Common use of Ansprüche aus Benachteiligungen Clause in Contracts

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.reisepolice.com, www.reisepolice.com, www.reisepolice.com

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.18.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen Per- sonen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleich- behandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten Ge- richten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet been- det ist.

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Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.27.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Ihrem Privathaushalt oder sonstigem privaten sonstigen pri- vaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenach- teiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: media.barmenia.de, barmenia-direkt.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt Privathaus- halt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller imma- terieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, Alter oder - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbe- handlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.sparkasse-leipzig.de, www.sv-sachsen.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem privaten sonstigen priva- ten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: rechner.prokundo.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1B1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.xxv24.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.21.1 Versichert ist - insoweit abweichend von A1-7.10 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.veritas-versicherungen.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.15.1 Versichert ist - insoweit abweichend von A1-7.10 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt oder sonstigem privaten Lebensbereich Jagdbetrieb beschäftigten Personen wegen Personen-Perso-nen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller im- materieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, Alter - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehandlungsge- setz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich ge- richtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht ge- macht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen Be- werberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Be- schäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerso- nen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet be- endet ist.

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Samples: www.oevb.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.26.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Ihrem Privathaushalt oder sonstigem privaten sonstigen pri- vaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenach- teiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: barmenia-direkt.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - sind: – die Rasse, - die ethnische ethnischer Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.xxv24.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.triathlondeutschland.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1B1-6.17.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.7 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - Alter oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: www.xxv24.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Privathaushalt oder sonstigem sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateri- eller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag