Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 1. Der AN ("Auftragsverarbeiter" gemäß Art 4 DSGVO) verarbeitet Daten im Auftrag des AG. Dies umfasst jene Tätigkeiten, die in den Verträgen konkretisiert sind. Der AG ("Verantwortlicher" gemäß Art 4 DSGVO) ist im Rahmen dieser Verträge für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung an sich sowie der Datenweitergabe an den AN als Auftragsverarbeiter allein verantwortlich. 2. Die Weisungen des AG werden durch die Verträge festgelegt und können vom AG in schriftlicher Form (auch elektronische Textform) an den AN durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Etwaige mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich in Textform zu bestätigen.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit. 12.1. Der AN ("„Auftragsverarbeiter" “ gemäß Art 4 DSGVO) verarbeitet Daten im Auftrag des AG. Dies umfasst jene Tätigkeiten, die in den Verträgen konkretisiert sind. Der AG ("„Verantwortlicher" “ gemäß Art 4 DSGVO) ist im Rahmen dieser Verträge für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung an sich sowie der Datenweitergabe an den AN als Auftragsverarbeiter allein verantwortlich.
22.2. Die Weisungen des AG werden durch die Verträge festgelegt und können vom AG in schriftlicher Form (auch elektronische Textform) an den AN durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Etwaige mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich in Textform zu bestätigen.
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