Common use of Anmeldung (Vertragsabschluss) Clause in Contracts

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „HandyTicket Deutschland“ zur zweckge- bundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung und/oder Modifizierung der Soflware ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit von „HandyTicket Deutschland“.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um a) Buchungen können mündlich, schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Wir empfehlen die Buchung über unser Anmeldeportal im Internet. b) Die Buchung erfolgt durch den HandyTicket-Service nutzen zu könnenVeranstalter/Nutzer auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, muss sich für deren Vertragsverpflichtung er, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. c) Nach Eingang der Anfrage erhält der Veranstalter/Nutzer unter wahrheitsge- mäßer einen schriftlichen Belegungsvertrag. Ihre Buchung wird für uns verbindlich, wenn uns der von Ihnen unterzeichnete Belegungsvertrag vorliegt. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie den AGB, sowie der Hausordnung der Begegnungsstätte des Hauses zu. d) Gibt es für besondere Gruppen und vollständiger Angabe Seminarveranstaltungen einen geförderten Preis, entfällt die Förderung bei Nichteinhaltung der nachfolgenden Punkte Förderbedingungen. e) Fehlerhafte Angaben bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung Bestellung, die steuerrechtliche Folgen bei der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. PersonalausweisPreisgestaltung haben, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend gehen zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung Lasten des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nichtVertragspartners. 11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nichtf) Der Veranstalter/Nutzer hat der Begegnungsstätte Schloss Gollwitz bis 2 Wochen vor Anreise eine genaue Aufteilung der Personenzahl, unterschieden nach weiblichen und männlichen Personen, sowie die Aufteilung nach Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmern zu übermitteln. Auf Basis dieser Aufteilung erfolgt die Vergabe der Zimmer durch die Begegnungsstätte Schloss Gollwitz g) Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen eine andere, gleichwertige Unterbringung oder andere gleichwertige Tagungs-/Seminarräume zur Verfügung zu stellen. Eine Information unsererseits erfolgt selbstverständlich. 11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „HandyTicket Deutschland“ zur zweckge- bundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung und/oder Modifizierung der Soflware ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit von „HandyTicket Deutschland“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Katamaran-Reederei Bodensee GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS & Co. KG registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, • Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse (gilt nicht für Prepaid) • Geburtsdatum - (gilt nicht für Prepaid) • E-Mail-Adresse - ggf. • gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1, • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift) • Kreditkartendaten (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte) • gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen Katamaran-Reederei Bodensee GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. & Co. KG Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich Be- reich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunftslandes über den Kundenservice der Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Services Ser- vices (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen Katamaran-Reederei Bodensee GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS & Co. KG und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungs- vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-HandyTicket- Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen Katamaran-Reederei Bodensee GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer & Co. KG ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verbotenver- boten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertrags- partnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere insbe- sondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen Katamaran-Reederei Bodensee GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS & Co. KG übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich be- züglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, • Vorname, Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse (gilt nicht für Prepay)‌ • Geburtsdatum - (gilt nicht für Prepay) • E-Mail-Adresse - ggf. Adresse‌ • gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Vogtland GmbH. Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. erforderlich.‌ Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-HandyTicket- Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen geschäftsfähigen natürlichen‌ Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. verboten.‌ Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Tarif Des Verkehrsverbundes Vogtland (Vtv)

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1. Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der dem Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR registrieren: - o Handy-Nummer - Nummer, o Name und Vorname - o Geschlecht - o Geburtsdatum - o E-Mail-Adresse - ggf. o gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard Girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer Wartburgmobil (VUW) gkAöR ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheits- gemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - · Handy-Nummer - Nummer, · Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse (gilt nicht für Prepaid) · Geburtsdatum - (gilt nicht für Prepaid) · E-Mail-Adresse - ggf. · gewünschte Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6.1 · Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrifl) · Kreditkartendaten (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte) · gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten die für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbeson- dere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen- oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunflslandes über den Kundenservice der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung stellt das Angebot des Nutzers zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicketHandy Ticket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung Regis- trierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser die- ser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Tarifbe- stimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäflsfähige Personen können kön- nen mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro 50,00 EUR teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen Per- sonen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer eine einfache ein- fache Lizenz zur Verwendung der Soflware „HandyTicket Deutschland“ zur zweckge- bundenen zweckgebun- denen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermietenvermie- ten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungs- fähigkeit von „HandyTicket Deutschland“.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1. Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der dem Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR registrieren: - Handy-Nummer Nummer, - Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer Wartburgmobil (VUW) gkAöR ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Wartburgmobil (VUW) gkAöR übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1. Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Stadtbus Gütersloh GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS (nachfolgend Stadtbus genannt) registrieren: - o Handy-Nummer - o Name und Vorname - o Geschlecht - o Geburtsdatum - o E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Stadtbus über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Stadtbus und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid Prepay am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer Stadtbus seinen Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Der Stadtbus übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheits- gemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - · Handy-Nummer - · Name und Vorname - · Geschlecht - · Geburtsdatum - · E-Mail-Adresse - · ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. .Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäflsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „HandyTicket Deutschland“ zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von „HandyTicket Deutschland“.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemä- ßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, • Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlung- sweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht Infor- mationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung Ein- willigung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Tarifbes- timmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen ges- chäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises Lichtbildaus- weises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige ges- chäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verbotenver- boten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertrags- partnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere insbe- sondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen WSW mobil GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, • Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse (gilt nicht für Prepaid) • Geburtsdatum - (gilt nicht für Prepaid) • E-Mail-Adresse - ggf. • gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1, • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift) • Kreditkartendaten (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte) • gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen WSW mobil GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich Be- reich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunftslandes über den Kundenservice der WSW mobil GmbH registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Services Ser- vices (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen WSW mobil GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Tarifbestimmun- gen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfä- higen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung Einwilli- gung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen WSW mobil GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Än- derung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer Nut- zer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermietenver- mieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertrags- partnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere insbe- sondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen WSW mobil GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich1. Der Nutzer Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt wurde. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sichdie Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, seine gemgleichgültig auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde. 3. 2.1 hinterlegten Daten bei Reservierte Zimmer stehen dem Xxxx ab 15.00 Uhr zur Verfügung. 4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben. 5. Änderungen unverzüg- lich des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. 6. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 7. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu änderneinem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nichtHotels beruhen. 11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „HandyTicket Deutschland“ zur zweckge- bundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung und/oder Modifizierung der Soflware ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit von „HandyTicket Deutschland“.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemä- ßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, • Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben An- gaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlung- sweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht Infor- mationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung Ein- willigung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können kön- nen mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Zahlung- sweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmenteilneh- men. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer ihren Nutzern eine einfache ein- fache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihenverlei- hen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertrags- partnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere insbe- sondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Duisburger Verkehrsgesellschaft AG registrieren: - Handy-Nummer - Nummer, Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. Gewünschte Zahlart Kontoverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift) Kreditkartendaten (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte) gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Login- Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunftslandes über den Kundenservice der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-HandyTicket- Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Duisburger Verkehrsgesellschaft AG und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- TicketHandyTicket-Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS Duisburger Verkehrsgesellschaft AG übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 2.1 Um den HandyTicket-Service HandyTicket‐Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - • Handy‐Nummer, • Vorname, Name und Vorname - Geschlecht - vollständige Adresse (gilt nicht für Prepay) • Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. (gilt nicht für Prepay) • E‐Mail‐Adresse • gültiges Kontrollmedium (z. z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Vogtland GmbH. Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich Login‐Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-HandyTicket‐ Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-Service HandyTicket‐Service steht voll geschäflsfähigen geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums Kontrollmediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. 11.2.2 2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service HandyTicket‐Service besteht nicht. 11.2.3 2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen Geschäftsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS dem Nutzer ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Soflware „Software "HandyTicket Deutschland" zur zweckge- bundenen zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Ände- rung Änderung und/oder Modifizierung der Soflware Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das dass ihm an "HandyTicket Deutschland" eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Ver- tragspartnern Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen Vogtland GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfä- higkeit Leistungsfähigkeit von "HandyTicket Deutschland".

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Samples: Tarif Des Verkehrsverbundes Vogtland (Vtv)