Angebot und Auftrag. .1 Die Anfrage eines Bestellers muss mit einem technischen Pflichtenheft versehen sein.
Angebot und Auftrag. 3.1. Der Verkäufer unterbreitet dem Käufer ein Angebot, das die Menge, den Preis und die vorgesehene unverbindliche Lieferfrist in Bezug auf die Spezifikation des Produktes in der Anfrage des Käufers beinhaltet.
3.2. Alle Angebote ohne einen entsprechenden schriftlichen Auftrag des Käufers sind für den Verkäufer nicht bindend.
3.3. Der Verkäufer garantiert die Bedingungen aus dem Angebot bzw. aus der Pro-forma-Rechnung nur im Rahmen der Gültigkeit des Angebots bzw. der Pro-forma-Rechnung.
3.4. Der Auftrag gilt als komplett und für den Käufer bindend, wenn er alle Daten beinhaltet, die für die Herstellung der Ware notwendig sind; dies gilt insbesondere für die Menge und genaue technische Spezifikation für Waren und Dienstleistungen, die Qualität, erforderliche Garantien und Zertifikate, den Typ, Plan, spezifische Merkmale, die geplante Verwendung der Ware, den Ort und die Zeit der geplanten Lieferung sowie Herstellungs- und Lieferprioritäten.
3.5. Der Verkäufer stellt her oder liefert die Ware aufgrund des Inhaltes eines schriftlichen Auftrags, in dem er sich auf die Nummer des Angebots bzw. Kostenvoranschlags des Verkäufers sowie auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von TRIMO MSS, d.d. und auf die schriftliche Bestätigung des Auftrags – bzw. die Auftragsbestätigung bezieht. Ein telefonisch erteilter Auftrag gilt nur, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet und diese vom Kunden per Unterschrift bestätigt wird. Die Aufträge werden vom Verkäufer nur nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Käufers für die Herstellung bearbeitet. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen und diese an den Verkäufer binnen 2 Werktagen zurückzusenden, damit der Verkäufer die Bedingungen der Auftragsbestätigung garantiert, sofern nicht anders vereinbart.
Angebot und Auftrag. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2 Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch durch Übersendung einer Rechnung mit der Ware erfolgen kann. Hat der Kunde Ein- wendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbe- stätigung unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
Angebot und Auftrag. (1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt.
(2) Verträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
(3) Technische Änderungen behalten wir uns vor.
Angebot und Auftrag. Unsere Angebote sind nicht bindend freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung einer Bestellung zustande. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung eines Vertrages oder ein- zelner Regelungen dieser Bedingungen bedürfen der Schrift- form. Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertrags- schluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
Angebot und Auftrag. Die Angebote der Siegl GmbH sind freibleibend. Die Siegl GmbH liefert bzw. vermietet nur zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufs- und Lieferbedingungen sowie Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen vom AG werden von der Fa. Siegl GmbH nicht anerkannt und werden somit nicht Vertragsbestandteil. Ein Auftrag ist erst angenommen, wenn er schriftlich bestätigt bzw. aufgrund Lieferschein ausgeliefert worden ist. Bei schriftlicher Auftragsbestätigung ist deren Inhalt für den Umfang des Auftrages maßgebend, im Falle eines Angebots mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Siegl GmbH. Bedarf es zur Ausführung von Aufträgen der Genehmigung von Behörden, so gilt der Auftrag erst als angenommen, wenn die Genehmigungen vorliegen. Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen und deren Anträgen entstehen sowie Kosten für Polizeibegleitung der Transporte oder sonstige behördliche angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber (=AG). Für die richtige W ahl der Betonsorte und -menge ist allein der AG verantwortlich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für die Firmen Xxxxxx Xxxxx GmbH, Siegl Frischbeton GmbH, Siegl Elementdeckenbau GmbH, Xxxxxx Xxxxx Baustahl und Siegl Fertigteile und Beton GmbH Gültigkeit
Angebot und Auftrag. 2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Preisänderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf behält sich der Verwender vor. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich von beiden Seiten bestätigt sind.
2.2. Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferbar- keit angenommen. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Verwender den Vertragspartner unverzüglich informieren und die Gegen- leistung des Vertragspartners erstatten.
Angebot und Auftrag. 2.1. Die im Online Shop dargestellten Produkte, Produktinformationen sowie Textesind unverbindliche Informationen und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2. Für alle Angebote gelten die AGB der R&H. Die Angebote der R&H sind freibleibend, ausgenommen es erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Verbindlichkeit. Alle Telefonbestellungen, Brief-, Telefax- und Web-Bestellungen sind erst dann für R&H verbindlich, wenn deren schriftliche Bestätigung erfolgt (Auftragsbestätigung). Bei einem Abweichen der Schreiben der R&H, insbesondere der Auftragsbestätigung von der Bestellung, ist der Besteller verpflichtet, umgehend längstens binnen 48 Stunden nach Erhalt des abweichenden Schreibens einen schriftlichen Widerspruch samt Begründung zu erheben. Jede Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot an R&H zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. Bei Bestellungen im Online-Shop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich bindendes Angebot ab, diese Bestellung wird unmittelbar nach Eingang bei uns mit einem E-Mail bestätigt.
2.4. R&H wird nach Möglichkeit mitteilen, wenn keine Ware verfügbar ist, eine Pflicht dazu besteht nicht. Der Kaufvertrag mit R&H kommt auch durch Absendung der bestellten Ware an den Kunden zustande. R&H ist stets bemüht, alle Kundenbestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
2.5. Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung sind, auch bei Fixpreisvereinbarung, möglich und bleiben vorbehalten, insbesondere wenn sich Abgaben, Steuern und Gebühren oder Rohstoff- und Transportpreise ändern. Preise gelten, soweit schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, jeweils für 30 Tage.
Angebot und Auftrag. 1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Beauftragungen sind für uns unverbindlich, wenn wir diese nicht schriftlich bestätigen oder die bestellte Leistung erbringen. Gleiches gilt für etwaige Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von unserer Seite oder von Seiten unserer Vertreter oder Reisenden des Verkaufs. Im Zweifel ist der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgeblich.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich oder schriftlich vereinbart wird. Geringe Änderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns bei Vorliegen eines triftigen Grundes vor, soweit diese den berechtigten Interessen unseres Vertragspartners nicht unzumutbar zuwiderlaufen.
Angebot und Auftrag. 1. Die Auftragserteilung gilt als Vertragsangebot durch den Auftraggeber, die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ist die Vertragsannahme. Änderungen im Aufmass in üblichem Maße stehen dem Zustandekommen eines Vertrages nicht entgegen.
2. Der Vertragsinhalt bestimmt sich durch die Auftragsbestätigung. Xxxxxx die Auftragsbestätigung von der Auftragserteilung erheblich ab, kommt ein Vertrag erst durch Bestätigung des Auftraggebers oder Aufmassdetaillierung zustande.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vertragsannahme von angemessenen Vorauszahlungen oder üblichen Sicherheiten abhängig zu machen. Macht der Auftragnehmer xxxxxxx Xxxxxxxx gilt das Vertragsangebot als unter der aufschiebenden Bedingung der Erbringung der Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen angenommen.
4. Änderungen oder Ergänzungen von vertraglich getroffenen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
5. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber Xxxxxxxxxx verbindlich mitzuteilen. Wird ein Aufmass vorgenommen, so werden die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Maßangaben Vertragsgegenstand. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber der Auftragsbestätigung unverzüglich widerspricht oder das Aufmass in erheblichem Maße von den ursprünglichen Maßnahmen abweicht.
6. Nachträgliche Änderungen berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferfristen angemessen zu verlängern und Ersatz für die infolge der Änderungen nutzlos gewordenen Aufwendungen zu verlangen.