Anmeldeverfahren. Selbstkontrolle
Anmeldeverfahren. 2.1 Es ist das Anmeldeverfahren der GWP unter Verwendung der Anmeldevordrucke einzuhalten. Die Erstellung, Änderung, Verstärkung oder Trennung von Hausanschlüssen ist mit einem Antrag auf Wasserversorgung/Kündigung zu beantragen. Sofern bei Neuanlagen die erforderlichen Planunterlagen nicht bereits durch den Bauträger oder den Architekten bei der GWP eingereicht wurden, sind Pläne (3 Lagepläne M 1:1000 oder 1:500, 2 Kellergrundrisse M 1:100 und Querschnitt M 1:100) der Anmeldung beizulegen.
2.2 Um das Versorgungsnetz, den Hausanschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, sind mit der Anmeldung Angaben über die anzuschließenden Verbrauchseinrichtungen zu machen, aus denen die von der GWP gem. § 5 Abs. 1 AVBWasserV vorzuhaltende Leistung ermittelt und festgelegt werden kann. Dabei ist der Spitzenvolumenstrom VS nach DIN 1988 Teil 4 anzugeben.
2.3 Der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchseinrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung der GWP: Neuanlagen Erweiterung von Anlagen, die z.B. einen wesentlich höheren Wasserbedarf oder Änderung der Zäh- leranlage erfordern Druckerhöhungsanlagen Feuerlöscheinrichtungen Anlagen nach DIN 1988 Teil 4 Tabelle 1 Verlegung und Verstärkung von Hausanschlussleitungen Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Bauwasserversorgung Brunnen für Eigenwasserversorgung, Wärmepumpen und Regenwassernutzungsanlagen Die Zustimmung ist rechtzeitig zu beantragen. Sie kann verweigert werden, wenn der Anschluss ei- ne sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.
2.4 Vor Erstellung, Änderung oder Verstärkung von Hausanschlüssen ist durch die ausführende Instal- lationsfirma mit der GWP ein Ortstermin zu vereinbaren. Bei diesem Ortstermin werden Lage, Dimension sowie das Material der Hausanschlussleitung, der Zählerplatz und die Zählergröße festgelegt.
2.5 Der Antrag gilt erst als angenommen, wenn der Versorgungsvertrag unterzeichnet ist. Die Überprü- fung der Anschlussmöglichkeit durch die GWP bezieht sich ausschließlich auf den Hausanschluss und das Versorgungsnetz. Die Leistungsfähigkeit der Kundenanlage unter Berücksichtigung evtl. bereits vorhandener Wasserverbrauchseinrichtungen ist vom Installateur zu überprüfen.
Anmeldeverfahren. (Bausteinsystem: Raum für individuelles Anmeldeverfahren je vereinbarter Prämiengrundlage, z.B. Um-satz-, Einzel- oder summarische Anmeldungen, Deckungszusagen u.v.m.)
Anmeldeverfahren a) Der Kunde beantragt den Zugang zum NOVOFLEET Webportal über den Kartenantrag. NOVOFLEET teilt dem Kunden nach Einrichtung der Berechtigung für das NOVOFLEET Webportal seine Zugangsdaten schriftlich mit. Nach erfolgreichem Login ist die Nutzung des eReportings und damit der vertragsgegenständlichen Service möglich.
b) In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde: Unter Einhaltung der oben genannten Grundsätze kann der Kunde jederzeit die von ihm bei seiner erstmaligen Anmeldung verwendeten Benutzerdaten ändern.
c) Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse an, werden alle Benachrichtigungen, die dem Kunden an diese Adresse gesandt werden, als übermittelt betrachtet. Der Kunde ver- pflichtet sich, seine E-Mail-Box regelmäßig abzurufen und bei einer Änderung oder Streichung der E-Mail-Adresse die Änderungen der NOVOFLEET unverzüglich mitzutei- len. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NOVOFLEET die E-Mail-Adresse verwendet, um ihm geschäftliche Benachrichtigungen zuzusenden.
Anmeldeverfahren. Die einzelnen Veranstaltungen, für die Versicherungsschutz gewünscht wird, sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung anzumelden.
