Common use of Allgemeiner Hinweis Clause in Contracts

Allgemeiner Hinweis. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen einzelne für Privatanleger wesentliche steuerliche Eckda- ten auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen Steuerrechts. Hierbei ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist. Die Ausfüh- rungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr geben sie lediglich einen Überblick. Anlegern wird daher empfohlen, sich durch eigene steuerliche Berater im Hinblick auf die steuerrechtlichen Folgen des Kaufs, des Besitzes und der Veräußerung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen beraten zu lassen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitaler- träge auszahlende Stelle (Depotbank). Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Rechtsstand vom Datum des Prospekts.

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Samples: Wertpapierprospekt

Allgemeiner Hinweis. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen enthalten einzelne für Privatanleger Anleger wesentliche steuerliche Eckda- ten steuer- liche Eckdaten auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen SteuerrechtsDatum des Wertpapierprospektes gülti- gen Steuerrechtes. Hierbei ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers An- legers individuell unterschiedlich ist. Die Ausfüh- rungen Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch An- spruch auf Vollständigkeit, vielmehr geben sie lediglich einen Überblick. Anlegern wird daher empfohlen, sich durch eigene steuerliche Berater im Hinblick auf die steuerrechtlichen Folgen in steuerlichen Angelegenheiten oder in anderen Fragen an einen Fachberater zu wenden, der mit den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufs, Wohn- sitzes und den besonderen Umständen des Besitzes und der Veräußerung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen beraten zu lassenjeweiligen Anlegers vertraut ist. Die Emittentin Der Emittent selbst übernimmt keine Verantwortung Steuerzahlungen für den Anleger. Verantwortlich für den Einbehalt etwaiger Steuern der Anleger sind gegebenenfalls die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitaler- träge auszahlende Stelle (Depotbank). Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Rechtsstand vom Datum des Prospektsjeweiligen de- potführenden Banken.

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Samples: Wertpapierprospekt

Allgemeiner Hinweis. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen einzelne für Privatanleger wesentliche steuerliche Eckda- ten auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe des Datums des Prospekts gültigen Steuerrechts. Hierbei ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist. Die Ausfüh- rungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr geben sie lediglich einen Überblick. Anlegern wird daher empfohlen, sich durch eigene steuerliche Berater im Hinblick auf die steuerrechtlichen Folgen des Kaufs, des Besitzes und der Veräußerung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen beraten zu lassen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitaler- träge auszahlende Stelle (Depotbank). Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Rechtsstand vom Datum des Prospekts.

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Samples: Basisprospekt

Allgemeiner Hinweis. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen einzelne für Privatanleger wesentliche steuerliche Eckda- ten Eckdaten auf der Grundlage Grund- lage des zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe gültigen Steuerrechts. Hierbei ist zu beachten, dass die steuerliche Situation jedes Anlegers individuell unterschiedlich ist. Die Ausfüh- rungen Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf VollständigkeitVoll- ständigkeit, vielmehr geben sie lediglich einen Überblick. Anlegern wird daher empfohlen, sich durch eigene steuerliche Berater im Hinblick auf die steuerrechtlichen Folgen des Kaufs, des Besitzes und der Veräußerung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen Inhaber-Teil- schuldverschreibungen beraten zu lassen. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen Teil- schuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitaler- träge Kapitalerträge auszahlende Stelle (DepotbankDe- potbank). Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Rechtsstand vom Datum des Prospekts.

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Samples: Wertpapierprospekt