Common use of Ansprüche aus Benachteiligungen Clause in Contracts

Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • die Rasse, • die ethnische Herkunft, • das Geschlecht, • die Religion, • die Weltanschauung, • eine Behinderung, • das Alter • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det ist.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt Privathaus- halt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller imma- terieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter oder - die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbe- handlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 Versichert ist – insoweit -insoweit abweichend von A1-7.10 – 7.10- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Lebensbereichen beschäftigten Per- sonen wegen Personen we- gen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, ▪ oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehand- lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlichVersicherungsschutz aus- schließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.27.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten pri- vaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenach- teiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. B1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.7 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten priva- ten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. 6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, oder - die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Ansprüche aus Benachteiligungen. Bei Vereinbarung der Produktlinie Klassik oder Exklusiv gilt: A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt Privathaus- halt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische ethnischer Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det Beschäftigungsver- hältnis beendet ist.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Diens- therr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateri- eller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-A1- 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sons- tigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind sind: • die Rasse, • die ethnische Herkunft, • das Geschlecht, • die Religion, • die Weltanschauung, • eine Behinderung, • das Alter Alter, • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 Versichert ist – insoweit abweichend von Abschnitt A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt Privat- haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind • sind: − die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • oder Alter, − die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem dem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werdenwer- den, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist - insoweit abweichend von A1-7.10 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. B1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateriel- ler Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • Be- nachteiligung sind: - die Rasse, - die ethnische ethische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPer- sonen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. Falls folgendes zusätzliche Risiko versichert werden soll, kann durch besondere Verein- barung der Versicherungsschutz im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen wie folgt erweitert werden: A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Lebensbe- reich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werdenwer- den. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungsver- hältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.15.1 Versichert ist - insoweit abweichend von A1-7.10 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Jagdbetrieb beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-Perso-nen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller im- materieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsge- setz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich ge- richtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht ge- macht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen Be- werberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Be- schäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerso- nen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det be- endet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • sind: – die Rasse, die ethnische ethnischer Herkunft, das Geschlecht, • die Religion, • die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert 11.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von A1-7.10 Ziffer 7.17 AHB 2015 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschaden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich gericht- lich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung