Common use of Anwendbares Recht, zuständiges Gericht Clause in Contracts

Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 „Sonstiges“ ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 „Sonstiges“ ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des der Beklagten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:: ∙ Der Event-Buchungsservice unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xx-xxxxxxxxx.xx wird von booker GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxx bereitgestellt. Sie können diesen auch telefonisch unter der Rufnummer +00 (0) 000 000-0000 oder per E-Mail (xxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx) nutzen. ∙ Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx gilt für die ersten 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise. ∙ Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx ist abhängig vom Karteneinsatz und umfasst den Versicherungsschutz bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen und während des Aufenthaltes auf dem Hotelgelände. ∙ Gegenstand der Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx sind z. B. Beistandsleistungen auf Auslands- reisen oder die Übernahme von Rücktransportkosten in Notfällen. ∙ Im Rahmen der Auslands-Schutzbrief-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx erfolgt eine Kostenübernahme bei Panne oder Unfall der vom Karteninhaber benutzten Fahrzeuge im Ausland. ∙ Im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg erfolgt bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise aus einem von der Versicherung umfassten Grund z. B. die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung. Die Postanschrift der KRAVAG lautet: KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Direktionsbetrieb Frankfurt, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx. ∙ Telefonischer und Online-Reisebuchungsservice mit 7 % Rückvergütung* beim Bezahlen mit der Karte. Der Reisebuchungsservice wird von der Urlaubsplus GmbH, Lohweg 25, 85375 Neufahrn, bereitgestellt. * Die Rückvergütung von 7 % erfolgt auf den Gesamtpreis der Reise inkl. aller mitgebuchten Personen im Folgemonat des Reiseantritts durch Gutschrift auf Ihr Girokonto direkt von Urlaubsplus. Es erfolgt keine Rückvergütung auf Steuern, Gebühren, Servicepauschalen und stornierte Buchungen. Bei reinen Linien- und Charterflügen wird eine Rückvergütung in Höhe von 10 € pro Person gewährt. Die Versicherungsleistungen sind – sofern nicht anders angegeben – unabhängig vom Karteneinsatz und werden in der mit der Karte versandten Versicherungs- bestätigung (inkl. Versicherungsbedingungen) detailliert beschrieben. Im Falle eines Online-Kartenantrags werden die Versicherungsbedingungen zusätzlich bereits im Rahmen des Bestellvorgangs zum Download bereitgestellt.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 20 „Sonstiges“ der Sonderbedingungen ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, im Regelfall Re- gelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen genossen- schaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden Firmenkunden, sowie bei Ablehnung Ab- lehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags Basiskontovertrages für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche genossen- schaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/ Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Bundes- verband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - e.V. (BVR), Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx kundenbe- xxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts Zahlungsdienste- rechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes Zahlungs- kontengesetzes und Vorschriften des ZahlungsdiensteaufsichtsgesetzesZahlungsdiensteaufsichtsgeset- zes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx XxxGrau- rheindorfer Str. 000108, 00000 Xxxx53117 Bonn bzw. im Internet über xxx.xxxxx.xx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Eu- ropäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte soge- nannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche zivil- rechtliche Klage einzureichen. Information zu den Zusatzleistungen und -funktionen der Kreditkarte Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen Sonderbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion Zah- lungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen können weitere Zusatzleis- tungen und -funktionen gemäß separat vereinbart werden. Informationen zu den möglichen Zusatzleistungen (wie z. B. Versicherungsleistungen) fin- den Sie auf der Internetseite der Bank. Mit der Karte können im Internet Waren und Dienstleistungen bezahlt werden. Gemäß Ziffer 14 4.2 und 4.3 der Sonderbedingungen für Kredit- karten dürfen bei einer Kreditkartenzahlung im Internet nur folgende Daten angegeben werden: • Name, • die Kartenmarke (Mastercard), • die Kartennummer, • das Laufzeitende der Karte und • die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer. Bitte geben Sie niemals die Kreditkarten-PIN an, die Sie für Zahlungen an Kassenterminals oder zum Geldabheben am Automaten erhalten haben! Eine Freigabe der E-Commerce-Zahlung durch das gesicherte Authentifizierungsverfahren darf nur erfolgen, wenn Zahlungsempfän- ger, Betrag und Währung geprüft wurden und mit der freizugebenden Zahlung übereinstimmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt auf seinen Internetseiten Maßnahmen zur Absicherung gegen Angriffe aus dem Internet. Diese Informationen finden Sie unter der Internet- adresse xxxxx://xxx.xxx-xxxx-xxxxxxx.xx. Sofern Sie den Verdacht haben, dass Ihre Kreditkartendaten auf Ihrem Computer ausgespäht wurden, sperren Sie Ihre Kreditkarte sofort tele- fonisch unter der 24-Stunden-Rufnummer. Diese Rufnummer finden Sie auf der Internet-Seite der Bank, sowie auf dem Anschreiben zu Ihrer Karte. Lassen Sie Ihre Karten auch unverzüglich sperren, wenn Sie den Verlust der Karte verbunden oder missbräuchliche Nutzung der Karte, der Karten- daten oder eines Legitimationsmediums feststellen oder einen entspre- chenden Verdacht haben (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:vgl. Ziffer 6.5 der Sonderbedingungen für Kreditkarten). Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der in dem Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung verwendeten Kennungen und Verfah- ren zur Freigabe von Zahlungen sind darüber hinaus die Anzeige- und Unterrichtungspflichten gemäß den Sonderbedingungen für das On- line-Banking zu beachten. Informationen zu Beseitigung von Schadsoftware auf Ihrem Computer finden Sie ebenfalls im Internetauftritt des BSI in der Informationstech- nik unter dem Stichwort „Infektionsbeseitigung“. Auf der Internetseite des BSI finden Sie auch Informationen zu aktuellen Sicherheitswarnun- gen und Sicherheitsupdates.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 „Sonstiges“ ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:: ∙ Der Event-Buchungsservice unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xx-xxxxxxxxx.xx wird von booker GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxx, bereitgestellt. Sie können diesen auch telefonisch unter der Rufnummer +00 (0) 000 000-0000 oder per E-Mail (xxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx) nutzen. ∙ Telefonischer und Online-Reisebuchungsservice mit 4 % Rückvergütung* beim Bezahlen mit der Karte. Der Reisebuchungsservice wird von der Urlaubsplus GmbH, Lohweg 25, 85375 Neufahrn, bereitgestellt. * Die Rückvergütung von 4 % erfolgt auf den Gesamtpreis der Reise inkl. aller mitgebuchten Personen im Folgemonat des Reiseantritts durch Gutschrift auf Ihr Giro- konto direkt von Urlaubsplus. Es erfolgt keine Rückvergütung auf Steuern, Gebühren, Servicepauschalen und stornierte Buchungen. Bei reinen Linien- und Charterflügen wird eine Rückvergütung in Höhe von 10 € pro Person gewährt.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 „Sonstiges“ ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 ZPO, im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen GesetzbuchesGesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:: ∙ Der Event-Buchungsservice unter der Internetadresse xxxxx://xxx.xx-xxxxxxxxx.xx wird von booker GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00-00, 00000 Xxxxx bereitgestellt. Sie können diesen auch telefonisch unter der Rufnummer +00 (0) 000 000-0000 oder per E-Mail (xxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx) nutzen.

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Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Gemäß Ziffer 23 „Sonstiges“ ist deutsches Recht anwendbar. Weiter gilt der allgemeine allgemei- ne Gerichtsstand nach § §12 ZPO, im Regelfall der Wohn- oder Geschäftssitz des BeklagtenBeklag- ten. Die Teilnahme der Bank an einem Schlichtungsverfahren ist im Preis- und Leistungsver- zeichnis der Bank geregelt: Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe Ban- kengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche genos- senschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden Kun- denbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels mit- tels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-+00 00 00 00 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht erhältlichFinanzdienstleistungsaufsicht er- hältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde Be- schwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe Ziffer I. Allgemeine Informationen Infor- mationen zu den Zahlungsdienstleistern) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, Möglichkeit eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Neben der unter Ziffer 2 der Vertragsbedingungen beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Ihre Karte ist weiterhin mit nachfolgenden Zusatzleistungen ausgestattet:.

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