Ankauf. Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen ist berechtigt, Wertpapiere im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gegenüber erfolgen. Die von der Emittentin erworbenen Wertpapiere können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder entwertet werden.
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