Common use of Anschlüsse Clause in Contracts

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / Druckluft“ in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen ausschließlich von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) Hauptanschluss mit Zu- und Ablaufrohren Elektroleitung, Hauptsicherung sowie ggf. Hauptschalter / Stromzähler. Die Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, behält sich das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgründen auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der WasserzählerMesse München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser Strom von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, Xxxxx zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser Strom zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / DruckluftElektroinstallation“ in den Bestellformu- laren Bestellformularen für AusstellerservicesAussteller- services) sind Anschlusspläne ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH festIst das nicht der Fall, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch; sie erfolgt über Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen Elektroleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers Aus- stellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen ange- gebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung Stromversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen Gasinstallationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der WasserzählerGaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser Gas für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Messe- gelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit WasserGas, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser Gas zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter Vordruck Sanitärinstallationen / Sprinkler / DruckluftGasanschluss Erdgas“ in den Bestellformu- laren Bestellformularen für AusstellerservicesAusstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher Gas- verbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation Gasinstallation den gleich- zeitigen gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher Gas- verbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation Gasinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen Bestellformu- laren für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss Gasanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. Strahlungsheizgeräte) als ein Element der Standgestaltung ist nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.)statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke München. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung Gasversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anschlüsse. Wasser- Die Versorgung der Ausstellungsstände mit Druckluft ist in den Hallen und Abwasserinstallationen von den Sparten bis im Freigelände möglich. Die Versorgung erfolgt im Allgemeinen über einen Anschluss an eine Kompressorstation. Die Messe München GmbH behält sich vor, einen Kompressor für die Druckluftversorgung am Stand, beispiels- weise bei geringem Druckluftbedarf, zu den Ständen dürfen nur von installieren. Die Verwendung eines vom Aussteller zu stellenden Kompressors ist der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen gehören spätestens vier Wochen vor Aufbaubeginn der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der Wasserzählerjeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser Druckluft für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München Mün- chen GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser Druckluft von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit WasserDruckluft, das die ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser gelieferter Druckluft zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / Druckluft“ in Druckluftinstallationen vom Messedruckluftnetz bis zu den Bestellformu- laren für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus Ständen dürfen nur von der die gewünschte Platzierung Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Druckluftinstallationen gehören der Anschlüsse ersichtlich istDrucklufthauptanschluss mit Druckluftleitungen. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation Druckluftinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation Druckluftinstallation den gleich- zeitigen gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation Druckluftinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdischüber- irdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen Druckluftleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss Druckluftanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den Den Bestellungen (Vordruck „Druckluft- und Vakuumanschluss“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.)Aus- stellerservices) ist die Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der An- schlüsse ersichtlich ist. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung Druckluftver- sorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anschlüsse. Wasser- Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Abwasserinstallationen Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen dürfen bis zum Standanschluss nur von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt Messe-/ Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Zu den Wasser- Diese er- halten alle Aufträge durch Vermittlung und Abwasser- installationen gehören mit Zustimmung der Wasserhauptanschluss (Be- Messe-/ Ausstellungsleitung und Entwässerungsanschluss) mit Zu- erteilen Rechnung für Installation und Ablaufrohren sowie ggfVerbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen Richtsätze. der Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehenAnschlüsse und Geräte, die von der Messe München GmbH hierfür den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist es dem Aussteller nicht gestattetals gemeldet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / Druckluft“ in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation können auf Kosten des Ausstellers zu von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- den. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht ge- meldeter und nicht von den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüstenMesse-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse entstehen. Die Verlegung Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Wasser- Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1Druckluftversorgung.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Samples: Vertrag Für Aussteller

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen ausschließlich von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) Hauptanschluss mit Zu- und Ablaufrohren Elektroleitung, Hauptsicherung sowie ggf. Hauptschalter / Stromzähler. Die Messe München GmbH, Technischer Ausstellerservice, behält sich das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgrün- den auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der WasserzählerMesse München GmbH, Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser Strom von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller Mit- aussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, Xxxxx zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser Strom zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / DruckluftElektroinstallation“ in den Bestellformu- laren Bestellformularen für AusstellerservicesAussteller- services) sind Anschlusspläne ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH festIst das nicht der Fall, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch; sie erfolgt über Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen Elektroleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers Aus- stellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen ange- gebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung Stromversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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