Common use of Anbieterwechsel Clause in Contracts

Anbieterwechsel. Der Kunde kann die nordischnet beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnum­ mern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der nordischnet zu überneh­ men (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertrags­ abschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die nordischnet sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der nordischnet zu portieren. Der Vertrag darf in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Ver­ tragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden inner­ halb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut­ schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaus­ tauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktua­ lisiert. Die nordischnet ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der nordischnet beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. nordischnet trägt im Rahmen ihrer bestehenden technischen, rechtlichen und betrieb­ lichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Rege­ lungen auf Wunsch die dem Kunden durch nordischnet zugeteilte oder von einem anderen Telekommunikationsanbieter mitgebrachte Festnetzrufnummer im Falle eines Wechsels von nordischnet zu einem anderen Telekommunikationsanbieter bei Verblei­ ben am selben Standort zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Bei der Kündigung des Vertrages mit nordischnet bestätigt nordischnet den Zugang der ordnungsgemäßen Kündigung in Textform mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens zwei Wochen vor Vertragsende be­ kannt geben muss, ob der Kunde die Rufnummer behalten möchte. Unterlässt der Kunde dies, so gilt: nordischnet ist berechtigt, die Nummer unter der Voraussetzung, dass sie dem Kun­ den aus dem Nummernblock von nordischnet zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben. Wurde die Rufnummer dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunikationsanbieters zugeteilt, und ist der Kunde mit dieser Nummer zu nordischnet gewechselt, wird die Rufnummer an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückgegeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterwechsel. Der Kunde kann die nordischnet teranet beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnum­ mern Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der nordischnet teranet zu überneh­ men übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertrags­ abschluss Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die nordischnet teranet sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der nordischnet teranet zu portieren. tnet_GK_Broschüre_Leistungen_Informationen_0222 Der Vertrag darf in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Ver­ tragsbindung Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden inner­ halb innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut­ schen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaus­ tauschs Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktua­ lisiertaktualisiert. Die nordischnet teranet ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu teranet . Eine Marke der GVG Glasfaser GmbH . Xxxxxxxxxxxx 0 . 00000 Xxxx . Tel. 0000 00000000 . Fax 0000 00000000 . xxxxxxx.xx Handelsregister Amtsgericht Kiel HRB 12827 KI . Sitz der Gesellschaft Kiel . USt-IdNr. DE 281 030 825 . Steuernummer 20/298/08994 Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxx . Xxxx Xxxxxxx . Xxxxxx Xxxxxxx dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der nordischnet teranet beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. nordischnet teranet trägt im Rahmen ihrer seiner bestehenden technischen, rechtlichen und betrieb­ lichen betrieblichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Rege­ lungen Regelungen auf Wunsch die dem Kunden durch nordischnet teranet zugeteilte oder von einem anderen Telekommunikationsanbieter mitgebrachte Festnetzrufnummer im Falle eines Wechsels von nordischnet teranet zu einem anderen Telekommunikationsanbieter bei Verblei­ ben Verbleiben am selben Standort zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Bei der Kündigung des Vertrages mit nordischnet teranet bestätigt nordischnet teranet den Zugang der ordnungsgemäßen Kündigung in Textform mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens zwei Wochen vor Vertragsende be­ kannt bekannt geben muss, ob der Kunde die Rufnummer behalten möchte. Unterlässt der Kunde dies, so gilt: nordischnet teranet ist berechtigt, die Nummer unter der Voraussetzung, dass sie dem Kun­ den Kunden aus dem Nummernblock von nordischnet teranet zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben. Wurde die Rufnummer dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunikationsanbieters zugeteilt, zugeteilt und ist der Kunde mit dieser Nummer zu nordischnet teranet gewechselt, wird die Rufnummer an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückgegeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterwechsel. Der Kunde kann 12.3.1 Sowohl als aufnehmender als auch als abgeben- der Anbieter gewährleistet MK Netzdienste in Zusam- menarbeit mit dem jeweiligen anderen Anbieter einen störungsfreien Wechsel des Kunden. Als aufnehmender Anbieter leitet MK Netzdienste den Anbieterwechsel. 12.3.2 Als aufnehmender Anbieter gewährleistet MK Netzdienste den unterbrechungsfreien Wechsel und auf entsprechenden Antrag, dass Kunden die nordischnet beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnum­ mern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der nordischnet zu überneh­ men ihnen zu- geteilte Rufnummer beibehalten können (PortierungRufnum- mernmitnahme). Eine Portierung Kunden können die Rufnummern- mitnahme bis zu einen Monat nach Vertragsende be- antragen. Erfolgt die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens inner- halb des folgenden Arbeitstages, kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertrags­ abschluss beauftragt werdender Kunde von MK Netzdienste eine Entschädigung in Höhe von 10 € für jeden Tag der Verzögerung verlangen, solange wenn MK Netzdienste die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch Verzögerung zu vertreten hat. Der Entgeltanspruch von MK Netzdienste gegenüber dem Kunden zugeordnet istentsteht nicht vor dem erfolgreichen Ab- schluss des Anbieterwechsels. Mit Weitere Informationen zur Rufnummernmitnahme finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/ TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html 12.3.3 Als abgebender Anbieter gewährleistet MK Netzdienste die Anbindung des Kunden, bis der auf- nehmende Anbieter die Versorgung übernimmt. Geht die Versorgung über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus, entsteht bis zur erfolgreichen Abgabe für MK Netzdienste ein Entgeltanspruch gegenüber dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die nordischnet sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der nordischnet zu portieren. Der Vertrag darf in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Ver­ tragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden inner­ halb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut­ schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaus­ tauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktua­ lisiertKun- den. Die nordischnet ist davon abhängigHöhe des Entgelts richtet sich nach den ur- sprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der nordischnet beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. nordischnet trägt im Rahmen ihrer bestehenden technischenjedoch reduziert sich das vereinbarte Anschlussentgelt nach Vertragsende um 50 Prozent, rechtlichen und betrieb­ lichen Möglichkeiten dafür Sorgees sei denn MK Netz- dienste weist nach, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Rege­ lungen auf Wunsch die dem Verzögerung des Anbieterwechsels zu vertreten hat. 12.3.4 Wird der Dienst des Kunden durch nordischnet zugeteilte bei einem Anbieter- wechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde, sofern MK Netzdienste der abgebende An- bieter ist, für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbre- chung eine Entschädigung in Höhe von 10 € oder von einem anderen Telekommunikationsanbieter mitgebrachte Festnetzrufnummer im Falle eines Wechsels von nordischnet zu einem anderen Telekommunikationsanbieter 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verblei­ ben am selben Standort zu dem neuen Anbieter mitnehmen kannVerträgen mit gleichbleibendem monatlichem Ent- gelt verlangen. Bei Es gilt der Kündigung des Vertrages mit nordischnet bestätigt nordischnet den Zugang der ordnungsgemäßen Kündigung in Textform mit dem Hinweisjeweils höhere Betrag. Der Entschädigungsanspruch entsteht nicht, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens zwei Wochen vor Vertragsende be­ kannt geben muss, ob wenn der Kunde die Rufnummer behalten möchte. Unterlässt der Kunde dies, so gilt: nordischnet ist berechtigt, die Nummer unter der Voraussetzung, dass sie dem Kun­ den aus dem Nummernblock von nordischnet zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden Verzögerung zu vergeben. Wurde die Rufnummer dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunikationsanbieters zugeteilt, und ist der Kunde mit dieser Nummer zu nordischnet gewechselt, wird die Rufnummer an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückgegebenvertreten hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Kommunikationsdienste