Versicherungsantrag. Das durch DKV Seguros zur Verfügung gestellte Formular zur Beantragung der Versicherung, in dem der Versicherungsnehmer alle die Einschätzung des zu versichernden Wagnisses möglicherweise beeinflussenden Umstände anzugeben hat.
Versicherungsantrag. Versicherungsantrag im Sinne dieser Bedingungen ist Ihre Vertragserklä- rung als Antragsteller an uns als Versicherer, einen Versicherungsvertrag abschließen zu wollen. Die Ernteversicherung ist, soweit nicht etwas an- deres vereinbart wurde, schriftlich zu beantragen. Wir stellen Ihnen für den Versicherungsantrag ein Formular (Schriftstück) zur Verfügung. Wel- che Angaben ein Versicherungsantrag mindestens enthalten muss, ergibt sich aus § 6 II. AVBPflanze.
Versicherungsantrag a) Die Versicherung ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, in Textform zu beantragen. Der Antragsteller ist an den Antrag gebunden.
b) Der Antrag muss die alljährlich zu versichernden Fruchtgattungen und den Versicherungsort enthalten. Wird keine Fruchtgattung angegeben, gilt die im Antrag bezeichnete Kulturart als Fruchtgattung in diesem Sinn.
c) Im Antrag ist ferner zu jedem Versicherungsvertrag die Versicherungssumme für die erste Versicherungsperiode anzugeben, welche sich nach dem hierfür zu erwartenden Erntewert der entsprechenden Fruchtgattung oder der Kulturart zu bemessen hat.
Versicherungsantrag a) Die Versicherung ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, schriftlich auf einem Formblatt des Versicherers zu beantragen. Der potentielle Versicherungsnehmer ist an seine Anfrage für den Zeitraum bis 14 Tage nach deren Zugang beim Versicherer gebunden.
b) Der Antrag muss die alljährlich zu versichernden Fruchtgattungen enthalten. Fruchtgattungen in diesem Sinn sind die vom Ver- sicherer (vgl. Abschnitt I. § 2 SHMGVB L) oder im Versicherungs- vertrag unter einer Gattungsbezeichnung zusammengefassten Kulturarten (Fruchtarten). Es wird pro Fruchtgattung ein rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen.
c) Der potentielle Versicherungsnehmer muss im Versicherungsan- trag als natürliche Person seinen Namen, Vornamen und Xxxxxxx und als juristische Person die Firma, den Vertretungsberechtigten und den Firmensitz angeben; falls sich der Betrieb davon ab- weichend an einem anderen Ort befindet, ist zusätzlich dieser Betriebssitz zu benennen. Im Versicherungsantrag soll ferner der Betriebsinhaber und die Betriebsnummer (InVeKoS-Nr./EU- Registrier-Nr./Unternehmens-Nr.) angegeben werden. Verwaltet der potentielle Versicherungsnehmer ein Unternehmen mit mehreren Produktionseinheiten (Betriebsstätten), hat er im Versicherungsantrag anzugeben, auf welche Betriebe sich die Versicherung beziehen soll.
d) Soll die Versicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen werden, sind auch für diesen Versicherten die unter c genannten Angaben zu machen.
e) Der potentielle Versicherungsnehmer hat im Antrag ferner den Versicherungsort durch Bezeichnung des Anbaugebietes oder der Anbauflächen (z.B. Rebanbauflächen), auf welche sich die Versicherung erstrecken soll, zu bestimmen.
f) Sind beim Stellen des Versicherungsantrags noch keine Bodener- zeugnisse der Fruchtgattung, die versichert werden soll, vorhan- den, hat der potentielle Versicherungsnehmer dafür im Antrag zu jedem Vertrag die voraussichtliche Versicherungssumme für die erste Versicherungsperiode anzugeben, welche sich nach dem hierfür zu erwartenden Erntewert der entsprechenden Frucht- gattung oder der Kulturart je Hektar zu bemessen hat.
g) Soweit erforderlich, sind zusätzliche Angaben zum Versicherungs- ort und zu den zu versichernden Kulturen zu machen. So sind zum Beispiel bei der Versicherung der Fruchtgattung Wein folgende Angaben zu machen: - In welcher Gemeinde die Weinberge gelegen sind; - die Bezeichnung der einzelnen Weinberge und Weinberglagen; - die Größe in Hektar und Ar; - die Re...
