Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • die Rasse, • die ethnische Herkunft, • das Geschlecht, • die Religion, • die Weltanschauung, • eine Behinderung, • das Alter • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det ist.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt Privathaus- halt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller imma- terieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • oder - die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbe- handlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 Versichert ist – insoweit -insoweit abweichend von A1-7.10 – 7.10- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Lebensbereichen beschäftigten Per- sonen wegen Personen we- gen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind • ▪ die Rasse, • ▪ die ethnische Herkunft, • ▪ das Geschlecht, • ▪ die Religion, • ▪ die Weltanschauung, • ▪ eine Behinderung, • ▪ das Alter • Alter, ▪ oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehand- lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz ausschließlichVersicherungsschutz aus- schließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.27.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten pri- vaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich ein- schließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenach- teiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. B1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.7 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sonstigem privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • oder – die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten priva- ten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. 6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-Abschnitt A1 Ziff. 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, oder - die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ansprüche aus Benachteiligungen. Bei Vereinbarung der Produktlinie Klassik oder Exklusiv gilt:
A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt Privathaus- halt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische ethnischer Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det Beschäftigungsver- hältnis beendet ist.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Diens- therr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateri- eller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • oder – die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-A1- 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen sons- tigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind sind: • die Rasse, • die ethnische Herkunft, • das Geschlecht, • die Religion, • die Weltanschauung, • eine Behinderung, • das Alter Alter, • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 Versichert ist – insoweit abweichend von Abschnitt A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt Privat- haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind • sind: − die Rasse, • − die ethnische Herkunft, • − das Geschlecht, • − die Religion, • − die Weltanschauung, • − eine Behinderung, • − das Alter • oder Alter, − die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem dem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werdenwer- den, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – - insoweit abweichend von A1-7.10 – - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. B1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Dienst- herr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateriel- ler Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • Be- nachteiligung sind: - die Rasse, • - die ethnische ethische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPer- sonen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Ansprüche aus Benachteiligungen. Falls folgendes zusätzliche Risiko versichert werden soll, kann durch besondere Verein- barung der Versicherungsschutz im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen wie folgt erweitert werden:
A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Lebensbe- reich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werdenwer- den. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungsver- hältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.15.1 Versichert ist – - insoweit abweichend von A1-7.10 – - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr Arbeitgeber der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Jagdbetrieb beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-Perso-nen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller im- materieller Schäden) aus BenachteiligungenBenachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsge- setz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich ge- richtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht ge- macht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen Be- werberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Be- schäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerso- nen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det be- endet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • sind: – die Rasse, • – die ethnische ethnischer Herkunft, • – das Geschlecht, • die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • oder – die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerson, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert 11.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von A1-7.10 Ziffer 7.17 AHB 2015 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschaden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • – die Rasse, • – die ethnische Herkunft, • – das Geschlecht, • – die Religion, • – die Weltanschauung, • – eine Behinderung, • – das Alter • Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich gericht- lich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Per- sonen Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- schäden Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind • - die Rasse, • - die ethnische Herkunft, • - das Geschlecht, • - die Religion, • - die Weltanschauung, • - eine Behinderung, • - das Alter • Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Ge- richten Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis been- det beendet ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung