Common use of Allgemeine Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere stellt er Optimizely alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. (2) Kann aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Kunden die Durchführung von bestimmten Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen, so verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend. (3) Auf Verlangen des Kunden benennt Optimizely einen Ansprechpartner zur Koordination der Vertragsdurchführung. Der Ansprechpartner beantwortet Anfragen des Kunden oder leitet diese an die zuständigen Bereiche von Optimizely weiter. Rechte und Pflichten nach Ziffer 8 (4) bestehen nicht. (4) Ansprechpartner und Vertragsdurchführung a) Der Kunde ist verpflichtet, einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der die erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden sowie gegebenenfalls mit Dritt-Dienstleistern verantwortet sowie Optimizely die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung stellt. b) Der Ansprechpartner ist zudem bevollmächtigt, die zur reibungslosen Umsetzung und zum Abschluss des Projektes erforderlichen Entscheidungen (wie Änderungen des Leistungsumfanges, Abnahmen) zu treffen. c) Optimizely weist darauf hin, dass eine Auswechslung des Ansprechpartners im Rahmen eines laufenden Projektes wie auch das Ruhenlassen von Projekten durch den Kunden über einen Zeitraum von mehr als einem Monat regelmäßig mit erhöhten Aufwänden seitens Optimizely verbunden ist. Sollte der Kunde dennoch den Ansprechpartner auswechseln oder länger als einen Monat keinerlei Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden erfolgt sein und sollten hierdurch erhöhte Aufwände seitens Optimizely entstehen, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. (5) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung von Campaign durch Unbefugte zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die sichere Verwendung von Passwörtern. Der Kunde haftet dafür, dass Campaign nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken verwendet wird, sofern er dies zu vertreten hat. (6) Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Software liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde Campaign nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb (z.B. Newsletter an eigene Endkunden), sondern vollständig oder teilweise für einen Dritten nutzt. Eine solche Nutzung muss Optimizely zuvor angezeigt werden und bedarf der schriftlichen Einwilligung durch Optimizely. Der Kunde hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass ein Dritter sich den gleichen Pflichten dieses Vertrages gegenüber Optimizely unterworfen hat (z.B. allgemeine Pflichten aus Ziffer 8, Rechtegarantie und Haftungsfreistellung aus Ziffer 14, Regelungen bezüglich des Nachrichtenversands aus Ziffer 9, insbesondere Vorlage der Einwilligungen in Textform, Rechte zu Einschränkung und Sperrung aus Ziffer 10, Beschränkungen der Festlaufzeit aus Ziffer 17). (7) Der Kunde ist für die Erstellung von regelmäßigen Sicherheitskopien (Back-Ups) seiner Daten selbst verantwortlich. (8) Der Kunde ist zur Einhaltung des Optimizely Code of Conduct in der aktuellen Version (xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xx-xxxxxxx/) verpflichtet.

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Allgemeine Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere stellt er Optimizely alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. (2) Kann aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Kunden die Durchführung von bestimmten Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen, so verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend. (3) Auf Verlangen des Kunden benennt Optimizely einen Ansprechpartner zur Koordination der Vertragsdurchführung. Der Ansprechpartner beantwortet Anfragen des Kunden oder leitet diese an die zuständigen Bereiche von Optimizely weiter. Rechte und Pflichten nach Ziffer 8 (4) bestehen nicht. (4) Ansprechpartner und Vertragsdurchführung a) Der Kunde ist verpflichtet, einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der die erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden sowie gegebenenfalls mit Dritt-Dienstleistern verantwortet sowie Optimizely die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung stellt. b) Der Ansprechpartner ist zudem bevollmächtigt, die zur reibungslosen Umsetzung und zum Abschluss des Projektes erforderlichen Entscheidungen (wie Änderungen des Leistungsumfanges, Abnahmen) zu treffen. c) Optimizely weist darauf hin, dass eine Auswechslung des Ansprechpartners im Rahmen eines laufenden Projektes wie auch das