Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsvereinbarung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- GVO). (2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. (3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst TätigkeitenTätigkei- ten, die im Vertrag Hauptvertrag bzw. in den Hauptverträgen und in der Leistungsvereinbarung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages dieser Verein- barung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit Recht- mäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein al- lein verantwortlich (»Verantwortlicherverantwortliche Stelle« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- DS-GVO).
(2) . Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher schrift- licher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sindüber die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandeltbehandelt und sind folglich zusätzlich gegenüber dem Auftragnehmer zu vergüten. Mündliche Weisungen sind unverzüglich zusätzlich schriftlich oder in Textform zu bestätigenvom Auftraggeber einzureichen.
(3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
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Samples: Ergänzende Vereinbarung Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten, Ergänzende Vereinbarung Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer . Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebersder Auftraggeberin. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsvereinbarung den AGB sowie zusätzlich abgeschlossenen Vereinbarungen konkretisiert sind. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin ist im Rahmen dieses Vertrages dieser AVV für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer die Auftragnehmerin sowie für die Rechtmäßigkeit Recht- mäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« verantwortlich. Sie ist „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- GVO)DSGVO.
(2) . Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag oder diese AVV festgelegt und können vom Auftraggeber danach von der Auftraggeberin da- nach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform, z.B. via E-Mail) an die vom Auftragnehmer bezeichnete von der Auftragnehmerin be- zeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag Ver- trag oder in dieser AVV nicht vorgesehen sind, werden als Antrag An- trag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) 2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsvereinbarung Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Datenverarbeitung, allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- GVO«).
(2) 2.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) 3.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag Hauptvertrag und in der Leistungsvereinbarung Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages dieser Vertragsbeziehung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetzedes Datenschutzes, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Art.4 Nr. 7 DS- GVODSGVO).
(2) 3.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format Textform (Textformz.B. E-Mail, Fax, Brief) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). In dringenden Fällen kann der Auftraggeber Weisungen auch mündlich erteilen. Der Auftraggeber bestätigt mündliche Weisungen unverzüglich in Textform. Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sindüber die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem 3.3. Die Inhalte dieser Vereinbarung gelten entsprechend, wenn durch den Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« für den Auftraggeber die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVOAuftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsvereinbarung Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Art.4 Nr. 7 DS- DS-GVO).
(2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVO.
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Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. (1) 3.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag Hauptvertrag und in der Leistungsvereinbarung einer etwaigen Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages dieser Vertragsbeziehung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetzedes Datenschutzes, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»„Verantwortlicher« “ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS- GVODSGVO).
(2) 3.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format Textform (Textformz.B. E-Mail, Fax, Brief) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). In dringenden Fällen kann der Auftraggeber Weisungen auch mündlich erteilen. Der Auftraggeber bestätigt mündliche Weisungen unverzüglich in Textform. Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sindüber die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
(3) Dem 3.3. Die Inhalte dieser Vereinbarung gelten entsprechend, wenn durch den Auftragnehmer (»Auftragsverarbeiter« für den Auftraggeber die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) erwachsen Pflichten gemäß Art. 28 DS-GVOAuftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag