Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd- Investor einen über die Verbraucherschutz- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor vor Abschluss des Darlehensvertrages die Regelungen des deutschen Rechts zu- grunde.
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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag
Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd- Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutz- vorschriften Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer Das Unternehmen legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor Investor vor Abschluss des Darlehensvertrages die Regelungen des deutschen Rechts zu- grundezugrunde.
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Samples: Darlehensvertrag Über Ein Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag
Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag Treuhandvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages Treuhandvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd- Investor einen über die Verbraucherschutz- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor vor Abschluss des Darlehensvertrages die Regelungen des deutschen Rechts zu- grunde.
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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag
Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag Nachrangdarlehensvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages Nachrangdarlehensvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-EU- Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl Rechts- xxxx anzuwenden wäre, dem Crowd- Crowd-Investor einen ei- nen über die Verbraucherschutz- vorschriften Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer Das Unternehmen legt der Aufnahme der vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor Investor vor Abschluss des Darlehensvertrages Nachrangdarlehensvertrages die Regelungen des deutschen Rechts zu- grundezugrunde.
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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag Nachrangdarlehensvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages Nachrangdarlehens- vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit inso- weit zwingende Verbraucherschutzvorschriften Verbraucherschutzvorschrif- ten desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd- Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutz- vorschriften Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang Schutz- umfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor vor Abschluss des Darlehensvertrages Nachrangdarle- hensvertrages die Regelungen des deutschen deut- schen Rechts zu- grundezugrunde.
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Samples: Nachrangdarlehensvertrag
Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Darlehensvertrag Treuhandvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen Rechtsbeziehun- gen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Darlehensvertrages Treuhandvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland. Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit in- soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd- Investor einen über die Verbraucherschutz- vorschriften Verbraucherschutzvor- schriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden hinaus- gehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Darlehensnehmer legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Crowd-In- vestor vor Abschluss des Darlehensvertrages die Regelungen des deutschen Rechts zu- grunde.
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Samples: Nachrangdarlehensvertrag