Versicherungsantrag. Dokument, das es dem potenziellen Versicherungsnehmer erlaubt, den Abschluss eines Versicherungsvertrags zu beantragen.
Versicherungsantrag. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und einrei- chen. Der Versicherungsantrag für ein Kind kann frühestens vier Wochen nach der Geburt gestellt werden. Hat die versicherte Person das Alter 64 erreicht, kann sie keine neue Versicherung mehr abschliessen.
Versicherungsantrag. Risiken und Leistungen (Anhang 1)
Versicherungsantrag. 1. Die Übermittlung eines Versicherungsantrags ist keine Offertenanfrage, sondern eine ausdrückliche Willens- erklärung des Antragstellers an die GMA AG, einen Ver- sicherungsvertrag CyberProtect abzuschliessen. Der An- tragsteller bleibt 14 Tage an den Antrag gebunden (Art.1 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag VVG).
2. Der Antragsteller kann seinen Antrag innerhalb von 14 Tagen nach seinem Antrag auf Vertragsabschluss wi- derrufen. Diese Frist ist eingehalten, wenn der Antragstel- ler den Widerruf dem Versicherer gemäss Art. 27 der AVB mitteilt oder die Widerrufserklärung am letzten Tag der Widerrufsfrist der Post übergibt.
3. Wird der Antrag vom Versicherer gestellt, kann der Ver- sicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Annahmeerklärung durch den Versicherungsnehmer widerrufen.
4. Für den Antrag ist das von der GMA AG zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Der Antragsteller muss alle Fragen auf dem Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgetreu beantworten. Er ist verantwortlich dafür, dass die von einer Drittperson oder einem Vermittler nie- dergeschriebenen Antworten seinen Angaben entspre- chen. Dritte müssen vom Antragsteller ermächtigt worden sein, der GMA AG alle Unterlagen zu übergeben und alle Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind.
5. Die GMA AG behält sich das Recht vor, den Versiche- rungsantrag anzunehmen oder nicht. Sie ist nicht ver- pflichtet, ihren Entscheid zu begründen.
6. Der Versicherungsantrag einer nicht handlungsfähigen Person muss von ihrem gesetzlichen Vertreter genehmigt worden sein.
Versicherungsantrag a) Die Versicherung ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, in Textform zu beantragen. Der Antragsteller ist an den Antrag gebunden.
b) Der Antrag muss die alljährlich zu versichernden Fruchtgattungen und den Ver- sicherungsort enthalten. Fruchtgattungen sind die unter einer Bezeichnung zusammengefassten Kulturarten. Fruchtgattungen in diesem Sinne sind: – Getreide (ohne Mais) – Ölfrüchte – Hülsenfrüchte – Rüben – Kartoffeln – Mais – Gemüse – Obst – Wein Alle anderen Bodenerzeugnisse gelten jeweils als eigene Fruchtgattung. Wird keine Fruchtgattung angegeben, gelten die für die im Antrag bezeichnete Kulturarten gültigen Fruchtgattungen als Fruchtgattung in diesem Sinn.
c) Im Antrag ist ferner zu jedem Versicherungsvertrag die Versicherungssumme für die erste Versicherungsperiode anzugeben, welche sich nach dem hierfür zu erwartenden Erntewert der entsprechenden Fruchtgattung oder der Kulturart zu bemessen hat.
Versicherungsantrag. Beginn der Haftung Artikel 4 Ende der Haftung Artikel 5 Versicherungssumme