Anlagerisiko Musterklauseln

Anlagerisiko. Der Wert der Anteile in einem Teilfonds kann je nach Marktlage und wirtschaftlichen, politischen, aufsichtsbehördlichen und sonstigen Bedingungen, die sich auf die Anlagen dieses Teilfonds auswirken, steigen oder sinken. Die Anlage in Anteilen eines Teilfonds ist volatiler und risikobehafteter als manche andere Anlageformen.
Anlagerisiko. Die frühere Wertentwicklung ist kein Hinweis für die Zukunft. Die Kurse oder Preise von Aktien und der Ertrag aus ihnen kann fallen oder steigen und ein Anleger erhält unter Umständen nicht den vollen investierten Betrag zurück. Es kann keine Zusicherung geben, dass ein Fonds sein Anlageziel erreicht oder dass ein Anleger den vollen, in einen Fonds investierten Betrag zurückerhält. Die Kapitalrendite und die Erträge eines jeden Fonds beruhen auf dem Kapitalzuwachs und den Erträgen aus den Wertpapieren, die er im Bestand hat, nach Abzug des angefallenen Aufwands sowie der entsprechenden Abgaben und Kosten. Deshalb ist zu erwarten, dass die Rendite eines jeden Fonds infolge von Veränderungen bei diesen Kapitalzuwächsen oder Erträgen schwanken kann.
Anlagerisiko. Die Risiken von Investmentvermögen sind einerseits von den Anlageschwer- punkten und andererseits von den Anlagezeiträumen abhängig. Kursände- B7 rungen der je nach Anlageschwerpunkt im Investmentvermögen enthaltenen Wertpapiere spiegeln sich in den Anteilspreisen wider. Chancen und Risiken hängen nicht zuletzt davon ab, wie weit das Anlagespektrum eines Invest- mentvermögens gefasst ist. Hierbei gilt: Je spezieller das Investmentvermögen, desto höher das Risiko. Ein so genanntes „Klumpenrisiko“ entsteht dann, wenn der Anteilskäufer beim Erwerb mehrerer Investmentvermögen nicht darauf achtet, welche Anlageinstrumente in den einzelnen Investmentvermögen enthalten sind und es zu einer Risikoballung kommt. Die erhoffte Risikostreuung, die der Erwerb verschiedener Investmentvermögen mit sich bringen soll, ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.
Anlagerisiko. Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Fonds sein Anlageziel erreichen wird. Der Wert der im ICAV gehaltenen Aktien kann sowohl steigen als auch fallen. Eine Anlage in einem Fonds ist mit gewissen Anlagerisiken verbunden, darunter auch das Risiko eines partiellen oder vollständigen Verlusts der angelegten Beträge. Es wird ausdrücklich auf die spezifischen Risiken im Abschnitt «Anlagerisiken» verwiesen. Da bei der Zeichnung bzw. der Rücknahme von Aktien entsprechende Verkaufs- oder Rücknahmegebühren anfallen können, bewirkt die Differenz zwischen Zeichnungs- und Rücknahmepreis von Fondsaktien, dass eine Anlage stets als mittel- bis langfristiges Investment gesehen werden sollte. Verkaufs- bzw. Rücknahmegebühren fallen nur an, sofern dies im relevanten Prospektzusatz festgelegt wurde.
Anlagerisiko. Als Anlagerisiko gilt die Gefahr, als Eigentümer, Besitzer, Mieter oder Pächter von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen haftpflichtig zu werden.
Anlagerisiko. Da die Wertentwicklung der Anteilein- heiten der von Ihnen gewählten Invest- mentfonds nicht vorauszusehen ist, kön- nen wir einen Euro-Wert der Leistung aus den bereits zugeteilten Gewinnan- teilen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Anteil- einheiten der von Ihnen gewählten Investmentfonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminderung. Bei Anlagen in Investmentfonds, die nicht in Euro notierte Wertpapiere ent- halten, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen.
Anlagerisiko. Der Wert der Anteile der Gesellschaft und der Ertrag aus denselben können steigen oder fallen, und es ist möglich, dass Sie den in der Gesellschaft angelegten Betrag nicht wiedererlangen. Die Anteile eines Fonds werden in einer den Fonds betreffenden Ergänzung zu diesem Prospekt beschrieben, die jeweils fester Bestandteil dieses Prospekts ist und hier durch Bezugnahme auf den betreffenden Fonds aufgenommen wird. Bitte beachten Sie die nachstehend im Abschnitt „Risikofaktoren“ beschriebenen Risikofaktoren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.