Anbieterwechsel. Will der Kunde nach Beendigung des Vertrages einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel durch- führen, müssen die Kündigung und der Auftrag zur Rufnummernportierung über das Portierungs- formular erfolgen. In diesem Fall darf die Leistung erst unterbrochen werden, nachdem die vertrag- lichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Liegen die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vor, darf der Dienst maximal einen Kalendertag unterbrochen sein. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, ist Vodafone gemäß Satz 2 verpflichtet, die Versorgung fortzuführen. Vodafone ist für diesen Zeitraum berechtigt, in taggenauer Abrechnung die Grundentgelte zu 50 % sowie die Verbrauchsentgelte in Rechnung zu stellen. Es gilt der Preis für die Mitnahme der Rufnummer(n) zu anderen Anbietern gemäß Preisliste. Die Regelungen der Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet und Telefon gelten entsprechend.
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Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Anbieterwechsel. Will der Kunde nach Beendigung des Vertrages einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel durch- führen, müssen die Kündigung und der Auftrag zur Rufnummernportierung über das Portierungs- formular erfolgen. In diesem Fall darf die Leistung erst unterbrochen werden, nachdem die vertrag- lichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Liegen die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vor, darf der Dienst maximal einen Kalendertag unterbrochen sein. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, ist Vodafone gemäß Satz 2 verpflichtet, die Versorgung fortzuführen. Vodafone ist für diesen Zeitraum berechtigt, in taggenauer Abrechnung die Grundentgelte zu 50 % sowie die Verbrauchsentgelte in Rechnung zu stellen. Es gilt der Preis für die Mitnahme der Rufnummer(n) zu anderen Anbietern gemäß Preisliste. Die Regelungen der Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet und Telefon gelten entsprechend.. KH-01133-C-00 19/20 AGB/LB Internet und Telefon Stand: Mai 2020
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Anbieterwechsel. Will der Kunde nach Beendigung des Vertrages einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel durch- führendurchfüh- ren, müssen die Kündigung und der Auftrag zur Rufnummernportierung über das Portierungs- formular Portierungsformular/ Anbieterwechselformular erfolgen. In diesem Fall darf die Leistung erst unterbrochen werden, nachdem die vertrag- lichen vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Liegen die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vor, darf der Dienst maximal einen Kalendertag unterbrochen sein. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, ist Vodafone gemäß Satz 2 verpflichtet, die Versorgung fortzuführen. Vodafone ist für diesen Zeitraum berechtigt, in taggenauer Abrechnung die Grundentgelte zu 50 % sowie die Verbrauchsentgelte in Rechnung zu stellen. Es gilt der Preis für die Mitnahme der Rufnummer(n) zu anderen Anbietern gemäß Preisliste. Die Regelungen der Ziffer 6 7. im Allgemeinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet und Telefon AGB gelten entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen