Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1- 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Le- bensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Be- nachteiligungen. Gründe für eine Benachteili- gung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter, – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). So- weit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt wer- den, besteht Versicherungsschutz ausschließ- lich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerbe- rinnen und Bewerber für ein Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäf- tigungsverhältnis beendet ist.
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Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.17.1 6.25.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1- A1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Versi- cherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt Pri- vathaushalt oder sonstigen privaten Le- bensbereich Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateriel- ler Schäden) aus Be- nachteiligungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteili- gung Benachteiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter, Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deut- schem Recht, insbesondere dem Allge- meinen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). So- weit Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt wer- denwerden, besteht Versicherungsschutz ausschließ- lichVersi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerbe- rinnen Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungs- verhältnis sowie Beschäftigungsverhältnis so- wie die Personen, deren Beschäf- tigungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Ansprüche aus Benachteiligungen. A1B1-6.17.1 6.25.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1- B1-7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Versi- cherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt Pri- vathaushalt oder sonstigen privaten Le- bensbereich Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller immateriel- ler Schäden) aus Be- nachteiligungenBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteili- gung Benachteiligung sind – die Rasse, – die ethnische Herkunft, – das Geschlecht, – die Religion, – die Weltanschauung, – eine Behinderung, – das Alter, Alter – oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem deut- schem Recht, insbesondere dem Allge- meinen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). So- weit Soweit diese Ansprüche An- sprüche gerichtlich verfolgt wer- denwerden, besteht Versicherungsschutz ausschließ- lichVersi- cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen deut- schen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerbe- rinnen Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungs- verhältnis sowie Beschäftigungsverhältnis so- wie die Personen, deren Beschäf- tigungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung