Anmeldeverfahren Musterklauseln

Anmeldeverfahren. (Bausteinsystem: Raum für individuelles Anmeldeverfahren je vereinbarter Prämiengrundlage, z.B. Um-satz-, Einzel- oder summarische Anmeldungen, Deckungszusagen u.v.m.)
Anmeldeverfahren. 2.1 Es ist das Anmeldeverfahren der GWP unter Verwendung der Anmeldevordrucke einzuhalten. Die Erstellung, Änderung, Verstärkung oder Trennung von Hausanschlüssen ist mit einem Antrag auf Wasserversorgung/Kündigung zu beantragen. Sofern bei Neuanlagen die erforderlichen Planunterlagen nicht bereits durch den Bauträger oder den Architekten bei der GWP eingereicht wurden, sind Pläne (3 Lagepläne M 1:1000 oder 1:500, 2 Kellergrundrisse M 1:100 und Querschnitt M 1:100) der Anmeldung beizulegen.
Anmeldeverfahren. Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat, gemäß DVGW-TRGI 2018 vor Beginn seiner Arbeit die Stadtwerke Wedel GmbH über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. der vorgesehenen Baumaßnahme zu informieren und die Herstellung des GHA schriftlich bei der Stadtwerke Wedel GmbH zu beantragen. Entsprechende Anmelde-/Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite der Stadtwerke Wedel GmbH. Nach Prüfung der Netzanschlussbegehren durch die Stadtwerke Wedel GmbH erstellen diese ein Angebot auf dessen Grundlage der Vertragsabschluss erfolgt. Vertragspartner sind die Stadtwerke Wedel GmbH und der Antragsteller. Der Antragsteller, bezeichnet als Anschlussnehmer/in, muss Grundstückseigentümer sein. Der oder die Anschlussnehmer/in, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Herstellung des Netzanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Die Kosten für die Erstellung bzw. Änderung von Netzanschlüssen ist den gültigen Preisblättern/Angebot zu entnehmen. Arbeiten an Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken (Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung) dürfen, gemäß § 13 NDAV, nur von Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind bzw. Gasgeräte- Wartungsunternehmen, die nach dem DVGW Arbeitsblatt G 676 zertifiziert sind, ausgeführt werden. Auswärtige VIU müssen die Eintragung ihres Betriebes in das Installateurverzeichnis eines für sie zuständigen Netzbetreibers nachweisen. Nicht bei- den Stadtwerken Wedel GmbH eingetragene VIU wird empfohlen, sich vor Errichtung einer Gaskundenanlage rechtzeitig sachkundig zu machen und das entsprechende Anmeldeverfahren zu erfragen. Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gasanlagen sowie jeder Austausch von Gasgeräten, unabhängig davon, ob sich die Nennwärmeleistung ändert oder nicht, ist vor Arbeitsbeginn mittels Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular den Stadtwerken Wedel GmbH mitzuteilen und zu genehmigen Die Vorgehensweise bezüglich der Anmeldung von Gasanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Die entsprechenden Anmelde-/Antragsformulare sind an folgende Adresse zu senden: Stadtwerke Wedel GmbH Netzanschluss Xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxx.xx Xxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxx 6 Allgemeine Festlegungen zur Errichtung eines Netzanschlusses
Anmeldeverfahren a) Der Kunde beantragt den Zugang zum NOVOFLEET Webportal über den Kartenantrag. NOVOFLEET teilt dem Kunden nach Einrichtung der Berechtigung für das NOVOFLEET Webportal seine Zugangsdaten schriftlich mit. Nach erfolgreichem Login ist die Nutzung des eReportings und damit der vertragsgegenständlichen Service möglich.
Anmeldeverfahren. Für die Anmeldung ist das Vorhandensein bestimmter Merkmale und Informationen notwendig, welche eine Identifizierung des Kunden ermöglichen. Sofern für die Anmeldung persönliche Informationen des Kunden erforderlich sind, ist der Kunde zu deren wahrheitsgetreuen Angabe verpflichtet.
Anmeldeverfahren. (Bausteinsystem: Raum für individuelles Anmeldever- fahren je vereinbarter Prämiengrundlage, z.B. Umsatz- , Einzel- oder summarische Anmeldungen, Deckungs- zusagen uvm.)
Anmeldeverfahren o Zu allen Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen erforderlich. Anmelden können sich Interessierte persönlich, telefonisch, durch Anschreiben oder per E-Mail. Nach der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung mit Seminarbezeichnung, Name des Teilnehmenden und Datum und Uhrzeit sowie Dauer, bzw. ein Exemplar der Anmeldung mit unseren AGB´s o Bei Abend- bzw. Kurzveranstaltungen gibt es keine schriftliche Anmeldebestätigung. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten sein, werden die Teilnehmer in eine Warteliste aufgenommen und erhalten eine entsprechende Nachricht. Bei freiwerdenden Kapazitäten informieren wir über die Möglichkeit nachzurücken.
Anmeldeverfahren. Die einzelnen Veranstaltungen, für die Versicherungsschutz gewünscht wird, sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung anzumelden.
Anmeldeverfahren. 2.1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite (www.sportbildung- xxxxxx.xx) des HBRS im Bereich der Online-Anmeldung. Die Anmeldung kann nur durchgeführt werden, wenn der Teilnehmer in die Geltung dieser AGB aktiv einwilligt. Das Absenden des Anmeldeformulars durch den Anmelder stellt zunächst ein Angebot an den HBRS auf Abschluss eines Vertrages dar. Hierdurch kommt der Vertrag jedoch noch nicht zustande.