Ruhenlassen von Projekten durch den Kunden über einen Zeitraum von mehr als einem Monat regelmäßig mit erhöhten Aufwänden seitens Optimizely verbunden ist. Sollte der Kunde dennoch den Ansprechpartner auswechseln oder länger als einen Monat keinerlei Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden erfolgt sein und sollten hierdurch erhöhte Aufwände seitens Optimizely entstehen, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. (5) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung von Campaign durch Unbefugte zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die sichere Verwendung von Passwörtern. Der Kunde haftet dafür, dass Campaign nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken verwendet wird, sofern er dies zu vertreten hat. (6) Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Software liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde Campaign nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb (z.B. Newsletter an eigene Endkunden), sondern vollständig oder teilweise für einen Dritten nutzt. Eine solche Nutzung muss Optimizely zuvor angezeigt werden und bedarf der schriftlichen Einwilligung durch Optimizely. Der Kunde hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass ein Dritter sich den gleichen Pflichten dieses Vertrages gegenüber Optimizely unterworfen hat (z.B. allgemeine Pflichten aus Ziffer 8, Rechtegarantie und Haftungsfreistellung aus Ziffer 14, Regelungen bezüglich des Nachrichtenversands aus Ziffer 9, insbesondere Vorlage der Einwilligungen in Textform, Rechte zu Einschränkung und Sperrung aus Ziffer 10, Beschränkungen der Festlaufzeit aus Ziffer 17). (7) Der Kunde ist für die Erstellung von regelmäßigen Sicherheitskopien (Back-Ups) seiner Daten selbst verantwortlich. (8) Der Kunde ist zur Einhaltung des Optimizely Code of Conduct in der aktuellen Version (xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xx-xxxxxxx/xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xx-xxxxxxx/) verpflichtet.

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Allgemeine Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde erkennt seine (1in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch den Anbieter und damit als seine vertraglichen Pflichten an. 2.2 Die Bereitstellung der Anwendung ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plugins und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob die Anwendung seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. 2.3 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß Ziffer D.Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen der Anwendung. Der Anbieter macht dem Kunden die aktuellen Anforderungen und Vorgaben in Form von „Release Notes“ laufend zugänglich und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben. Der Kunde wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen. Der Ansprechpartner nach Ziffer A. 4.2. fungiert auch als technischer Administrator des Kunden und verwaltet den Zugang des Kunden zur Anwendung über den Admin-Login. Er ist vom Kunden ausreichend bevollmächtigt, um die erforderlichen Handlungen im Admin-Dashboard vorzunehmen (einschließlich der Lizenzverwaltung und der Zustimmung zu AGB-Änderungen gemäß Ziffer A.1.4). 2.4 Der Kunde wird seine für die Nutzung der Anwendung vorgesehenen Mitarbeiter oder sonstigen Berechtigten („Nutzer“) in der Anwendung anlegen und verwalten. 2.5 Soweit dem Kunden bzw. seinen Nutzern für die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen des Anbieters Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen zugeordnet sind, ist der Kunde verpflichtet, diese vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter umgehend hiervon zu informieren. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. 2.6 Soweit der Anbieter Leistungen erbringt, zu deren Durchführung er remote auf das IT-System des Kunden bzw. der Nutzer zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen. 2.7 Der Kunde wird die von ihm für die Nutzung der Anwendungen berechtigten Nutzer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungen in angemessener Form informieren, beispielsweise über die Vorgabe entsprechender Nutzungsbedingungen. 