Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat TIS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von TIS Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von TIS nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, 10.2.1. kann TIS ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen, 10.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können. 10.2.3. Etwaige Ansprüche von TIS auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt. 10.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.19.1. Der Kunde hat TIS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von TIS Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
10.29.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von TIS nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten,
10.2.19.2.1. kann TIS ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen,
10.2.29.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können.
10.2.39.2.3. Etwaige Ansprüche von TIS auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt.
10.39.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
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