Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in Artikel 40 und 44 der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
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Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen in Artikel 40 35 und 44 38 der Bedingungen, insbesondere bezüglich des geltenden Rechts, der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der zuständigen Gerichte und gerichtlicher Zustellungen, sind gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.
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