Common use of Anschlüsse Clause in Contracts

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schä- den, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veran- stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen, Messe Und Ausstellungsbedingungen

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen Installa- tionen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter von der Messe-/ Ausstellungsleitung zugelassenen Unternehmen Firmen ausgeführt werden. Diese erhalten er- halten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters der Messe-/ Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werdenwer- den. Der Aussteller Standinhaber haftet für alle Schä- denSchäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder ge- meldeter und nicht von den vom Veran- stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-Gas- und Druckluftversorgung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugebenbekannt zu geben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des AusstellersAus- stellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationen Instal- lationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom Veranstalter von dem Veranstal- ter zugelassenen Unternehmen Firmen ausgeführt werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters durch den Veranstalter und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der vom Veranstalter bekanntgegebenen bekannt gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere insbesonde- re des VDE und des örtlichen EVU nicht entsprechen, entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter von der Veran- stalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller Standinhaber haftet für alle Schä- denSchäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder ge- meldeter und nicht von den vom Veran- stalter zugelassenen Unternehmen Messe/Ausstellungsinstallateuren ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen Leistungsschwan- kungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-Gas- und Druckluftversorgung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen