Anwendungs-/Geltungsbereich Musterklauseln

Anwendungs-/Geltungsbereich. Allen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n.F.]).
Anwendungs-/Geltungsbereich. Allen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingun- gen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]).
Anwendungs-/Geltungsbereich. Den Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 2 liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Anwendungs-/Geltungsbereich. Diese AGB gelten für alle Transportverträge der Rudolph Automotive Logistik GmbH und der Rudolph Spedition und Logistik GmbH als Spediteur oder Frachtführer im Nachfolgenden „AG“ mit ihren ausführenden Frachtführern (im Nachfolgenden auch „Auftragnehmer“ und „AN“), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um solche gleicher Art handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Sie gelten für die Erbringung der Leistungen in Deutschland sowie Europa. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Der AN erkennt mit seinem Angebot / seiner Annahme diese AGB an. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN, insbesondere auch der Geltung der ADSp, zurzeit der ADSp 2017, wird ausdrücklich widersprochen. Ausdrücklich getroffene Regelungen in den Einzelaufträgen gehen diesen AGB vor.
Anwendungs-/Geltungsbereich. 1.1. Diese Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, gerichtliche und behördliche wie auch außergerichtliche Vertretungshandlungen, die Errichtung von Urkunden und Verträgen, Vornahme von Beglaubigungen/Beurkundungen, Markenanmeldung etc. die im Zuge des zwischen dem Notar und dem Auftraggeber/Mandanten bestehenden Auftragsverhältnisses vorgenommen werden. Die Auftragsbedingungen gelten sohin insbesondere auch für die Errichtung privater und öffentlicher Urkunden, die Übernahme von Treuhandschaften, die Parteienvertretung im außerstreitigen/unstrittigen Rechtsbereich, in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren, Marken- und Patentrecht sowie die Verwahrung von Fremdgut.
Anwendungs-/Geltungsbereich. Diese AGB gelten für alle Transportverträge der Xxxxxx Transporte GmbH als Spediteur oder Frachtführer (im Nachfolgenden „AG“) mit ihren ausführenden bzw. Unter-Frachtführern (im Nachfolgen- den auch „Auftragnehmer“ und „AN“), soweit nicht zwingende ge- setzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um solche gleiche Art handelt, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Diese AGB bzw. die geänderten AGB sind auch online auf der Homepage des AG unter www.xxxxxx-bam- xxxx.xx/xxxxxxxxx verfügbar.
Anwendungs-/Geltungsbereich. 1.1. Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche oder behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge eines zwischen dem Notar und dem Auftraggeber/Klienten bestehenden Auftragsverhältnisses vorgenommen werden, mit Ausnahme der Tätigkeit als Gerichtskommissär. Die Auftragsbedingungen gelten sohin auch für die Errichtung öffentlicher Urkunden und die Verwahrung von Fremdgut.
Anwendungs-/Geltungsbereich. Den Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 2 liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die AGB-BSK Begleitung + Geschäftsbesorgung + sonstige Dienstleistungen finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

Related to Anwendungs-/Geltungsbereich

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.