seinen Namen und Vornamen. Besucher/ Zuschauer sind nicht zulässig. Den Teilnehmern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Haartrockner werden nicht angeboten. Umkleidekabinen werden nicht angeboten. Die Stiftung bezweckt Meldestelle ist vor Ort während des Turnierbetriebes fernmündlich (09624-919-6071) und via Email (xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx) erreichbar. Die Meldestelle darf von Teilnehmern und Begleitpersonen betreten werden. Das Nachnennen sowie Erklären von Startbereitschaften soll bevorzugt auf o. g. kontaktlosen Wegen zu erfolgen. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, wie z. B. Starter- und Ergebnislisten, erfolgen durch die Anlage und Verwaltung Meldestelle bevorzugt digital bzw. online auf der ihr anvertrauten VorsorgegelderTurnier-Plattform der Deutschen Reiterlichen Vereinigung bzw. Als Anleger auf der Homepage des Reitvereins xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx. Teilnehmer parken direkt am jeweiligen Stalltrakt, in dem sich ihre reservierten Boxen befinden. Bei Anreise erfolgt die Zuweisung in den vorgesehenen Standort durch Personal des OPSTZ e. V.; auch nach Bewegung des geparkten Fahrzeuges ist der ursprüngliche Standort wieder einzunehmen. Die vorgegebene Boxeneinteilung ist zwingend einzuhalten, insbesondere sind nur Leerboxen als solche zu erhalten. Auf den Vorbereitungsplätzen sind maximal gleichzeitig 20 Pferde zulässig. In den Vorbereitungshallen sind maximal gleichzeitig 16 Pferde zulässig. In der Übergangshalle sind maximal gleichzeitig 5 Pferde zulässig. Bei Bedarf wird auf den Vorbereitungsplätzen, in den Vorbereitungshallen, sowie in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen Übergangshalle ein vorbereitetes Einbahn-System mit jeweils gesondertem Ein- und Ausritt aktiviert. Zudem können zur weiteren Entzerrung feste Startzeiten zur Minimierung der beruflichen Vorsorge zugelassenVorbereitungszeit festgelegt werden. Eben- falls als Anleger zugelassen Die Prüfungshallen/ Turnierfelder sind von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird sofort nach Prüfungsende von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammenTeilnehmern zu verlassen. Die Ansprüche sind keine WertpapiereParcoursbesichtigung ist nur den Prüfungsteilnehmern gestattet. Während jeder Parcoursbesichtigung wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten5 m durch die Teilnehmer empfohlen. Hinsichtlich Siegerehrung sowie Ausgabe von Schleifen entscheidet die Turnierleitung, Ergebnislisten werden bevorzugt digital bzw. online bereitgestellt. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien Ausbezahlung von Gewinngeld sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe von Ehrenpreisen erfolgt ggfls. im Rahmen der Endabrechnung. Dressurprotokolle werden jeweils nach Ende der Prüfung in einem witterungsgeschützten Übergabebereich nahe der Meldestelle zur kontaktlosen Entnahme durch die Turnierteilnehmer ausgelegt. Der Turniertierarzt hat keinen zentralen Standort im Turnierbereich, er ist stets mobil und Rücknahme telefonisch erreichbar. Bei Bedarf kommt der Tierarzt direkt zum Pferd in die Stallung, bei Pferd vor Ort gilt Mund-Nase-Bedeckung für alle Anwesenden. Gleiches gilt für einen ggfls. von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1den Teilnehmern individuell zu rufenden Hufschmied, der OPSTZ e. V. stellt und organisiert keinen Hufschmied vor Ort.

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Samples: www.nennung-online.de

