Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen. Die Vertragspartner informieren sich wechselseitig über Änderungen des Firmenwortlauts, sowie jede Änderung der Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, Änderung der Rechtsform, der Firmenbuchnummer oder sonstiger – für die Abwicklung vertragsgegenständlicher Leistungen wesentlicher - Tatsachen sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung. Gibt ein Vertragspartner eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Insbesondere gelten Rechnungen und Mahnungen von A1 unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, als wären sie an die vom Etherlinkvertragspartner zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt worden.
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Samples: Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement, Ether Link Services Agreement
Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen. Die Der ISP/VoB-only Vertragspartner informieren sich wechselseitig und A1 werden einander über die Änderungen des Firmenwortlautsihrer Firmenwortlaute, sowie jede Änderung der ihrer Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, Änderung der ihrer Rechtsform, der ihrer Firmenbuchnummer oder sonstiger – - für die Abwicklung vertragsgegenständlicher Leistungen diesen Vertrag wesentlicher - Tatsachen sofort, sofort - spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, schriftlich informieren. Gibt ein Geben der ISP/VoB-only Vertragspartner oder A1 eine Änderung seiner ihrer Anschrift nicht bekannt und gehen ihm ihnen deshalb an die von ihm ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame gesandte Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Insbesondere gelten Rechnungen und Mahnungen von A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, als wären sie an die vom Etherlinkvertragspartner jeweils anderen zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt worden.
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Samples: Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten, Wholesale Standardangebot, Vertrag Betreffend Breitbandige Internetzugangslösungen Sowie Voice Over Broadband Only Zur Realisierung Von Geschäftskundenprodukten
Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen. Die Vertragspartner informieren sich wechselseitig werden einander über die Änderungen des Firmenwortlauts, ihrer Firmenwortlaute sowie jede Änderung der ihrer Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, Änderung der ihrer Rechtsform, der ihrer Firmenbuchnummer oder sonstiger – - für die Abwicklung vertragsgegenständlicher Leistungen diesen Vertrag wesentlicher - Tatsachen sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, schriftlich informieren. Gibt ein Vertragspartner Geben der V-P oder A1 eine Änderung seiner der Anschrift nicht bekannt und gehen ihm ihnen deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame gesandte Erklärungen tatsächlich nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Insbesondere gelten Rechnungen und Mahnungen von A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, als wären sie an die vom Etherlinkvertragspartner jeweils anderen zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt worden.
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Samples: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag
Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen. Die Vertragspartner informieren sich wechselseitig über Änderungen des Firmenwortlauts, sowie jede Änderung der Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, Änderung der Rechtsform, der Firmenbuchnummer oder sonstiger – für die Abwicklung vertragsgegenständlicher Leistungen wesentlicher - Tatsachen sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung. Gibt ein Vertragspartner eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Insbesondere gelten Rechnungen und Mahnungen von A1 unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, als wären sie an die vom Etherlinkvertragspartner Glasfaservertragspartner zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt worden.
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Samples: Wholesale Standardvertrag
Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen. Die Vertragspartner informieren sich wechselseitig werden einander über die Änderungen des Firmenwortlauts, ihrer Firmenwortlaute sowie jede Änderung der ihrer Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, Änderung der ihrer Rechtsform, der ihrer Firmenbuchnummer oder sonstiger – - für die Abwicklung vertragsgegenständlicher Leistungen diesen Vertrag wesentlicher - Tatsachen sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, schriftlich informieren. Gibt ein Vertragspartner Geben der P-AG oder A1 eine Änderung seiner der Anschrift nicht bekannt und gehen ihm ihnen deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame gesandte Erklärungen tatsächlich nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Insbesondere gelten Rechnungen und Mahnungen von A1 gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, als wären sie an die vom Etherlinkvertragspartner jeweils anderen zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt worden.
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Samples: Standardangebot Betreffend Den VHCN Zugang in Geförderten Ausbaugebieten