Anhänger Musterklauseln

Anhänger. Jedes Fahrzeug, das als Anhänger ausgerüstet und dazu bestimmt ist, von einem anderen Fahrzeug gezogen zu werden.
Anhänger. 2.1. Die Versicherung von Anhängern umfasst unbeschadet der Bestimmungen des Pktes. 2.2. nur die Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kraftfahrzeug zusammenhängen. Mitversicherte Personen sind der Eigentümer und derjenige, der mit Willen des Eigentümers den Anhänger verwendet.
Anhänger. Anhänger sind alle als Anhänger zugelassenen Fahrzeuge. Versicherbar sind privat genutzte Anhänger.
Anhänger. Am versicherten Motorfahrzeug mitgeführte Anhänger sind ebenfalls mitversichert. Dies gilt auch, wenn nur der Anhä- nger von der Panne betroffen ist. − Fahrzeuge für gewerbemässige Vermietung an Selbstfahrer (z. B. Mietfahrzeuge); − Provisorisch immatrikulierte Fahrzeuge. Art. 303 Welche Ereignisse sind versichert? Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908. Für Versicherungen im Fürstentum Liechtenstein gel te n a u s- serdem die Bestimmungen des Gesetzes über den V e rsi - cherungsvertrag (VersVG) vom 16. Mai 2001.
Anhänger. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi­ cherungsnehmers aus dem Halten und/oder Ge­ brauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungs­ pflichtigen Anhängern.
Anhänger. Der Begriff Anhänger ist im Sinne des Kraftfahrgesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der jeweils gültigen Fassung) auszulegen.
Anhänger. Am versicherten Motorfahrzeug mitgeführte Anhänger sind ebenfalls mitversichert. Dies gilt auch, wenn nur der Anhä- nger von der Panne betroffen ist. − Fahrzeuge für gewerbemässige Vermietung an Selbstfahrer (z. B. Mietfahrzeuge); − Provisorisch immatrikulierte Fahrzeuge. Art. 303 Welche Ereignisse sind versichert? Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug nicht mehr benützt werden kann infolge: − einer Panne; − eines Kaskoereignisses. Darunter verstehen wir: die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges infolge einer Kolli- sion, eines Feuer-, Elementar-, Glas-, Tierschadens sowie Vandalismus und Diebstahl bzw. Diebstahlver- suchs.
Anhänger. Marke des Anhängers: _ Modell: Serien No: Fabrikat: Modell: Seriennummer:
Anhänger. Marke des Anhängers: _ Modell: Anzahl der Räder (2/4): Farbe der Kotflügel: Chassisfarbe: Gebremst / ungebremst: Serien No: Fabrikat: Modell: Seriennummer:
Anhänger. Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden.