Rücktritt, Kündigung Musterklauseln

Rücktritt, Kündigung. Von einem Rücktritt oder einer Kündigung bleiben eingeräumte Nutzungsrechte unberührt. Der AN hat im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bei dem AG bleibenden Nut- zungsrechte an bereits geschaffenen ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN, soweit der AG nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Gleiches gilt im Falle der Kündigung, soweit der AN noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
Rücktritt, Kündigung. Tritt der Auftraggeber in den Fällen - einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverlet- zung, - der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder des Antrages auf Eröffnung oder eines vergleichbaren Verfahrens oder der Ablehnung dieser Eröffnung mangels Masse oder der nicht nur vorübergehenden Einstellung von Zahlungen durch den Auftragnehmer, - unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung bei der Vergabe vom Vertrag zurück, so kann er die Herstellung des vor Vertragsabschluß bestehenden Zustandes fordern. Kündigt der Auftraggeber aus den oben genannten Grün- den den Vertrag, so kann er die bisherigen Leistungen, so- weit er hierfür Verwendung hat, behalten. Diese sind nach den Vertragspreisen bzw. nach dem Verhältnis des ge- leisteten Teils zu den gesamten vertraglichen Leistungen auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen. Nicht verwendbare Leistungen werden auf Kosten des Auftragnehmers zurückgewährt. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragneh-mers bleiben hiervon unberührt.
Rücktritt, Kündigung. 16.1 Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Auftragneh- mer ohne Verschulden von ONTRAS eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse ist ONTRAS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktritt, Kündigung a) Einräumung Rücktrittsrecht
Rücktritt, Kündigung. (1) Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Auf- tragnehmer zu vertreten hat, nachträglich unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der vertraglichen Leistungen berechtigt, dessen Erfüllung un- möglich geworden ist. Hat die teilweise Erfüllung des Vertra- ges für den Kunden kein Interesse mehr, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz ste- hen dem Kunden in solchen Fällen nur unter den in den Zif- fern 11 und 12 genannten Voraussetzungen zu.
Rücktritt, Kündigung. 13.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist XXXXXXXXXX unbeschadet sonstiger vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Rücktritt, Kündigung. 9.1 Unangetastet des in Absatz 5.10 vorgesehenen Rücktrittrechts ist der Anbieter auch zur Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
Rücktritt, Kündigung. 1. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen insbesondere aus Ziff. II. und IV. nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
Rücktritt, Kündigung. (1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungs- termin möglich. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtteilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Eine Ersatzperson kann für die Teilnahme an der Veranstaltung benannt werden.
Rücktritt, Kündigung. 9.1 Der Auftraggeber kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten: - Wiederholte Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. - Zur Nachbesserung gesetzte angemessene Frist sowie eine Nachfrist werden aus vom AN zu vertretenden Gründen nicht eingehalten. - Der Sinn und Zweck der Lieferung oder Leis- tung nicht erfüllt ist. Der AN trägt alle mit dem Rücktritt des Auftragge- bers in Verbindung stehende Kosten, z.B. Rück- transport etc. Vom Auftraggeber geleistete Zah- lungen für zurückgewiesene Lieferungen und Leistungen sind vom AN zu erstatten. Weiterge- hende gesetzliche Rücktrittsrechte des Auftragge- bers bleiben unberührt.