Common use of Anwendbares Recht und Streitigkeiten Clause in Contracts

Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 18.1 Auf Verträge im Hotel- und Gaststättenbereich findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. 18.2 Für Streitigkeiten zwischen dem Hotel- und Gaststättenbetrieb und einem Kunden (der keine natürliche Person ist, der also in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt) bildet das am Sitz des Hotel- und Gaststättenbe- triebs zuständige Gericht den ausschließlichen Gerichtsstand, es sei denn, aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften ist ein anderer Gerichtsstand einschlägig, und unbeschadet der Befugnis des Hotel- und Gaststät- tenbetriebs, die Streitigkeit an dem Gericht anhängig zu machen, das in Ermangelung dieser Gerichtsstands- xxxx zuständig wäre. 18.3 Alle Forderungen des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. 18.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Klauseln in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirks- amkeit aller anderen Klauseln unberührt. Sollte sich eine Klausel in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen als unwirksam herausstellen, wird unterstellt, dass die Parteien eine wirksame Ersatzklausel vereinbart haben, die der unwirksamen Klausel im Hinblick auf ihren Zweck und ihre Reichweite so weit wie möglich entspricht.

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Samples: Die Einheitlichen Geschäftsbedingungen Des Hotel Und Gaststättenverbands (Uvh), Uniforme Voorwaarden Horeca (Uvh), Einheitliche Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht und Streitigkeiten. 18.1 17.1 Auf alle unsere Verträge im Hotel- und Gaststättenbereich findet ist ausschließlich das niederländische niederländisches Recht Anwendunganwendbar. 18.2 Für 17.2 Bei Streitigkeiten zwischen dem Hotel- und Gaststättenbetrieb HOGA-Betrieb und einem Kunden (der keine bei dem es sich nicht um eine natürliche Person isthandelt, der also die nicht in Ausübung eines Berufs Berufes oder Betriebs Betriebes handelt) bildet ist ausschließlich das am Sitz des Hotel- und Gaststättenbe- triebs zuständige Gericht den ausschließlichen Gerichtsstandam Wohnsitz des HOGA-Betriebes zuständig, es sei denn, daß aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften ist gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand einschlägiganderes Gericht zuständig ist, und unbeschadet der Befugnis des Hotel- und Gaststät- tenbetriebsHOGA-Betriebes, die Streitigkeit an von dem Gericht anhängig entscheiden zu machenlassen, das in Ermangelung dieser Gerichtsstands- xxxx ohne diese Klausel zuständig wäre. 18.3 17.3 Wenn und sobald ein Schlichtungsausschuss unter der Schirmherrschaft der Koninklijk Horeca Nederland und anderer Beteiligter Organisationen eingerichtet wird, werden die Streitigkeiten, für deren Beilegung der Schlichtungsausschuss eingerichtet wird, gemäß den diesbezüglich aufgestellten Regeln beigelegt. 17.4 Alle Forderungen Ansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach in einem Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. 18.4 17.5 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Klauseln in diesen allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt berührt die Wirks- amkeit Wirksamkeit aller anderen Klauseln unberührtübrigen Bestimmungen nicht. Sollte sich eine Klausel in diesen allgemeinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen irgendeinem Grund als unwirksam herausstellenerweisen, wird unterstellt, dass die Parteien so gilt eine wirksame Ersatzklausel vereinbart habenals vereinbart, die der unwirksamen Klausel im Hinblick auf ihren Zweck in Bedeutung und ihre Reichweite so weit wie möglich entsprichtUmfang möglichst nahekommt.

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Samples: Hoga Vertrag