Änderungen / Salvatorische Klausel Musterklauseln

Änderungen / Salvatorische Klausel. Änderungen zu diesen AGB oder besondere Individualvereinbarungen bedürfen der Schrift- form. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht be- rührt werden. Anstelle der unwirksamen resp. unwirksam gewordenen Bestimmung soll, so- weit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die inhaltlich und wirt- schaftlich dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben oder gewollt haben wür- den, wenn sie die Unwirksamkeit der betroffenen Regelung bedacht hätten. Unterwasser, im Januar 2024 Die Berg & Bett Betriebs AG freut sich, dass Sie (nachfolgend auch Kunde) sich für eine Dienst- leistung der Berg & Bett Betriebs AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxxxx XX (nachfolgend: B&B) entschieden haben und dankt Ihnen für das Vertrauen. B&B bittet Sie als Kunden, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sorgfältig durchzule- sen. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von B&B akzeptiert der Kunde die vorlie- genden AGB ohne Vorbehalt.
Änderungen / Salvatorische Klausel. Änderungen zu diesen AGB oder besondere Individualvereinbarungen bedürfen der Schrift- form. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht be- rührt werden. Anstelle der unwirksamen resp. unwirksam gewordenen Bestimmung soll, so- weit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die inhaltlich und wirt- schaftlich dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben oder gewollt haben wür- den, wenn sie die Unwirksamkeit der betroffenen Regelung bedacht hätten. Unterwasser, im Januar 2024 Berg & Bett Betriebs AG is pleased that you (hereinafter also the customer) have decided in favour of a service from Berg & Bett Betriebs AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxxxx XX (her- einafter: B&B) and thanks you for your trust. B&B asks you as a customer to read the following General Terms and Conditions (hereinafter: GTC) carefully. By utilising the services of B&B, the customer accepts these GTC without reservation. 1 Scope of application
Änderungen / Salvatorische Klausel. Scope of application
Änderungen / Salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der Übereinstimmung bei- der Vertragspartner. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Schriftverkehr zu diesen Vorgängen muss dokumentiert werden. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung eine Xxxxx aufweisen, eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch die Vereinbarung einer wirksamen Klausel zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise Rechnung trägt. Bei einer Regelungslücke der Vereinbarung verabreden die Ver- tragspartner eine Bestimmung, die demjenigen am nächstem kommt, was die Vertrags- partner vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke des Vertrages bedacht hätten.
Änderungen / Salvatorische Klausel. 21.1. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen Indirekt sind nur wirksam und verbindlich, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 21.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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  • Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  • Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.