Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Arbeit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird. Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Sil- vester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittags.
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. Sonn- Sonn-und Feiertagsarbeit im Sinne der TZ 5.6.3. ist die Arbeit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird, auch dann wenn der Arbeitstag an einem vorhergehenden Kalendertag begonnen hat. Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Sil- vesterSilvester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittags.
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Samples: www.bffs.de, filmunion.verdi.de
Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. Sonn- und Feiertagsarbeit ist die ArbeitAr- beit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird. Feiertage Fei- ertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Sil- vester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittags.
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Samples: www.produzentenallianz.de
Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. 5.6.1 Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Arbeit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird. Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie HIso wie Hl. Abend und Sil- vesterSilvester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittags.
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Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. Sonn- Sonn-und Feiertagsarbeit ist die Arbeit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird. Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie HI. Abend und Sil- vesterSilvester; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittags.
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Samples: www.produzentenallianz.de
Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 5.6.1. Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Arbeit, die an diesen Tagen zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistet wird. Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, zusätzlich Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie so wie HI. Abend und Sil- vesterXxxxxxxxx; die beiden letzteren jeweils ab 12.00 Uhr mittagsmit- tags.
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Samples: Tarifvertrag