Allgemeine Informationen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung folgenden Dokumente sind während der normalen Geschäftszeiten an Werktagen in Luxemburg (ausgenommen Samstag) am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme erhältlich: − die Satzung; − der Verwaltungsgesellschaftsvertrag; − die Wesentlichen Informationen für Anleger („PRIIPs-KIIDs“); − der Vertrag (die "Stiftung"Verträge) ist eine Stiftung schweizerischen Rechts mit dem Portfoliomanager/Anlageberater und − der Vertrag mit der Verwahrstelle und Zahlstelle und − der Vertrag mit der Transfer- und Registerstelle und der Domizilstelle. Der aktuelle Verkaufsprospekt, die „wesentlichen Anlegerinformationen“ sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx kostenlos abgerufen werden. Der aktuelle Verkaufsprospekt, die „wesentlichen Anlegerinformationen“ sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und etwaigen Vertriebsstellen auch kostenlos in einer Papierfassung erhältlich. Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger, werden auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Darüber hinaus werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch im Sinne RESA und in einer Luxemburger Tageszeitung sowie falls erforderlich, in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert. Die Verwaltungsgesellschaft kann in den Fällen, in denen für die Gesellschaft gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung von Artbis zu 5 % der für die Gesellschaft – nach Abzug und Ausgleich der aus diesem Verfahren für die Gesellschaft entstandenen Kosten – vereinnahmten Beträge berechnen. 80 ffDie Teilfonds im Überblick ANHANG I‌ (der „LINGOHR – LINGOHR GLOBAL EQUITY“ oder der „Teilfonds“) Für den Teilfonds gelten in Ergänzung zu den Angaben und Regelungen des in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen „Allgemeinen Teil“ die nachfolgenden Bestimmungen. Dieser Anhang ist mithin nur im Zusammenhang mit dem aktuellen Verkaufsprospekt gültig. Teilfondswährung EUR Anlageziel Ziel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) LINGOHR GLOBAL EQUITY ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Wertzuwachses durch den Erwerb von Vermögenswerten, die Ertrag und / oder Wachstum erwarten lassen. Der Teilfonds wird in Bezug auf den Vergleichsindex 100 % MSCI AC World Daily TR Net USD Index verwaltet. Dieser dient lediglich als Ausgangspunkt für Anlageentscheidungen. Das Ziel des Teilfonds ist es nicht, den Vergleichsindex abzubilden. Der Vergleichsindex wird für den Teilfonds von der Gesellschaft festgelegt und kann ggf. geändert werden. Der Portfoliomanager kann nach eigenem Ermessen in Titel oder Sektoren investieren, die nicht im Vergleichsindex enthalten sind, um spezifische Anlagemöglichkeiten zu nutzen. Die Zusammensetzung des Teilfonds und seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom 10Vergleichsindex abweichen. Dezember 1907 sowie ArtDie Benchmark des Fonds ist nicht mit den ökologischen und sozialen Merkmalen des Teilfonds vereinbar, da der Teilfonds einen zusätzlichen nachhaltigen Screening-Prozess anwendet. 53g ff. des Bundesgesetzes Informationen über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982. Die Stiftung untersteht Methodik der Aufsicht Berechnung des Bundes. Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus Vergleichsindex können Sie dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebrachtInternet unter xxx.xxxx.xxx entnehmen. Es setzt sich aus gleichenkann keine Zusicherung gegeben werden, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für dass die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1Anlageziele erreicht werden.

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Allgemeine Informationen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung Xxxxxxx XXXXX AG & Co. KG beauftragt, soweit nicht anders vereinbart, einen Gebietsspediteur für die europäischen Ein- und Ausgangsverkehre der Standorte Werk X0, X0, X0, X0, X0, X0 und DSV in Waiblingen, Ludwigsburg und Schwieberdingen. Seit dem 01.05.2016 ist die Spedition Dachser, Kornwestheim als Gebietsspediteur Europa benannt. Ausgenommen hiervon sind generell Transporte zu Kunden (Landesgesellschaften/Importeure) und unpalettierte Ware unter 30 kg, die "Stiftung") ist eine Stiftung schweizerischen Rechts per Paketdienst versendet werden können. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Laufzeiten pro Land, Postleitzahl und Tonnage sowie zum Bestellvorgang und den entsprechenden Zeitfenstern. Bitte beachten Sie die genaue Definition der Laufzeiten im Sinne von ArtAnhang und dass gesetzliche Feiertage, regionale Feiertage, Tage mit Fahrverbot sowie Sonn- und Feiertage bei der Laufzeitberechnung nicht berücksichtigt werden. 80 ffBei Unklarheiten bezüglich der Laufzeiten bitten wir um Rücksprache mit den unter „3 Ansprechpartner“ genannten Personen oder dem zuständigen Disponenten/Einkäufer bei STIHL. Bitte überprüfen Sie ggf. auch Ihre Dispositionsparameter hinsichtlich der Laufzeiten. Der Leitstand ist montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr wie folgt erreichbar: Werden Transporte durch den Lieferanten, bei denen STIHL gemäß Incoterms Frachtzahler ist, an andere Spediteure vergeben (EXW, FCA), behält sich STIHL vor, die Zahlung an den Spediteur zu verweigern und an den Auftraggeber des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982Transports zu verweisen. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind Beauftragung anderer Spediteure ist nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte Personen, die kollektive Anlagen ver- walten (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds), sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegen, die aus kollektiven Anlagen stammen, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"). Dieser Prospekt, die Statuten, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 1nach Rücksprache mit STIHL möglich.

