Anbieterwechsel. 12.1 Wechselt der Kunde zu einem anderen Telekommunikationsanbieter, wird MMKS sicherstellen, dass die Leistung der MMKS nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. MMKS wird alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei einem Anbieterwechsel der Dienst des Kunden nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird.
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Anbieterwechsel. 12.1 16.1 Wechselt der Kunde zu einem anderen Telekommunikationsanbieter, wird MMKS sicherstellen, dass die Leistung der MMKS nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. MMKS wird alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei einem Anbieterwechsel der Dienst des Kunden nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird.
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Anbieterwechsel. 12.1 13.1 Wechselt der Kunde zu einem anderen Telekommunikationsanbieter, wird MMKS sicherstellen, dass die Leistung der MMKS nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. MMKS wird alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei einem Anbieterwechsel der Dienst des Kunden nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird.
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