Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌ Musterklauseln

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds in...
Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern. Der Fonds setzt sich zu mindestens 51 % aus Aktien zusammen, deren Emittenten ihren Firmensitz oder wirtschaftlichen Schwer-punkt in den Mitgliedsländern der APEC (internationale Organisation der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft) haben und die im Infrastruktursektor tätig sind. Der Fonds investiert in Aktien von Infrastruktur-Unternehmen in der Region Asien-Pazifik. Dabei wird der Infrastrukturbegriff durch den Einschluss von Infrastruktur-Wegbereitern aus dem asiatischen Tech- nologiesektor erweitert, da von diesen eine erhebliche Rolle im Aufbau von Infrastruktur der nächsten Generation erwartet wird. Dazu gehören u.a. die digitale Vernetzung von Fertigung und Logistik, re- generative Energien und der Aufbau moderner sozialer Infrastruktur. Dadurch soll der Fonds einen stärkeren Wachstumsfokus als traditionelle Infrastrukturfonds erhalten. Es wird angestrebt ein Kern- portfolio aus Aktien von klassischen Infrastruktur-Unternehmen (Core und Pure) zu halten, mit dem Ziel einer Ertrags-Risiko-Optimierung durch die Mischung wachstumsstarker Unternehmen mit Firmen ho- her Ertragsstabilität. Es sollen Top-Down langfristige Trends bei der Infrastruktur-Entwicklung identifi- ziert werden, wie beispielsweise dem Aufbau digitaler Infrastruktur formuliert im vierzehnten Fünf- Jahresplan Chinas aus dem Jahr 2020. Nach Zerlegung der Wertschöpfungskette, werden die als die attraktivsten erscheinenden Segmente mit Bottom-Up selektierten Aktien abgebildet. Der Fonds orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Gesellschaft nutzt für die Verwaltung des Fonds keinen Vergleichsindex, weil sie davon überzeugt ist, dass es für die in der Anlagepolitik be- schriebene Auswahl von Titeln aus dem Bereich Infrastruktur kombiniert mit Wert...
Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern. Der Fonds setzt sich zu mindestens 51 % aus Aktien von Ausstellern zusammen, deren Unternehmens- sitz oder Geschäftsschwerpunkt sich in Asien befindet, oder investiert in Instrumente, die Aktien dieser Aussteller verbriefen zusammen. Das Anlageuniversum beinhaltet Aktien asiatischer Unternehmen mit geringer, mittlerer und hoher Marktkapitalisierung. Das Anlageuniversum beinhaltet vorrangig Aktien chinesischer Unternehmen, in die über den Stock Connect (Shanghai und Shenzhen) investiert werden kann, sowie alle öffentlich notierten chinesischen Unternehmen, die außerhalb des chinesischen Festlands notiert sind, beispiels- weise in Hongkong, Singapur, Taiwan, den USA oder Europa. Ebenfalls kann das Fondsportfolio Aktien mit Sitz oder Geschäftsschwerpunkt in anderen asiatischen Staaten beinhalten, z.B. Japan, Indien, In- donesien, Vietnam, Thailand, Malaysia, und Korea. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, beispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis des vorste- hend beschriebenen konsistenten Investmentprozesses identifiziert („aktives Management“). Für den Fonds wird als Vergleichsindex der MSCI®2 AC Asia GDR (EUR) herangezogen. Der Vergleichsindex wird für den Fonds von der Gesellschaft festgelegt und kann ggf. geändert werden. Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzielung einer absoluten, von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Die Zusammensetzung des Fonds und seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom Vergleichsindex abweichen. Die Gesellschaft entscheidet nach eigenem Ermessen un...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.