2.8 Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere den Anbieter über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen. 2.9 Im Falle des Vertriebs sind die Regelungen in diesen AGB zu Pflichten des Kunden so verstehen, dass der Kunde dafür Sorge tragen wird, dass seine Endkunden diese Pflichten erfüllen. Der Kunde hat in diesem Fall die Vertragsdurchführung durch aktive Pflicht, mit seinen Endkunden Vereinbarungen zu treffen, die dem Endkunden mindestens die gleichen Verpflichtungen auferlegen wie sie für den „Kunden“ nach diesen AGB gelten. Inhaltliche Abweichungen der Vereinbarungen gegenüber seinen Endkunden gegenüber diesen AGB wird der Kunde mit Anbieter im Voraus abstimmen, es sei denn, es handelt sich bloß um redaktionelle und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere stellt er Optimizely alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten / oder kommerzielle Änderungen (wie insbesondere bezogen auf Preise und Unterlagen rechtzeitig zur VerfügungZahlungsbedingungen). (2) Kann 2.10 Gefährdet ein Kunde die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Saas- Leistungen des Anbieters oder entsteht dem Anbieter aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein solcher Verdacht, dass schwerwiegende Störungen von SaaS-Leistungen eintreten, kann der mangelnden Mitwirkung Anbieter den Zugang des Kunden vorübergehend sperren oder beschränken. Die Zeiten der Sperrung oder Beschränkung sind aus der Berechnung der Ausfallzeiten ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für so genannte „Denial of Service“-Attacken (nachfolgend „DoS-Attacken“), die Durchführung von bestimmten der Kunde über Saas-Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgenausführt. Das gleiche gilt, so verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend. (3) Auf Verlangen wenn die Gefährdung über das System des Kunden benennt Optimizely einen Ansprechpartner zur Koordination der Vertragsdurchführung. Der Ansprechpartner beantwortet Anfragen des Kunden oder leitet diese an die zuständigen Bereiche von Optimizely weiter. Rechte und Pflichten nach Ziffer 8 (4) bestehen nicht. (4) Ansprechpartner und Vertragsdurchführung a) Der Kunde ist verpflichtetentsteht, einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der die erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden sowie gegebenenfalls mit Dritt-Dienstleistern verantwortet sowie Optimizely die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung stellt. b) Der Ansprechpartner ist zudem bevollmächtigt, die zur reibungslosen Umsetzung und zum Abschluss des Projektes erforderlichen Entscheidungen (wie Änderungen des Leistungsumfanges, Abnahmen) zu treffen. c) Optimizely weist darauf hin, ohne dass eine Auswechslung des Ansprechpartners im Rahmen eines laufenden Projektes wie auch das Ruhenlassen von Projekten durch den Kunden über einen Zeitraum von mehr als einem Monat regelmäßig mit erhöhten Aufwänden seitens Optimizely verbunden ist. Sollte der Kunde dennoch den Ansprechpartner auswechseln oder länger als einen Monat keinerlei Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden erfolgt sein und sollten hierdurch erhöhte Aufwände seitens Optimizely entstehen, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. (5) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung von Campaign durch Unbefugte zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die sichere Verwendung von Passwörtern. Der Kunde haftet dafür, dass Campaign nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken verwendet wird, sofern er dies zu vertreten hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS- Attacken gilt, für die IT-Systeme des Kunden von Dritten benutzt werden. 2.11 Werden SaaS-Leistungen des Anbieters für illegale Zwecke genutzt (6) Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung Versand von Spam-Mails, Online-Services für Bereitstellung illegaler Inhalte etc.), kann der Software liegt ebenfalls vor, wenn der Kunde Campaign nicht Anbieter die SaaS-Leistungen für den eigenen Geschäftsbetrieb (z.B. Newsletter an eigene Endkunden), sondern vollständig oder teilweise für einen Dritten nutzt. Eine solche Nutzung muss Optimizely zuvor angezeigt werden und bedarf der schriftlichen Einwilligung durch Optimizely. Der Kunde hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass ein Dritter sich den gleichen Pflichten dieses Vertrages gegenüber Optimizely unterworfen hat (z.B. allgemeine Pflichten aus Ziffer 8, Rechtegarantie und Haftungsfreistellung aus Ziffer 14, Regelungen bezüglich des Nachrichtenversands aus Ziffer 9, insbesondere Vorlage der Einwilligungen in Textform, Rechte zu Einschränkung und Sperrung aus Ziffer 10, Beschränkungen der Festlaufzeit aus Ziffer 17)Kunden sperren. (7) Der Kunde ist für die Erstellung von regelmäßigen Sicherheitskopien (Back-Ups) seiner Daten selbst verantwortlich. (8) Der Kunde ist zur Einhaltung des Optimizely Code of Conduct in der aktuellen Version (xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx-xx-xxxxxxx/) verpflichtet.

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