Common use of Anschlüsse Clause in Contracts

Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / Druckluft“ in den Bestellformu- laren für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m³ zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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Anschlüsse. Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasser- installationen ausschließlich von der Messe München GmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) Hauptanschluss mit Zu- und Ablaufrohren Elektroleitung, Hauptsicherung sowie ggf. Hauptschalter / Stromzähler. Die Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, behält sich das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgründen auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der WasserzählerMesse München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der Messe München GmbH hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser Strom von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der Messe München GmbH geliefert wird, Xxxxx zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der Messe München GmbH geliefertem Wasser Strom zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke unter „Sanitärinstallationen / Sprinkler / DruckluftElektroinstallation“ in den Bestellformu- laren Bestellformularen für AusstellerservicesAussteller- services) sind Anschlusspläne ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die Messe München GmbH festIst das nicht der Fall, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleich- zeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen Elektroinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch; sie erfolgt über Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Messe München GmbH ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen Elektroleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der Messe München GmbH der Wasser- bzw. Abwasseranschluss Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers Aus- stellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände über- queren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe München GmbH. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen ange- gebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden (siehe auch Punkt 6.2.1.). Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung Stromversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen.

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