Common use of Anschlüsse Clause in Contracts

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/ Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese er- halten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der Messe-/ Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- den. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht ge- meldeter und nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse entstehen. Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und Druckluftversorgung.

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Samples: wiki.osgeo.org

Anschlüsse. Der Veranstalter stellt die gebäudetechnische Grundversorgung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung der Allgemeinfläche) zur Verfügung. Die allgemeine Beleuchtung geht Kosten sind in der Standmiete enthalten. Vom Aussteller am Stand gewünschte Versorgungsanschlüsse (Wasser, Druckluft, Sprinkler, Elektro, Anschlüsse für Telekommunikation) und Entsorgungsanschlüsse (z.B. für Abgase) sind nach Zulassung separat zu Lasten des Veranstalters. So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugebenbestellen. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/ Ausstellungsleitung durch vom Veranstalter zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese er- halten erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der Messe-/ Ausstellungsleitung des Veranstalters und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt an den Aussteller. Für Anschlüsse und Installationen innerhalb des Messestandes unter Einhaltung Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen ist ausschließlich der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen RichtsätzeAussteller verantwortlich. Anschlüsse und Geräte, die nicht über die erforderliche technische Zulassung verfügen, den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- denwerden. Der Standinhaber Aussteller haftet für alle Schäden, die hierdurch oder durch Benutzung nicht ge- meldeter und nicht die unkontrollierte Entnahme von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse Energie, Wasser usw. entstehen. Die Messe-/Ausstellungsleitung Der Einsatz von Gasen jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der Aussteller ist verpflichtet, auch anderen Ausstellern die Nutzung von Versorgungsschächten, die sich auf seinem Standplatz befinden, zu gestatten, soweit eine getrennte Erfassung der Verbrauchskosten erfolgen kann. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- Gas und DruckluftversorgungDruckluftversorgung sowie der Daten- und Kommunikationsverbindungen, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

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Samples: www.ima-friedrichshafen.de

Anschlüsse. Der Veranstalter stellt die gebäudetechnische Grundversorgung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung der Allgemeinfläche) zur Verfügung. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des VeranstaltersKosten sind in der Standflächenmiete enthalten. So weit vom Vom Aussteller Anschlüsse gewünscht am Stand gewünschte Versorgungsanschlüsse müssen separat bestellt werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/ Ausstellungsleitung durch vom Veranstalter zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese er- halten alle Aufträge durch Vermittlung Für Anschlüsse und mit Zustimmung Installationen innerhalb des Messestandes unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Messe-/ Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen RichtsätzeAussteller verantwortlich. Anschlüsse und Geräte, die nicht über die erforderliche technische Zulassung verfügen, den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- denwerden. Der Standinhaber Aussteller haftet für alle Schäden, die hierdurch oder durch Benutzung nicht ge- meldeter und nicht die unkontrollierte Entnahme von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse Energie, Wasser usw. entstehen. Die Messe-/Ausstellungsleitung Der Einsatz von Gasen jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der Aussteller ist verpflichtet, auch anderen Ausstellern die Nutzung von Versorgungsschächten, die sich auf seinem Standplatz befinden, zu gestatten, soweit eine getrennte Erfassung der Verbrauchskosten erfolgen kann. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und DruckluftversorgungDruckluftversorgung sowie der Daten- und Kommunikationsverbindungen, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

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Samples: www.messe-speisundtrank.de

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/ Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese er- halten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der Messe-/ Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- den. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht ge- meldeter und nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Anschlüsse entstehen. Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und Druckluftversorgung.

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Samples: www.karriereboerse-albsig.de

Anschlüsse. Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugebenbekannt zu geben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installa- tionen Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/ Ausstellungsleitung Messe-/Ausstellungs- leitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese er- halten erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der Messe-/ Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt- Messe-/Ausstel- lungsleitung bekannt gegebenen Richtsätze. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbe- sondere insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers Aus- stellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt wer- denwerden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht ge- meldeter gemeldeter und nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausge- führter Messe-/ Ausstellungsinstallateuren ausgeführter Anschlüsse entstehen. Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Strom,- Wasser/Abwasser-, Gas- und Ga- sund Druckluftversorgung.

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Samples: hochzeitsmesse-jaichwill.de