Common use of Anschlüsse Clause in Contracts

Anschlüsse. Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören der Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Gas, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck „Gasanschluss Erdgas“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. Strahlungsheizgeräte) als ein Element der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke München. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Anschlüsse. Gasinstallationen von Die Versorgung der Ausstellungsstände mit Druckluft ist in den Sparten bis Hallen und im Freigelände möglich. Die Versorgung erfolgt im Allgemeinen über einen Anschluss an eine Kompressorstation. Die Messe München GmbH behält sich vor, einen Kompressor für die Druckluftversorgung am Stand, beispiels- weise bei geringem Druckluftbedarf, zu den Ständen dürfen nur von installieren. Die Verwendung eines vom Aussteller zu stellenden Kompressors ist der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören spätestens vier Wochen vor Aufbaubeginn der Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszählerjeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas Druckluft für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München Mün- chen GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas Druckluft von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit GasDruckluft, das die ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas gelieferter Druckluft zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck „Gasanschluss Erdgas“ in Druckluftinstallationen vom Messedruckluftnetz bis zu den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH) sind Anschlusspläne beizufügen, aus GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Druckluftinstallationen gehören der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich istDrucklufthauptanschluss mit Druckluftleitungen. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation Druckluftinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation Druckluftinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation Druckluftinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdischüber- irdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen Druckluftleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss Druckluftanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den Den Bestellungen (Vordruck „Druckluft- und Vakuumanschluss“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. StrahlungsheizgeräteAus- stellerservices) als ein Element ist die Grundrissskizze beizufügen, aus der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung gewünschte Platzierung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke MünchenAn- schlüsse ersichtlich ist. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung Druckluftver- sorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Anschlüsse. Gasinstallationen Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen ausschließlich von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Gashaupt- anschluss Hauptanschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung Elektroleitung, Hauptsicherung sowie ggf. Hauptschalter / Stromzähler. Die Messe München GmbH, Technischer Ausstellerservice, behält sich das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgrün- den auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der GaszählerMesse München GmbH, Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas Strom von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller Mit- aussteller mit Gas, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, Xxxxx zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas Strom zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck Vordrucke unter Gasanschluss ErdgasElektroinstallation“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbHAussteller- services) sind Anschlusspläne ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH festIst das nicht der Fall, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Die Verlegung der Gasinstallationen Elektroinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch; sie erfolgt über Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen Elektroleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers Aus- stellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen ange- gebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. Strahlungsheizgeräte) als ein Element der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke München. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung Stromversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Anschlüsse. Gasinstallationen von Die Versorgung der Ausstellungsstände mit Druckluft ist in den Sparten bis Hallen und im Freigelände möglich. Die Versorgung erfolgt im Allgemeinen über einen Anschluss an eine Kompressorstation. Die Messe München GmbH behält sich vor, einen Kompressor für die Druckluftversorgung am Stand, beispiels- weise bei geringem Druckluftbedarf, zu den Ständen dürfen nur von installieren. Die Verwendung eines vom Aussteller zu stellenden Kompressors ist dem Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören spätestens vier Wochen vor Aufbaubeginn der Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszählerjeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Der Aussteller ist nicht berechtigtberech- tigt, Gas Druckluft für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas Druckluft von benachbarten be- nachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit GasDruckluft, das die ihm von der Messe München GmbH geliefert ge- liefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas gelieferter Druckluft zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck „Gasanschluss Erdgas“ in Druckluftinstallationen vom Messedruckluftnetz bis zu den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH) sind Anschlusspläne beizufügen, aus GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Druckluftinstallationen gehören der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich istDrucklufthauptanschluss mit Druckluftleitungen. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation Druckluftinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation Druckluftinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher Druckluftverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation Druckluftinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdischüber- irdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen Druckluftleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss Druckluftanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den Den Bestellungen (Vordruck „Druckluft- und Vakuumanschluss“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. StrahlungsheizgeräteAus- stellerservices) als ein Element ist die Grundrissskizze beizufügen, aus der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung gewünschte Platzierung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke MünchenAn- schlüsse ersichtlich ist. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung Druckluftver- sorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Anschlüsse. Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören der Gashaupt- anschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messe- gelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Gas, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Gas zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck „Gasanschluss Erdgas“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer beim Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH) sind Anschlusspläne Anschluss- pläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gas- verbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gas- verbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängig- keit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Gasanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs- / Heizungszwecken (z. B. Strahlungsheizgeräte) als ein Element der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadt- werke München. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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