Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst- herr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- gungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: media.barmenia.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1B1-6.22.1 6.25.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1B1-7.10 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt seinem Pri- vathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich immaterieller einschließlich immateriel- ler Schäden) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: www.dvg-gestalt.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Ihre gesetzliche die ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienst- herr der in Ihrem seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich immaterieller einschließlich immateriel- ler Schäden) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – Be- nachteiligung sind: - die Rasse, – - die ethnische ethische Herkunft, – - das Geschlecht, – - die Religion, – - die Weltanschauung, – - eine Behinderung, – - das Alter – - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie sowie die PersonenPer- sonen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: cdn.website-editor.net
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-A1- 7.10 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Le- bensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- gungenBe- nachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benachteili- gung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit So- weit diese An- sprüche Ansprüche gerichtlich verfolgt werdenwer- den, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlichVersicherungsschutz ausschließ- lich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen Bewerbe- rinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis Beschäf- tigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-A1- 7.10 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem seinem Privathaushalt oder sonstigen sons- tigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – sind: • die Rasse, – • die ethnische Herkunft, – • das Geschlecht, – • die Religion, – • die Weltanschauung, – • eine Behinderung, – • das Alter – Alter, • oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehandlungs- gesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: cdn2.hubspot.net
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.21.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Ihre gesetzliche die ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienst- herr Diens- therr der in Ihrem seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benach- teiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber Be- werber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.24.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-Ziffer 7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller SchädenSchä- den) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung Benachtei- ligung sind – > die Rasse, – > die ethnische Herkunft, – > das Geschlecht, – > die Religion, – > die Weltanschauung, – > eine Behinderung, – > das Alter – Alter, > oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehand- lungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche gerichtlich Ansprüche gericht- lich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlichVersicherungsschutz aus- schließlich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie sowie die PersonenPer- sonen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: www.vpv.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.25.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt seinem Pri- vathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich immaterieller einschließlich immateriel- ler Schäden) aus Benachteili- gungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: www.xxv24.de
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.22.1 6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-A1- 7.10 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Dienst- herr Dienstherr der in Ihrem seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich Le- bensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- gungenBe- nachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind – Benachteili- gung sind: - die Rasse, – - die ethnische Herkunft, – - das Geschlecht, – - die Religion, – - die Weltanschauung, – - eine Behinderung, – - das Alter – Alter, - oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- schem deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit So- weit diese An- sprüche Ansprüche gerichtlich verfolgt werdenwer- den, besteht Versi- cherungsschutz ausschließlichVersicherungsschutz ausschließ- lich, wenn sie vor deut- schen deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen Bewerbe- rinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- wie Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis Beschäf- tigungsverhältnis beendet ist.
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