Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts in dem Staat, in dem der Kunde – der Verbraucher ist – seinen Aufenthalt hat, vorgehen.
Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die unter Einbezug dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Es gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Mürzzuschlag als vereinbart. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Mürzzuschlag als vereinbart. BUHLMANN behält sich das Recht vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Außerdem behält sich BUHLMANN das Recht vor, jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund geltender internationaler Normen zuständig sein kann. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen oder Zahlungen ist der Sitz von BUHLMANN.
Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Alzey. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 3.1. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und des Kollisionsrechts. 3.2. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. 3.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 4.
Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort. 4.1. Diese Garantiebedingungen unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und des Kollisionsrechts. 4.2. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. 4.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 5.