Stillliegeklausel Musterklauseln

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.
Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mie- ter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.
Stillliegeklausel. 6.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte oder dem Nutzungsort, für die der Mietgegenstand gemietet ist, infolge von Umständen, die der Mieter nicht zu vertreten hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen etc.) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit. Ein auf be- stimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag verlängert sich um die Still- liegezeit.
Stillliegeklausel. Xxxxx die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Um- ständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit. Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert. Der Mieter hat für die Stillliegezeit den vereinbarten Prozentsatz der dieser Zeit ent- sprechenden vereinbarten Monatsmiete bei Zugrundelegung einer arbeitstäglichen Schichtzeit von 8 Stunden zu zahlen; falls nicht anders vereinbart, gilt der handelsübliche Prozentsatz von 75 %. Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und die Stillliegezeit auf Verlangen durch Unterlagen nachzuweisen.
Stillliegeklausel. 8.1 Ist der Mieter mit der Zahlung der fälligen Miete länger als 3 Kalendertage in Verzug, oder geht ein vom Mieter gegebener Wechsel oder Scheck zu Pro- test, so ist der Vermieter berechtigt, nach seiner Xxxx entweder
Stillliegeklausel. 1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsst‰tte, für die das Ger‰t gemie- tet ist, infolge von Umst‰nden, die weder der Mieter noch der Auf- traggeber zu vertreten hat (z. B. Hochwasser, Streik, innere Unru- hen, Kriegsereignisse, behˆrdliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag die- se Zeit als Stillliegezeit.
Stillliegeklausel. 5.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die der Mietgegenstand angemie- tet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch der Auftraggeber des Mieters zu vertreten hat (zum Beispiel Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens 6 auf- einander folgenden Tagen, so giltab dem 7. Tag diese Zeit als Stillliegezeit.
Stillliegeklausel. 6.1. Ruhen die Arbeiten am Einsatzort, für den das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Kunde noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z. X. Xxxxx, Schneefall, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen), so gilt diese Zeit als Stillliegezeit.
Stillliegeklausel. Die Mietzeit verlängert sich nicht automatisch, wenn beim Mie- ter Stillstandzeiten, z. B. bedingt durch gesetzliche Feiertage am Einsatzort oder einen Baustellenstopp, das Be- und Entla- den oder den Auf- und Abbau des Mietgegenstandes etc. auf- treten. Die Höhe des Mietzinses wird hierdurch ebenfalls nicht berührt. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Mieter.
Stillliegeklausel. 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die der Mieter den Mietgegenstand gemietet hat, infolge von weder vom Mieter noch von dessen Auftraggeber zu vertretenden Umständen (z. X. Xxxxx, Hochwasser, chend.