Common use of Anwendbares Recht, zuständiges Gericht Clause in Contracts

Anwendbares Recht, zuständiges Gericht. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- dung. Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe- bung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Per- son sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz o- der Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zu- ständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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