Arbeitsverhältnis Musterklauseln

Arbeitsverhältnis. 9.2.2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Beginn der Schutzfrist Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts ist u. a., dass das Mitglied bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis steht oder dieses während der Schwangerschaft zulässig nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst worden ist (§ 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, s. auch Abschnitt 9.2.2.2 „Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber“). Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist ab dem 01.01.2018 im MuSchG nunmehr anstelle des Arbeitnehmerbegriffs des bisherigen § 1 Nr. 1 MuSchG der Beschäftigtenbegriff im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV maßgeblich. Eine Beschäftigung ist eine nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Durch die Änderung wird das MuSchG dem Anspruch gerecht, den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff abzubilden, zu den insbesondere auch Fremdgeschäftsführerinnen sowie Minderheiten-Gesellschafter- Geschäftsführerinnen einer GmbH zählen, soweit diese aufgrund ihrer persönlichen Abhängigkeit unter den Beschäftigtenbegriff nach § 7 SGB IV fallen (vgl. EuGH-Urteil vom 11.11.2010, C- 232/09). Im Gegensatz hierzu war eine Änderung im § 24i SGB V nicht erforderlich, weshalb in diesem Zusammenhang weiterhin der Arbeitnehmerbegriff Anwendung findet.
Arbeitsverhältnis. 210 Stellenausschreibungen
Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Sie aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags bei Ihrem Arbeitgeber in abhängiger und weisungsgebundener Weise beschäftigt sind. Zudem handelt es sich um ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III. Dieses liegt vor, wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis handelt, das nicht aufgrund von Geringfügigkeit oder aus sonstigen Gründen versicherungsfrei im Sinne von §§ 27, 28 SGB III ist. Beachten Sie die Abweichung von dieser Definition in § 7 Nr. 2.1.
Arbeitsverhältnis. (1) Der Verleiher ist Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Arbeitsverhältnis. Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Model.
Arbeitsverhältnis. Bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf die Dauer von einem Jahr angelegt sind.
Arbeitsverhältnis. Dem Fotografen ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Arbeitsverhältnis. 1 Die Angestellten der PVK werden durch privatrechtlichen Vertrag angestellt.
Arbeitsverhältnis. Dem Fotomodell ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Gebühren, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Fotomodell.
Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis gilt als zustande gekommen, sobald das gegengezeichnete Doppel des Arbeitsvertrages im Besitz von Sunrise ist.