Antragstellung. 1.1 Für die Antragstellung (gemäß dem 2. Teil, 1. Hauptstück, 3. und 4. Abschnitt des EAG) ist eine Registrierung der Förderwerber:innen im EAG-Kundenportal erforderlich. 1.2 Für Anträge auf Tarifförderung gemäß ÖSG 2012, die zum 1. Jänner 2022 bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht waren und gemäß § 100 Abs 1 EAG als Anträge auf Förderung durch Marktprämie gelten, ist die Einbringung eines neuerlichen Antrages nicht erforderlich. 1.3 Die Förderwerber:innen haben die Anträge über das EAG-Kundenportal einzubringen. 1.4 Die Anträge der Förderwerber:innen müssen folgende Angaben enthalten (§ 45 EAG): Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Xxxx, xxxx- benenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unterneh- mens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist; zum Einsatz kommende Energiequelle und geplante installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge; den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastral- gemeinde und Grundstücksnummer; Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan; einen Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten. 1.5 Die Förderwerber:innen haben die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen (z.B. erforderliche Genehmigungen und Bewilligungen) im EAG-Kunden- portal hochzuladen. Die im Rahmen der Projektbeschreibung bekanntzugebenden Infor- mationen zum Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sind von den Förderwerber:innen grundsätzlich im EAG-Kundenportal in eigenen Eingabefeldern einzutragen. Sofern dar- über hinaus die Bekanntgabe weiterer Informationen von Seiten der Förderwerber:innen erforderlich ist, wird die EAG-Förderabwicklungsstelle auf Ihrer Homepage gegebenen- falls entsprechende Formblätter bzw. Musterformulare zur Verfügung stellen. 1.6 Nach den unionsrechtlichen Beihilfebestimmungen dürfen Förderungen durch Marktprä- mie nicht an ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- keiten gewährt werden. Der/Die Förderwerber:in hat bei der Antragstellung durch Eigen- erklärung im EAG-Kundenportal zu bestätigen, dass es sich bei dem/der Förderwerber:in um kein Unternehmen in Schwierigkeiten in diesem Sinne handelt. Die EAG-Förderab- wicklungsstelle kann diese Voraussetzung durch Abgleich mit der Ediktsdatei prüfen. 1.7 Förderwerber:innen, die einen Antrag für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 50 oder § 52 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass dem Stand der Technik entsprechende Maß- nahmen zur Vermeidung von Feinstaub eingehalten werden und die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Für An- lagen auf Basis von Biomasse mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse sind ergänzende Nachweise über die Mindest-Betriebsdauer sowie den Mindest-Rein- vestitionsgrad vorzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstän- digen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch Wirtschaftlich- keitserwägungen zu umfassen und ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben. 1.8 Förderwerber:innen, die einen Antrag für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 51 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und mehr als 10 km vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt ist. Die Förderwer- ber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzule- gen. Für Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von über 65% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltech- niker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes nachzuweisen. Das Gutach- ten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informa- tionen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben. 1.9 Förderwerber:innen, die einen Antrag auf Nachfolgeprämie gemäß § 53 EAG für beste- hende Anlagen auf Basis von Biogas einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungs- stelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Weiters ist für Anlagen mit einer Engpassleistung über 250 kWel anzugeben, wie weit diese vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt sind (Leitungslänge). Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemein- sam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die weiteren fünf Betriebs- jahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mehr als 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Zi- viltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständi- gen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben. 1.10 Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt sein. Als Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste verbindliche Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist, zu werten. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Ar- beiten. Bei Übernahmen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der un- mittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.
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Samples: Allgemeine Förderbedingungen
Antragstellung. 1.1 Für die Antragstellung (gemäß dem 2. Teil1) Antragstellung, 1. HauptstückBewilligung, 3. Anforderung und 4. Abschnitt des EAG) ist eine Registrierung Abrechnung der Förderwerber:innen im EAG-Kundenportal erforderlichZuwendung sind formge- bunden.
1.2 Für Anträge auf Tarifförderung gemäß ÖSG 2012(2) Zuwendungsanträge sind vor Beginn des Vorhabens an die Landeshauptstadt Dresden, die zum 1. Jänner 2022 bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht waren und gemäß § 100 Abs 1 EAG als Anträge auf Förderung durch Marktprämie geltenXxxxxxxxxx Xxxxxx 00, ist die Einbringung eines neuerlichen Antrages nicht erforderlich00000 Xxxxxxx, Stadtplanungsamt (Antrag annehmende Stelle), zu richten.
1.3 (3) Die Förderwerber:innen haben die Anträge über das EAG-Kundenportal einzubringen.
1.4 Die Anträge der Förderwerber:innen Förderanträge müssen folgende Angaben enthalten (§ 45 EAG): NameUnterlagen enthalten: o eine Vorhabensbeschreibung, Anschrifto einen Zeitplan, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Xxxx, xxxx- benenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unterneh- mens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist; zum Einsatz kommende Energiequelle und geplante installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge; den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastral- gemeinde und Grundstücksnummer; Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan; o einen Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.
1.5 Die Förderwerber:innen haben die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen (z.B. erforderliche Genehmigungen und Bewilligungen) im EAG-Kunden- portal hochzuladen. Die im Rahmen der Projektbeschreibung bekanntzugebenden Infor- mationen zum Kosten-, Zeit- Investitions- und Finanzierungsplan sind von den Förderwerber:innen grundsätzlich im EAG-Kundenportal in eigenen Eingabefeldern einzutragen. Sofern dar- über hinaus die Bekanntgabe weiterer Informationen von Seiten für das Vorhaben, o Nachweis der Förderwerber:innen erforderlich ist, wird die EAG-Förderabwicklungsstelle auf Ihrer Homepage gegebenen- falls entsprechende Formblätter Gesamtfinanzierung (Nachweis der Eigenmittel und Fremdmittel) und Investitionskonzept mit fachkundiger Stellungnahme vom Steuerberater / Wirt- schaftsprüfer o einen Geschäftsplan (bei bestehenden Unternehmen) bzw. Musterformulare zur Verfügung stellen.
1.6 Nach den unionsrechtlichen Beihilfebestimmungen dürfen Förderungen durch Marktprä- mie nicht an ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- keiten gewährt werden. Der/Die Förderwerber:in hat Unternehmenskonzept (bei der Antragstellung durch Eigen- erklärung im EAG-Kundenportal zu bestätigenNeugründung) mit dem Nachweis, dass es sich bei demum ein kleines Unternehmen handelt, o Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung (der Förderwerber:in um kein Unternehmen in Schwierigkeiten in diesem Sinne handelt. Die EAGletzten 2 Jahre) und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) o Rentabilitätsvorschau o die „De-Förderab- wicklungsstelle kann diese Voraussetzung durch Abgleich mit der Ediktsdatei prüfenminimis“-Erklärung (Anlage 7) o Erklärung zur Investitionszulage o eine Erklärung zu anderweitig erhaltenen Förderungen.
1.7 Förderwerber:innen, die einen Antrag für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 50 oder § 52 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass dem Stand der Technik entsprechende Maß- nahmen zur Vermeidung von Feinstaub eingehalten werden und die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. (4) Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal zuständige Förderstelle bei der Antragstellung hochzuladen Landeshauptstadt Dresden ist das Stadtplanungsamt, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx.
(5) Das Amt für Wirtschaftsförderung prüft die fachlichen Vorraussetzungen zur Förderfähig- keit der kleinen Unternehmen.
(6) Das Stadtplanungsamt und das Amt für Wirtschaftförderung stellen Formblätter (vgl. An- lage 8) für die Beantragung der Zuwendung bereit und informieren über die Antragstellung.
(7) Die Anträge auf Fördermittel können laufend bis zum Ablauf der Programmdauer gestellt werden. Der letzte Antragstermin ist, darzulegenvorbehaltlich einer Änderung, der 31. Für An- lagen auf Basis von Biomasse mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse sind ergänzende Nachweise über die Mindest-Betriebsdauer sowie den Mindest-Rein- vestitionsgrad vorzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstän- digen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch Wirtschaftlich- keitserwägungen zu umfassen und ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu gebenDezember 2012.
1.8 Förderwerber:innen, die einen Antrag für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 51 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und mehr als 10 km vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt ist. Die Förderwer- ber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzule- gen. Für Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von über 65% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltech- niker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes nachzuweisen. Das Gutach- ten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informa- tionen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.9 Förderwerber:innen, die einen Antrag auf Nachfolgeprämie gemäß § 53 EAG für beste- hende Anlagen auf Basis von Biogas einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungs- stelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Weiters ist für Anlagen mit einer Engpassleistung über 250 kWel anzugeben, wie weit diese vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt sind (Leitungslänge). Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemein- sam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die weiteren fünf Betriebs- jahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mehr als 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Zi- viltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständi- gen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.10 Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt sein. Als Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste verbindliche Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist, zu werten. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Ar- beiten. Bei Übernahmen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der un- mittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.
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Samples: Förderrichtlinie
Antragstellung. 1.1 Für die Antragstellung für Netzanschlüsse (gemäß dem Mittelspannung) (vom Anschlussnehmer auszufüllen) 1 (2. Teil) Bezeichnung des Bau- vorhabens Anlagen- anschrift Straße, 1. HauptstückHausnummer PLZ, 3. und 4. Abschnitt des EAGOrt, Ortsteil optional: Gemarkung(en) ist eine Registrierung der Förderwerber:innen im EAG-Kundenportal erforderlich.
1.2 Für Anträge auf Tarifförderung gemäß ÖSG 2012Flurnummer(n) Flurstücknummer(n) Anschluss- nehmer Firma Vorname, die zum 1. Jänner 2022 bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht waren und gemäß § 100 Abs 1 EAG als Anträge auf Förderung durch Marktprämie geltenName Straße, ist die Einbringung eines neuerlichen Antrages nicht erforderlich.
1.3 Die Förderwerber:innen haben die Anträge über das EAG-Kundenportal einzubringen.
1.4 Die Anträge der Förderwerber:innen müssen folgende Angaben enthalten (§ 45 EAG): NameHausnummer PLZ, AnschriftOrt, Telefonnummer und Ortsteil Telefon, E-MailMail Grundstücksei- gentümer (wenn unter- schiedlich zum Anschlussneh- mer) Firma Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Telefon, E-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den XxxxMail Anlagen- errichter Firma, xxxx- benenfalls die FirmenbuchnummerPLZ, Angaben zur Größenklasse des Unterneh- mens nach Anzahl Ort Telefon, E-Mail Anlagenart Bezugsanlage Erzeugungs- anlage Mischanlage Speicher Notstromaggregat mit Netz- parallelbetrieb > 100 ms Maßnahme Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Geplanter Fertigstellungstermin der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist; zum Einsatz kommende Energiequelle und geplante installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge; den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastral- gemeinde und Grundstücksnummer; Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan; einen Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.
1.5 Die Förderwerber:innen haben die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen Maßnahme (z.B. erforderliche Genehmigungen und BewilligungenInbetriebnahme des Netzanschlusses) Örtliche Lage der Kundenanlage mit eingezeichneten Vorschlägen zu möglichen Standorten der Übergabestation. Pläne im EAG-Kunden- portal hochzuladen. Die geeigneten Maßstab (z. B. Übersichts- plan 1:25 000 oder 1:10 000, Detailplan mindestens 1:500) beigefügt? ja nein Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung) (vom Anschlussnehmer auszufüllen) 2 (2) Voraussichtliche Anschlusswirkleistung PAV, B und PAV, E [kW] bisher neu im Rahmen Endausbau 0 Xxxxx XXX, X Xxxxxxxxxxx XXX, X0 Xxxxxxxxxxxx Erzeugungsleis- tung Pinst Bereitstellung der Projektbeschreibung bekanntzugebenden Infor- mationen zum Kosten-, Zeit- Messeinrichtung und Finanzierungsplan sind Messstellenbetrieb soll erfolgen durch: grundzuständigen MSB anderen MSB Baustrombedarf nein wenn ja: Leistung kW ab wann Datenblatt zur Beurteilung von den Förderwerber:innen grundsätzlich im EAG-Kundenportal in eigenen Eingabefeldern einzutragen. Sofern dar- über hinaus die Bekanntgabe weiterer Informationen von Seiten der Förderwerber:innen erforderlich ist, wird die EAG-Förderabwicklungsstelle auf Ihrer Homepage gegebenen- falls entsprechende Formblätter Netzrückwirkungen (Vordruck E.2) bzw. Musterformulare zur Verfügung stellenDatenblatt Erzeugungsanlage (Vordruck E.8) beigefügt? ja nein Zeitlicher Bauablaufplan beigefügt? ja nein Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers 1 Maximale Bezugsleistung der Kundenanlage aus dem vorgelagerten Mittelspannungsnetz.
1.6 Nach den unionsrechtlichen Beihilfebestimmungen dürfen Förderungen durch Marktprä- mie nicht an ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- keiten gewährt werden. Der/Die Förderwerber:in hat bei der Antragstellung durch Eigen- erklärung im EAG-Kundenportal zu bestätigen, dass es sich bei dem/der Förderwerber:in um kein Unternehmen in Schwierigkeiten in diesem Sinne handelt. Die EAG-Förderab- wicklungsstelle kann diese Voraussetzung durch Abgleich mit der Ediktsdatei prüfen.
1.7 Förderwerber:innen, die einen Antrag für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 50 oder § 52 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass dem Stand der Technik entsprechende Maß- nahmen zur Vermeidung von Feinstaub eingehalten werden und die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Für An- lagen auf Basis von Biomasse mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse sind ergänzende Nachweise über die Mindest-Betriebsdauer sowie den Mindest-Rein- vestitionsgrad vorzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstän- digen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch Wirtschaftlich- keitserwägungen zu umfassen und ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.8 Förderwerber:innen, die einen Antrag für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 51 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und mehr als 10 km vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt ist. Die Förderwer- ber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzule- gen. Für Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von über 65% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltech- niker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes nachzuweisen. Das Gutach- ten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informa- tionen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.9 Förderwerber:innen, die einen Antrag auf Nachfolgeprämie gemäß § 53 EAG für beste- hende Anlagen auf Basis von Biogas einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungs- stelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Weiters ist für Anlagen mit einer Engpassleistung über 250 kWel anzugeben, wie weit diese vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt sind (Leitungslänge). Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemein- sam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die weiteren fünf Betriebs- jahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mehr als 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Zi- viltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständi- gen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.10 Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt sein. Als Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste verbindliche Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist, zu werten. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Ar- beiten. Bei Übernahmen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der un- mittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.
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Samples: Technische Anschlussbedingungen
Antragstellung. 1.1 Für 2.1 Die Anträge auf Nutzung sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Karne- valsverein Grün Gold Gimmersdorf e.V., Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxx- xxxx, schriftlich einzureichen. Feststehende Termine des Grün Gold Gimmersdorf e.V. bzw. bereits zugesagte Termine haben hierbei Vorrang. Der Schriftsatz kann auch dem vom Vereinsvorstand benannten verantwortlichen Geschäftsführer oder des Beauftragten persönlich übergeben werden. Dieser Antrag muß grundsätzlich folgende, den Veranstalter bindende Angaben entha l- ten: Gemeinde Wachtberg - Xxxxxxxxxxxxx 00 - 00000 Xxxxxxxxx
a) Termin mit Angaben der Uhrzeiten einschl. der geplanten Vorbereitungen und Auf- räumungsarbeiten für die Antragstellung Nutzung,
b) über den geplanten Ablauf der Veranstaltung - über die gewünschten Räume (gemäß Foyer, WC, kleiner oder großer Saal, Küche, Büh- ne, Empore, Umkleide, Dusche, Parkplätze) 1 - ergänzende Verwendung von Gerätschaften und anderen Einrichtungsgegenstän- den (wie z.B. vorhandene spezielle Beleuchtung, Beschallung und Porzellan, Glä- ser, Tische) 2 - Nutzungsumfang Küche, Nutzung Spülmaschine,
1 Die Kellerräume und die Freiflächen neben dem 2Saalgebäude sind von der Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Teil, 1. Hauptstück, 3. und 4. Abschnitt des EAG) ist eine Registrierung 2 Im Hinblick auf die Auslastung der Förderwerber:innen vorhandenen Stromkreise können nur die im EAG-Kundenportal erforderlichAntrag angegebenen Elektrogerä- te zur Nutzung während der Veranstaltung zugelassen werden. - Nutzung Theke mit Zapfanlage - über evtl. geplante Werbung im oder am Gebäude (Dekorationen u.ä.
1.2 Für Anträge auf Tarifförderung gemäß ÖSG 2012) - über mögliche Emissionen durch x.X. Xxxxxxxxxx, die zum 1. Jänner 2022 bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht waren und gemäß § 100 Abs 1 EAG als Anträge auf Förderung durch Marktprämie geltenDisco, ist die Einbringung eines neuerlichen Antrages nicht erforderlich.
1.3 Die Förderwerber:innen haben die Anträge über das EAG-Kundenportal einzubringen.
1.4 Die Anträge der Förderwerber:innen müssen folgende Angaben enthalten (§ 45 EAG): NameMusikdarbietungen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Xxxx, xxxx- benenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unterneh- mens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist; zum Einsatz kommende Energiequelle und geplante installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge; den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Feuerwerk - Angabe der Katastral- gemeinde und Grundstücksnummer; Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan; einen Nachweis, dass für zu erwartenden Besucher - Mitteilung über vorgesehene Tierausstellung - über evtl. geplanten Verkauf von Getränken oder anderen Waren 3
c) über die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.
1.5 Die Förderwerber:innen haben die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen geplanten Sicherheitsmaßnahmen (z.B. erforderliche Genehmigungen Einsatz von Sanitätsdienst und BewilligungenFeu- erschutz)
d) im EAG-Kunden- portal hochzuladen. Die im Rahmen über die geplante Art der Projektbeschreibung bekanntzugebenden Infor- mationen zum Kosten-, Zeit- Reinigung
e) über eine bestehende oder abzuschließende Unfall- und Finanzierungsplan sind von den Förderwerber:innen grundsätzlich im EAG-Kundenportal in eigenen Eingabefeldern einzutragen. Sofern dar- über hinaus die Bekanntgabe weiterer Informationen von Seiten der Förderwerber:innen erforderlich ist, wird die EAG-Förderabwicklungsstelle auf Ihrer Homepage gegebenen- falls entsprechende Formblätter bzw. Musterformulare zur Verfügung stellenHaftpflichtversicherung.
1.6 Nach 2.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Grün Gold Gimmersdorf e.V. einen verantwortli- xxxx Xxxxxxxxxxxx namentlich zu benennen. Vor Übergabe der Schlüssel schließen der Veranstalter und der Grün Gold Gimmersdorf e.V., vertreten durch den unionsrechtlichen Beihilfebestimmungen dürfen Förderungen Geschäftsführer oder dessen Beauftragten, eine bindende und rechtsgültige Vereinbarung. Hierbei sind die in der Antragstellung schriftlich niedergelegten Angaben für den Veran- stalter bindend.
2.3 Die Hausordnung und die Gebührenordnung für die Nutzung des Dorfsaales ist Bestand- teil der Vereinbarung und werden von dem Veranstalter gegengezeichnet. Durch die Vereinbarung wird das ggf. erforderliche gewerbe- und steuerrechtliche An- meldeverfahren sowie sonstige erforderliche behördliche Genehmigungen nicht berührt. Diese sind in eigener Verantwortung durch Marktprä- mie nicht an ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- keiten gewährt den Veranstalter selbst einzuholen.