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Allgemeine Informationen. Die Terra Helvetica Anlagestiftung FINABRO Vermögensverwaltung GmbH (die "Stiftung"„FINABRO“) ist eine Stiftung schweizerischen Rechts im Firmenbuch zu FN 495790 d eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0. FINABRO erbringt für ihre Kunden die Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung und der Annahme und Übermittlung von Aufträgen, jeweils in Bezug auf Finanzinstrumente. Die Dienstleistungen richten sich dabei sowohl an Privatkunden als auch an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Gegenstand des Unternehmens von FINABRO ist der Betrieb einer digitalen Vermögensverwaltung und damit zusammenhängenden Geschäften. Im Rahmen der Wertpapierdienstleistungsart „Anlageberatung“ ist FINABRO von Gesetz wegen berechtigt, diese Dienstleistung in der Form der sog. „unabhängigen Anlageberatung“ oder der sog. „nicht-unabhängigen Anlageberatung“ zu erbringen. Es handelt sich bei diesem Begriffspaar um Definitionen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 („WAG 2018“). Im Wesentlichen gestattet die nicht-unabhängige Anlageberatung dem Dienstleister grundsätzlich die Möglichkeit des Erhalts von Vorteilen von dritter Seite (z.B. Provisionen) sowie das Anbieten einer restriktiven Produktauswahl, die auch maßgeblich von Nahebeziehungen zwischen Dienstleister und Produktanbietern geprägt sein kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass FINABRO, sofern der Kunde von FINABRO nicht schriftlich anderweitig informiert wird, dem Kunden gegenüber nicht-unabhängige Anlageberatung erbringt. FINABRO weist darauf hin, dass im Rahmen der Dienstleistungserbringung Eigenprodukte im Sinne von Artdes WAG 2018 einbezogen werden können. 80 ffFINABRO beschäftigt einen vertraglich gebundenen Vermittler, die FINABRO GmbH (siehe dazu noch weiter unten), jedoch keine Wertpapiervermittler. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 sowie Art. 53g ff. des Bundesgesetzes FINABRO erbringt keine über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgegelder. Als Anleger sind nur in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen. Eben- falls als Anleger zugelassen sind von der FINMA beaufsichtigte PersonenKonzession umfassten Wertpapierdienstleistungen hinausgehenden Dienstleistungen, die kollektive Anlagen ver- walten wie etwa Tätigkeiten auf Basis von Gewerbescheinen (etwa Fondsleitungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Anlagefonds)Vermögensberatung, sofern sie bei der Stif- tung ausschliesslich Vermögenswerte anlegenVersicherungsvermittlung, die aus kollektiven Anlagen stammenImmobilienverwaltung, deren Anlegerkreis nachweislich auf die vorerwähnten Einrichtungen beschränkt ist. Über die Aufnahme neuer Anleger ent- scheidet die Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen der Stiftung setzt sich aus dem Stammvermögen in Höhe von CHF 100'000 und dem Anlagevermögen zusammen. Das Anlagevermögen wird von den Anlegern zum Zweck der Vermö- gensanlage eingebracht. Es setzt sich aus gleichen, nennwertlosen und unentziehbaren Ansprüchen eines oder mehrerer Anleger zusammen. Die Ansprüche sind keine Wertpapiere, sondern buchhalterisch er- fasste Beteiligungseinheiten. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben beruhen auf den Statuten, dem Stiftungsreglement, den Anlagerichtlinien für die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" und den weiteren Stiftungsunterlagen. Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der Publikation dieses Prospektes über eine einzige Anlagegruppe, näm- lich die Anlagegruppe "Wohnen Schweiz" (die "Anlagegruppe"Unternehmensberatung etc.). Dieser ProspektFür detaillierte Informationen zum Dienstleistungsangebot der FINABRO stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung: FINABRO Vermögensverwaltung GmbH (FN 495790 d, die StatutenUID Nr.: ATU74605867) Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0, das Stiftungsreglement0000 Xxxx, die Anlagerichtlinien sowie weitere Stiftungsun- terlagen regeln und erläutern die Beziehungen zwischen den Anlegern und der Stiftung. Die genannten Dokumente bilden namentlich die Grundlage für die Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen gegen- Xxxxxxxxxxxxxx Telefon: 0000 00 - 0000 Xxxxxxxxxx - 058 521 05 67 - xxxx@xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx - xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 100 00 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx

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