Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit gilt folgende Regelung: 16.1 Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die bei Ih- nen als Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag unter Erfüllung der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang beitragsfrei gestellt: 16.2 Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungs- nehmer keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und sich aktiv um Arbeit bemühen. Beschäftigung im Sinne dieser Be- dingungen setzt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden voraus. 16.3 Waren Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen beschäftigt, bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und ist die Prämie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungs- vertrag ab der Fälligkeit, die der Arbeitslosigkeit bzw. der Meldung bei uns folgt, für bis zu 6 Monate bei- tragsfrei gestellt. Sollten Sie während dieser 6 Monate 16.4 Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages gilt insgesamt für maximal 6 Monate. 16.5 Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig- keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung als Selbstän- diger kann maximal einmal während der Vertragslauf- zeit in Anspruch genommen werden. 16.6 Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüg- lich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen. 16.7 Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Ar- beitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angekündigt war.
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Samples: VPV Vital / VPV Vital Junior Conditions and Consumer Information
Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit gilt folgende Regelung:
16.1 Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die bei Ih- nen als Versicherungsnehmer vor Vollendung 1.2.3.1 Werden Sie während der Wirksamkeit des 58. Lebensjahres eintrittVertrages arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag unter Erfüllung der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang beitragsfrei gestellt:
16.2 Arbeitslosigkeit liegt vorVertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, wenn sobald Sie als Versicherungs- nehmer keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit als beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Geht uns der entsprechende Nachweis jedoch erst später als zwei Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und sich aktiv um Arbeit bemühengilt die Außerkraft setzung erst mit Zugang des Nachweises. Beschäftigung im Sinne dieser Be- dingungen setzt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden vorausWir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Summen.
16.3 Waren Sie bei 1.2.3.2 Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
a) Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate.
b) Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen beschäftigt, bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und ist die Prämie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungs- vertrag ab der Fälligkeit, die der Arbeitslosigkeit bzw. der Meldung bei uns folgt, für bis zu 6 Monate bei- tragsfrei gestellt. Sollten Sie während dieser 6 Monate
16.4 Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages gilt insgesamt für maximal 6 Monatebeglichen.
16.5 Selbstständige gelten als arbeitslosc) Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeit- geber betriebsbedingt gekündigt.
d) Die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
e) Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätes- tens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
1.2.3.3 Die Außerkraftsetzung endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeituns Ihre entsprechende Mitteilung innerhalb von zwei Monaten zugeht. Anderenfalls endet die Außerkraftsetzung mit Zugang Ihrer Mitteilung. Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, außer durch Arbeitsunfähig- keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung wenn die Außerkraftsetzung mehr als Selbstän- diger kann maximal einmal während der Vertragslauf- zeit in Anspruch genommen werdendrei Jahre dauert.
16.6 Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüg- lich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
16.7 Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Ar- beitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angekündigt war.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit gilt folgende Regelung:
16.1 Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die bei Ih- nen als Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag unter Erfüllung der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang beitragsfrei gestellt:
16.2 Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungs- nehmer keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und sich aktiv um Arbeit bemühen. Beschäftigung im Sinne dieser Be- dingungen Bedin- gungen setzt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche voraus.
16.3 Waren Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen beschäftigt, bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und ist die Prämie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungs- vertrag ab der Fälligkeit, die der Arbeitslosigkeit bzw. der Meldung bei uns folgt, für bis zu 6 Monate bei- tragsfrei gestellt. Sollten Sie während dieser 6 Monate.
16.4 Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages gilt insgesamt für maximal 6 Monate.
16.5 Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig- keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung als Selbstän- diger kann maximal einmal während der Vertragslauf- zeit in Anspruch genommen werden.
16.6 Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüg- lich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
16.7 Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Ar- beitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angekündigt war.. 17 entfällt 18 entfällt Rentenleistung
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Samples: VPV Vital / VPV Vital Junior Conditions and Consumer Information
Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit gilt folgende Regelung:
16.1 Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die bei Ih- nen als Versicherungsnehmer vor Vollendung 1.2.3.1 Werden Sie während der Wirksamkeit des 58. Lebensjahres eintrittVertrages arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag unter Erfüllung der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang beitragsfrei gestellt:
16.2 Arbeitslosigkeit liegt vorVertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, wenn sobald Sie als Versicherungs- nehmer keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit als beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Geht uns der entsprechende Nachweis jedoch erst später als zwei Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit zu, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und sich aktiv um Arbeit bemühengilt die Außerkraft- setzung erst mit Zugang des Nachweises. Beschäftigung im Sinne dieser Be- dingungen setzt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden vorausWir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Summen.
16.3 Waren Sie bei 1.2.3.2 Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
a) Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate.
b) Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen beschäftigt, bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und ist die Prämie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungs- vertrag ab der Fälligkeit, die der Arbeitslosigkeit bzw. der Meldung bei uns folgt, für bis zu 6 Monate bei- tragsfrei gestellt. Sollten Sie während dieser 6 Monate
16.4 Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages gilt insgesamt für maximal 6 Monatebeglichen.
16.5 Selbstständige gelten als arbeitslosc) Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer ungekündigt und wurde durch Arbeitsunfähig- keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine Beitragsfreistellung als Selbstän- diger kann maximal einmal während der Vertragslauf- zeit in Anspruch genommen werdenden Arbeit- geber betriebsbedingt gekündigt.
16.6 d) Die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
e) Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätes- tens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
1.2.3.3 Die Außerkraftsetzung endet mit Beendigung der Arbeitslosigkeit. Ihre entsprechende Mitteilung über die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist muss uns unverzüg- lich anzuzeigeninnerhalb von zwei Mo- naten zugehen. Die entsprechenden Nachweise über Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringenAußer- kraftsetzung mehr als drei Jahre dauert.
16.7 Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Ar- beitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angekündigt war.
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