2.4 Reine sportlich ausgerichtete Aktivitäten/Veranstaltungen sind grundsätzlich ausge- schlossen. Ausgenommen sind Gymnastik- sowie Tanzangebote, die ohne den vorg. aus- geprägten sportlichen Charakter angeboten werden. Der/Die Förderwerber:Hierbei dürfen die ggf. eingesetzten Geräte grundsätzlich nicht in hat bei den benutzten Räumen verbleiben. Ausgeschlossen sind auch Disco-Veranstaltungen, sofern hier nicht ein in der Antragstellung durch Eigen- erklärung im EAG-Kundenportal zu bestätigen, dass es sich bei dem/der Förderwerber:in um kein Unternehmen in Schwierigkeiten in diesem Sinne handelt. Die EAG-Förderab- wicklungsstelle kann diese Voraussetzung durch Abgleich mit der Ediktsdatei prüfen.
1.7 Förderwerber:innen, die einen Antrag für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 50 oder § 52 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass dem Stand der Technik entsprechende Maß- nahmen zur Vermeidung von Feinstaub eingehalten werden und die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Für An- lagen auf Basis von Biomasse mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse sind ergänzende Nachweise über die Mindest-Betriebsdauer sowie den Mindest-Rein- vestitionsgrad vorzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstän- digen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch Wirtschaftlich- keitserwägungen zu umfassen und ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.8 Förderwerber:innen, die einen Antrag für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 51 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und mehr als 10 km vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt ist. Die Förderwer- ber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzule- gen. Für Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von über 65% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltech- niker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes nachzuweisen. Das Gutach- ten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informa- tionen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.9 Förderwerber:innen, die einen Antrag auf Nachfolgeprämie gemäß § 53 EAG für beste- hende Anlagen auf Basis von Biogas einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungs- stelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Weiters ist für Anlagen mit einer Engpassleistung über 250 kWel anzugeben, wie weit diese vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt sind (Leitungslänge). Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemein- sam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die weiteren fünf Betriebs- jahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mehr als 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Zi- viltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständi- gen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.10 Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt sein. Als Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste verbindliche Bestellung von Ausrüstung Gemeinde Wachtberg ansässiger eingetragener Verein oder eine andere VerpflichtungInstitution innerhalb des Gemeindegebietes Veranstalter ist.
2.5 Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Benutzungserlaubnis besteht nicht. Gemeinde Wachtberg - Xxxxxxxxxxxxx 00 - 00000 Xxxxxxxxx Die Benutzungserlaubnis kann entschädigungslos widerrufen werden, wenn der Veran- stalter die Vorschriften dieser Benutzungsordnung oder die Investition unumkehrbar machtihm in der abgeschlossenen Vereinbarung gemachten Auflagen nicht uneingeschränkt einhält oder unabweisbare, wobei vorher nicht erkennbare Belange der früheste Zeitpunkt maßgebend ist, zu werten. Der Kauf Gemeinde Wachtberg oder des Grün Gold Gim- mersdorf e.V. dieses erforderlich machen.
2.6 Bei Veranstaltungen mit Getränkeausschank muß mindestens ein alkoholfreies Getränk vom Preisgefüge her unter dem Preis von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Ar- beiten. Bei Übernahmen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der un- mittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswertealkoholhaltigen Getränken angeboten werden.
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Samples: Benutzungsordnung
Antragstellung. 1.1 Für 2.1 Die Anträge auf Nutzung sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Karnevalsverein Grün Gold Gimmersdorf e. V., Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx, schriftlich einzureichen. Feststehende Termine des Grün Gold Gimmersdorf e. V. bzw. bereits zugesagte Termine haben hierbei Vorrang. Der Schriftsatz kann auch dem vom Vereinsvorstand benannten verantwortlichen Geschäftsführer oder des Beauftragten persönlich übergeben werden. Dieser Antrag muss grundsätzlich folgende, den Veranstalter bindende Angaben enthalten:
a) Termin mit Angaben der Uhrzeiten einschließlich der geplanten Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten für die Antragstellung Nutzung,
b) über den geplanten Ablauf der Veranstaltung - über die gewünschten räume (gemäß dem 2Foyer, WC, kleiner oder großer Saal, Küche, Bühne, Empore, Umkleide, Dusche, Parkplätze) 1 - ergänzende Verwendung von Gerätschaften und anderen Einrichtungsgegenständen (wie z. B. vorhandene spezielle Beleuchtung, Beschallung und Porzellan, Xxxxxx, Xxxxxx) 2 - Nutzungsumfang Küche, Nutzung Spülmaschine, - Nutzung Theke mit Zapfanlage - über evtl. Teil, 1. Hauptstück, 3. und 4. Abschnitt des EAG) ist eine Registrierung der Förderwerber:innen geplante Werbung im EAG-Kundenportal erforderlichoder am Gebäude (Dekorationen u. ä.) - über mögliche Emissionen durch z. X. Xxxxxxxxxx, Disco, Musikdarbietungen, Feuerwerk - Angabe der zu erwartenden Besucher - Mitteilung über vorgesehene Tierausstellung - über evtl. geplanten Verkauf von Getränken oder anderen Waren 3
c) über die geplanten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Sanitätsdienst und Feuerschutz)
d) über die geplante Art der Reinigung
e) über eine bestehende oder abzuschließende Unfall- und Haftpflichtversicherung.
1.2 Für Anträge auf Tarifförderung gemäß ÖSG 20122.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Grün Gold Gimmersdorf e. V. einen verantwortlichen Beauftragten namentlich zu benennen. Vor Übergabe der Schlüssel schließen der Veranstalter und der Grün Gold Gimmersdorf e. V., vertreten durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragten, eine bindende und rechtsgültige Vereinbarung. Hierbei sind die in der Antragstellung schriftlich niedergelegten Angaben für den Veranstalter bindend.
2.3 Die Hausordnung und die Gebührenordnung für die Nutzung des Dorfsaales ist Bestandteil der Vereinbarung und werden von dem Veranstalter gegengezeichnet. Durch die Vereinbarung wird das ggf. erforderliche gewerbe- und steuerrechtliche Anmeldeverfahren, sowie sonstige erforderliche behördliche Genehmigungen nicht berührt. Diese sind in eigener Verantwortung durch den Veranstalter selbst einzuholen.
2.4 Reine sportlich ausgerichtete Aktivitäten/Veranstaltungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Gymnastik- sowie Tanzangebote, die zum 1ohne den vorg. Jänner 2022 bei der Ökostromabwicklungsstelle gereiht waren und gemäß § 100 Abs 1 EAG als Anträge auf Förderung durch Marktprämie gelten, ist die Einbringung eines neuerlichen Antrages nicht erforderlich.
1.3 Die Förderwerber:innen haben die Anträge über das EAG-Kundenportal einzubringen.
1.4 Die Anträge der Förderwerber:innen müssen folgende Angaben enthalten (§ 45 EAG): Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Xxxx, xxxx- benenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unterneh- mens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist; zum Einsatz kommende Energiequelle und geplante installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge; den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastral- gemeinde und Grundstücksnummer; Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan; einen Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.
1.5 Die Förderwerber:innen haben die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Fördervo- raussetzungen (z.B. erforderliche Genehmigungen und Bewilligungen) im EAG-Kunden- portal hochzuladen. Die im Rahmen der Projektbeschreibung bekanntzugebenden Infor- mationen zum Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sind von den Förderwerber:innen grundsätzlich im EAG-Kundenportal in eigenen Eingabefeldern einzutragen. Sofern dar- über hinaus die Bekanntgabe weiterer Informationen von Seiten der Förderwerber:innen erforderlich ist, wird die EAG-Förderabwicklungsstelle auf Ihrer Homepage gegebenen- falls entsprechende Formblätter bzw. Musterformulare zur Verfügung stellen.
1.6 Nach den unionsrechtlichen Beihilfebestimmungen dürfen Förderungen durch Marktprä- mie nicht an ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierig- keiten gewährt Ausgeprägten sportlichen Charakter angeboten werden. Der/Die Förderwerber:Hierbei dürfen die ggf. eingesetzten Geräte grundsätzlich nicht in hat bei den benutzten Räumen verbleiben. Ausgeschlossen sind auch Disco-Veranstaltungen, sofern hier nicht ein in der Antragstellung durch Eigen- erklärung im EAG-Kundenportal zu bestätigen, dass es sich bei dem/der Förderwerber:in um kein Unternehmen in Schwierigkeiten in diesem Sinne handelt. Die EAG-Förderab- wicklungsstelle kann diese Voraussetzung durch Abgleich mit der Ediktsdatei prüfen.
1.7 Förderwerber:innen, die einen Antrag für Anlagen auf Basis von Biomasse gemäß § 50 oder § 52 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass dem Stand der Technik entsprechende Maß- nahmen zur Vermeidung von Feinstaub eingehalten werden und die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Für An- lagen auf Basis von Biomasse mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Für repowerte Anlagen auf Basis von Biomasse sind ergänzende Nachweise über die Mindest-Betriebsdauer sowie den Mindest-Rein- vestitionsgrad vorzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstän- digen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch Wirtschaftlich- keitserwägungen zu umfassen und ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.8 Förderwerber:innen, die einen Antrag für neu errichtete Anlagen auf Basis von Biogas gemäß § 51 EAG einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungsstelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und mehr als 10 km vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt ist. Die Förderwer- ber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemeinsam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die ersten fünf Betriebsjahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzule- gen. Für Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW und mehr haben die Förderwerber:innen die Einhaltung der Kriterien gemäß § 6 EAG bei der Antragstellung zu bestätigen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von über 65% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Ziviltech- niker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes nachzuweisen. Das Gutach- ten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informa- tionen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.9 Förderwerber:innen, die einen Antrag auf Nachfolgeprämie gemäß § 53 EAG für beste- hende Anlagen auf Basis von Biogas einreichen, haben der EAG-Förderabwicklungs- stelle darüber hinaus im Zuge der Antragstellung darzulegen, dass die Anlage über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt. Weiters ist für Anlagen mit einer Engpassleistung über 250 kWel anzugeben, wie weit diese vom nächstgelege- nen technisch geeigneten Anschlusspunkt an das Gasnetz entfernt sind (Leitungslänge). Die Förderwerber:innen haben entsprechende Informationen bzw. Nachweise gemein- sam mit einem Konzept der Rohstoffversorgung für zumindest die weiteren fünf Betriebs- jahre in einem Dokument, das im EAG-Kundenportal bei der Antragstellung hochzuladen ist, darzulegen. Zudem ist bei der Antragstellung die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von mehr als 60% durch ein Gutachten, ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Zi- viltechniker oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständi- gen oder einem Ingenieurbüro des einschlägigen Fachgebietes, nachzuweisen. Das Gutachten hat neben der erforderlichen technischen Beschreibung auch ausreichende Informationen über den beabsichtigten Brennstoffnutzungsgrad zu geben.
1.10 Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt sein. Als Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste verbindliche Bestellung von Ausrüstung Gemeinde Wachtberg ansässiger eingetragener Verein oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend Institution innerhalb des Gemeindegebiets Veranstalter ist, zu werten. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen .
1 Die Kellerräume und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten Freiflächen neben dem Saalgebäude sind von der Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen.
2 Im Hinblick auf die Auslastung der vorhandenen Stromkreise können nur die im Antrag angegebenen Elektrogeräte zur Nutzung während der Veranstaltung zugelassen werden.
3 Der Veranstalter ist in der Xxxx des Getränkelieferanten etc. frei.
2.5 Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Benutzungserlaubnis besteht nicht. Die Benutzungserlaubnis kann entschädigungslos widerrufen werden, wenn der Veranstalter die Vorschriften dieser Benutzungsordnung oder die ihm in der abgeschlossenen Vereinbarung gemachten Auflagen nicht als Beginn uneingeschränkt einhält oder unabweisbare, vorher nicht erkennbare Belange der Ar- beiten. Gemeinde Wachtberg oder des Grün Gold Gimmersdorf e. V. dieses erforderlich machen.
2.6 Bei Übernahmen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der un- mittelbar Veranstaltungen mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen VermögenswerteGetränkeausschank muss mindestens ein alkoholfreies Getränk vom Preisgefüge her unter dem Preis von alkoholhaltigen Getränken angeboten werden.
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