Altersgrenzen Musterklauseln

Altersgrenzen. Kinder: 0 bis 17 Jahre • Erwachsene: 18 bis 64 Jahre • Senioren: ab 65 Jahre Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.
Altersgrenzen. Geburt Frühestes Eintrittsalter in der Kinder-Unfallversicherung - 18 Jahre • Neukunden: Einstufungen nach Erwachsenentarif • Bestandskunden: Umstellung des Kindertarifs auf Erwachsenentarif ab nächster Hauptfälligkeit - 67 Jahre • Neukunden: Einstufungen nach Seniorentarif • Bestandskunden: Umstellung des Erwachsenentarifs auf Seniorentarif ab nächster Hauptfälligkeit - 81 Jahre kein Versicherungsschutz mehr möglich Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.
Altersgrenzen. Das Arbeitsverhältnis endet am Ende desjenigen Monats, ab welchem der/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf die AHV-Rente hat, oder bei Erreichen des Alters, das in einer Vereinbarung über die Vorpensionierung festgelegt wurde.
Altersgrenzen. Kinder können ab ihrer Geburt versichert werden. Mit Vollendung des – 18. Lebensjahres* wird die Kinder-Unfallversicherung auf den Erwachsentarif umgestellt. – 65. Lebensjahres* wird der Vertrag auf den Seniorentarif umgestellt. – 70. Lebensjahres* können letztmals Neuabschlüsse nach dem Seniorentarif vollzogen werden. * Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Die entsprechende Umstellung erfolgt somit zum Beginn der neuen Versicherungsperiode (somit zum 01.01.).
Altersgrenzen. Geburt Frühestes Eintrittsalter in der Kinder-Unfallversicherung 18 Jahre Neukunden: Einstufung nach Erwachsenentarif 65 Jahre Neukunden: Beitragszuschlag 20 %. Keine Dynamik möglich 70 Jahre Neukunden: Beitragszuschlag 50 %. Nur Comfort-Tarif 75 Jahre Neukunden: Kein Abschluss mehr möglich Versicherbar nur noch Tod und Invalidität (Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers) 80 Jahre Kein Versicherungsschutz mehr möglich. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hil- fe bedarf. Zu diesen Verrichtungen, die für die Erhaltung der physischen Existenz des Menschen unab- dingbar sind, zählen Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, die tägliche Körper- pflege (Waschen, Kämmen, Rasieren), das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken sowie die Verrichtung der Notdurft. Überwiegend fremder Hilfe bedarf derjenige, der entweder die Mehrzahl dieser Verrichtungen nicht mehr allein vornehmen kann oder wer zu den einzelnen Tätigkeiten nur noch unzureichend in der Lage ist und deshalb unterstützt werden muss.
Altersgrenzen. ● Ein Mindesteintrittsalter gibt es nicht, ebenso kein Höchsteintrittsalter.
Altersgrenzen xxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxx.xx Tel. Elterninitiative: 0000 000 0000 Die Kindertagesstätte betreut Kinder ab 1 Jahr bis zum vollendeten 11. Lebensjahr. Die Betreuungsvereinbarung endet spätestens zum letztgenannten Termin ohne besondere Kündigung.
Altersgrenzen. Die Altershöchstgrenze für Leistungen im Rahmen von MEDIZINISCHE KOSTEN UND NOTFALLHILFE und Leistungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung im Abschnitt REISERÜCKTRITT beträgt 80 Jahre. Die Altershöchstgrenze für Kinder, die im Rahmen dieser Leistungen versichert sind, ist 24 Jahre zu Beginn einer Reise.
Altersgrenzen a) Vollendung des 18. Lebensjahres Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif für die Altersgruppe 18 – 74 Jahre um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: • Die Versicherungssummen bleiben unverändert, und es ist der Beitrag zu zahlen, der sich aus dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif des Versicherers für Erwachsene ergibt. • Der Beitrag bleibt unverändert, und die Versicherungssummen vermindern sich im Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt gültigen Erwachsenen-Tarifbeitrags zum bisherigen Beitrag. Haben Sie spätestens bis zum Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort. Die Umstellung auf den Erwachsenentarif für die Altersgruppe 18 – 74 Jahre beinhaltet den Wegfall folgender Leistungsarten, sofern diese vereinbart waren: • Rooming-in gemäß Ziffer 2.4.3 • Sofortige Einmalzahlung bei schweren Krankheiten gemäß Ziffer 2.8.1

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.