Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG annehmen kann. 6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann. 6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden. 6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche Zustimmung von CONCAT AG Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann. 6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Samples: Agb Für Telematik Infrastruktur Leistungen, Agb Für Telematik Infrastruktur Leistungen, Agb Für Telematik Infrastruktur Leistungen
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren anwend- baren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- TI-Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG PT annehmen kann. Eine Checkliste mit den erforderlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Anschluss ist für den Kunden online unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxx_xxxxxx/XxxxXxxx/XX/xx-xxxxx-xxxxx.xxx abrufbar.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen (z. B. SMB-C fehlt) nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG PT zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG PT berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen Dienst- leistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrierenadminis- trieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware Antiviren- software sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung von CONCAT AG PT Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG PT gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung Nut- zung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG PT an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- TI-Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, installiert und an die TI angeschlossen werden können und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG CGM annehmen kann.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG CGM zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG CGM berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte Zugriffs- rechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben weiterzu- geben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste Diens- te ohne ausdrückliche Zustimmung von CONCAT AG CGM Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung Allein- benutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG CGM gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG CGM an Dritte ist ausgeschlossen aus- geschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- TI-Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG VM annehmen kann.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG VM zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG VM berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-TI- Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche Zustimmung von CONCAT AG VM Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG VM gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG VM an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telematik Infrastrukturleistungen
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- TI-Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG PT annehmen kann. Eine Checkliste mit den erforderlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Anschluss ist für den Kunden online unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xx/xx-xxxxx-xxxxx.xxx abrufbar.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen (z. B. SMC-B fehlt) nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG PT zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG PT berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen Dienst- leistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrierenadminis- trieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware Antiviren- software sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung von CONCAT AG PT Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG PT gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung Nut- zung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG PT an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren anwend- baren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er die TI- TI-Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG PT annehmen kann.
6.2 Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen (z. B. SMB-C fehlt) nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG PT zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CONCAT AG PT berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen Dienst- leistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrierenadminis- trieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware Antiviren- software sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung von CONCAT AG PT Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte zu zahlen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurden. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der CONCAT AG PT gewährt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung Nut- zung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kann.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen CONCAT AG PT an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Pflichten des Kunden. 6.1 7.1 Der Kunde schafft alle nach den Produktbeschreibungen und diesen AGB und anwendbaren BesGB notwendigen Voraussetzungen, damit er zahlt das für die TI- Produkte übernehmen kann, diese durch den PED installiert, an die TI angeschlossen werden und der Kunde die Dienstleistungen von CONCAT AG annehmen kannbestellten DE-CIX Services vereinbarte Entgelt.
6.2 Kann 7.2 Der Kunde nutzt die DE-CIX Services nur in der Art und dem Umfang, die nach diesem Vertrag, insbesondere dem Master SLA und den service- und standortspezifischen Leistungsbeschreibungen und SLAs , vereinbart oder von beiden Parteien übereinstimmend vorausgesetzt sind.
7.3 Der Kunde bis stellt zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CONCAT AG zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folgejeder Zeit sicher, dass CONCAT AG berechtigt istseine Nutzung der DE-CIX Services weder die technische Lauffähigkeit, die vereinbarten Produktlieferungen Stabilität und Dienstleistungen abzurechnendie Leistungsfähigkeit der DE-CIX Plattform oder wesentlicher Teilsysteme, selbst wenn der Kunde noch die TINutzung von DE-Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann.
6.3 Der Kunde muss seine IT-Systeme und TI-Komponenten regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der Vertragsprodukte zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
6.4 Dem CIX Services durch andere Kunden ist nicht gestattet, TI-Komponenten oder ihm erbrachte Dienste ohne ausdrückliche Zustimmung von CONCAT AG Dritten anzubieten oder zur Alleinbenutzung oder gewerblich zur Nutzung zu überlassenbeeinträchtigt. Der Kunde hat sämtliche Rechnungsentgelte wird darauf hingewiesen, dass insbesondere nicht mit DE-CIX abgestimmte System- Konfigurationen oder Änderung daran erhebliche negative Auswirkungen auf die DE-CIX Plattform sowie die Nutzbarkeit von DE-CIX Services durch andere Kunden haben können.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass weder seine Mitarbeiter noch eingesetzte Dritte es unternehmen, ohne Zustimmung der DE-CIX mittels Zugriff auf Services der DE-CIX Daten oder Informationen zu zahlenerlangen, die aufgrund der Inanspruchnahme des Dienstes entstanden nach dem Vertrag nicht für den Kunden bestimmt sind, auch wenn diese von Dritten verursacht wurdeninsbesondere Daten und Informationen über andere DE-CIX Kunden oder Kommunikationsdaten, die nach anwendbarem Recht besonders geschützt sind.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für DE-CIX kostenlos erbracht werden. Der Kunden wird DE-CIX bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen DE-CIX Services unterstützen und insbesondere in dem erforderlichen Umfang folgende Mitwirkungspflichten erfüllen:
7.5.1 Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritterermöglicht den Mitarbeitern und Beauftragten der DE-CIX die Installation und den Anschluss von Hardware, denen er Zugriff auf falls dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen der CONCAT AG gewährt. Dies gilt nichtnotwendig ist und diese nicht vom Kunden selbst angeschlossen wird, wenn der Kunde nachweist, dass ihm die Nutzung seines Dienstes nicht zugerechnet werden kanninsbesondere zur Ermöglichung des Zugangs zu den DE-CIX Leistungen.
6.5 Die Abtretung jeglicher Ansprüche des 7.5.2 Der Kunde erfüllt die ihm nach den Bestimmungen dieses Vertrags obliegenden Anzeige-, Rüge- und Berichtspflichten in der dafür bestimmten Art und Weise.
7.5.3 Der Kunde unterstützt DE-CIX bei der Fehlerdiagnose und -behebung, es sei denn das vom Kunden gegen CONCAT AG an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungeneingesetzte System scheidet als mögliche Fehlerursache gänzlich aus.
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Samples: De Cix Agreement