Common use of Anwendbares Recht, zuständiges Gericht Clause in Contracts

Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor, der Verbraucher ist, ei- nen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- gen.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag Treuhandvertrag und alle Rechtsbe- ziehungen zwischen den Parteien aus oder aufgrund des Treuhandvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen desjenigen EU-MitgliedsstaatesMitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor, der Verbraucher ist, ei- nen Crowd- Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften Verbraucherschutz- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- genBestimmungen.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende zwingende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-InvestorAnleger, der Verbraucher ist, ei- nen einen über die Verbraucherschutzvorschriften Verbraucher- schutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden Deutsch- land hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- genBestimmungen. Die EV Digital Invest GmbH legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Anleger vor Abschluss des Finanzanlagenvermittlungsver- trages die jeweils anwendbaren Regelungen des deutschen Rechts zugrunde.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor, der Verbraucher ist, ei- nen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- gen.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende zwingende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Crowd- Investor, der Verbraucher ist, ei- nen einen über die Verbraucherschutzvorschriften Ver- braucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden hinausgehenden Schutzumfang bötenbö- ten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag Fi- nanzanlagenvermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung Gerichts- standsvereinbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- gen.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Für den Vermittlungsvertrag Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwin- gende zwingende Verbraucherschutzvorschriften desje- nigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-InvestorAnleger, der Verbraucher ist, ei- nen einen über die Verbraucherschutzvorschriften Verbraucher- schutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausge- henden Deutsch- land hinausgehenden Schutzumfang böten. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts ist im Vermittlungsvertrag eine Gerichtsstandsver- einbarung für bestimmte Fälle getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- genBestimmungen. Die EVC Crowdinvest GmbH legt der Aufnahme der vorvertraglichen Beziehungen zum Anleger vor Abschluss des Finanzanlagenvermittlungsver- trages die jeweils anwendbaren Regelungen des deutschen Rechts zugrunde.

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