Anmeldeverfahren. Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat, gemäß DVGW-TRGI 2018 vor Beginn seiner Arbeit die Stadtwerke Wedel GmbH über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. der vorgesehenen Baumaßnahme zu informieren und die Herstellung des GHA schriftlich bei der Stadtwerke Wedel GmbH zu beantragen. Entsprechende Anmelde-/Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite der Stadtwerke Wedel GmbH. Nach Prüfung der Netzanschlussbegehren durch die Stadtwerke Wedel GmbH erstellen diese ein Angebot auf dessen Grundlage der Vertragsabschluss erfolgt. Vertragspartner sind die Stadtwerke Wedel GmbH und der Antragsteller. Der Antragsteller, bezeichnet als Anschlussnehmer/in, muss Grundstückseigentümer sein. Der oder die Anschlussnehmer/in, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Herstellung des Netzanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Die Kosten für die Erstellung bzw. Änderung von Netzanschlüssen ist den gültigen Preisblättern/Angebot zu entnehmen. Arbeiten an Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken (Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung) dürfen, gemäß § 13 NDAV, nur von Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind bzw. Gasgeräte- Wartungsunternehmen, die nach dem DVGW Arbeitsblatt G 676 zertifiziert sind, ausgeführt werden. Auswärtige VIU müssen die Eintragung ihres Betriebes in das Installateurverzeichnis eines für sie zuständigen Netzbetreibers nachweisen. Nicht bei- den Stadtwerken Wedel GmbH eingetragene VIU wird empfohlen, sich vor Errichtung einer Gaskundenanlage rechtzeitig sachkundig zu machen und das entsprechende Anmeldeverfahren zu erfragen. Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gasanlagen sowie jeder Austausch von Gasgeräten, unabhängig davon, ob sich die Nennwärmeleistung ändert oder nicht, ist vor Arbeitsbeginn mittels Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular den Stadtwerken Wedel GmbH mitzuteilen und zu genehmigen Die Vorgehensweise bezüglich der Anmeldung von Gasanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Die entsprechenden Anmelde-/Antragsformulare sind an folgende Adresse zu senden: Stadtwerke Wedel GmbH Netzanschluss Xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxx.xx Xxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxx 6 Allgemeine Festlegungen zur Errichtung eines Netzanschlusses
6.1 Netzanschlussräume Netzanschlussräume sind auf der Grundlage dieser Norm und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsunterne...
Anmeldeverfahren. Für die Anmeldung ist das Vorhandensein bestimmter Merkmale und Informationen notwendig, welche eine Identifizierung des Kunden ermöglichen. Sofern für die Anmeldung persönliche Informationen des Kunden erforderlich sind, ist der Kunde zu deren wahrheitsgetreuen Angabe verpflichtet.
Anmeldeverfahren. Arbeiten an der Gasversorgung dürfen nur von Mitarbeitern des Versorgungsunternehmens, vom beauftragten Betriebsführer oder von konzessionierten Vertragsinstallationsunternehmen (VIU´
s) durchgeführt werden. Nicht beim Netzbetreiber zugelassenen VIU`s wird empfohlen, sich vor Errichtung einer Gas- Kundenanlage rechtzeitig im Internet xxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx oder unter der im Anlage 1 genannte Rufnummer sachkundig zu machen und das entsprechende Anmeldeverfahren zu erfra- gen. Alle technischen Auskünfte können Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:00 bis 15.00 Uhr und am Xxxxxxx von 07:00 bis 12:00 Uhr unter der in Anlage 1 stehenden Telefonnummer erteilt wer- den. Anmelde- und Inbetriebnahmeformulare werden nur konzessionierten VIU`s zur Verfügung ge- stellt. Zum Nachweis der Konzession übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihres gültigen Installa- teurausweises. Grundsätzlich ist die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gasanlagen sowie jeder Austausch von Gasgeräten, unabhängig davon ob sich die Nennwärmeleistung ändert oder nicht, vor Arbeits- beginn, mittels Anmelde- und Inbetriebnahmeformular mitzuteilen. Die Vorgehensweise bezüglich der Anmeldung von Gasanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Die Gasanmeldeformulare sind allesamt an die folgende Adresse zu senden: Maintal-Werke GmbH Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx
Anmeldeverfahren. (Bausteinsystem: Raum für individuelles Anmeldever- fahren je vereinbarter Prämiengrundlage, z.B. Umsatz- , Einzel- oder summarische Anmeldungen, Deckungs- zusagen uvm.)
Anmeldeverfahren o Zu allen Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen erforderlich. Anmelden können sich Interessierte persönlich, telefonisch, durch Anschreiben oder per E-Mail. Nach der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung mit Seminarbezeichnung, Name des Teilnehmenden und Datum und Uhrzeit sowie Dauer, bzw. ein Exemplar der Anmeldung mit unseren AGB´s o Bei Abend- bzw. Kurzveranstaltungen gibt es keine schriftliche Anmeldebestätigung. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten sein, werden die Teilnehmer in eine Warteliste aufgenommen und erhalten eine entsprechende Nachricht. Bei freiwerdenden Kapazitäten informieren wir über die Möglichkeit nachzurücken.