Common use of Arbeitsvertrag und Altersgrenze Clause in Contracts

Arbeitsvertrag und Altersgrenze. Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schrift- lichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Erscheint der Arbeit- nehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinde- rung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsver- hältnis als nicht zustande gekommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

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Samples: Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung

Arbeitsvertrag und Altersgrenze. Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schrift- lichen Arbeitsvertrag schriftlichen Arbeitsver- trag abzuschließen. Erscheint der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinde- rung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsver- hältnis Beschäftigungsverhältnis (vgl. PN 5; 6) als nicht zustande gekommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet vollen- det hat.

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Samples: Tarifvertrag Tarifvertrag Manteltarifvertrag Entgelttarifvertrag

Arbeitsvertrag und Altersgrenze. Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schrift- lichen Arbeitsvertrag schriftlichen Arbeitsver- trag abzuschließen. Erscheint der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinde- rung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsver- hältnis Beschäftigungsverhältnis (vgl. PN 5;6) als nicht zustande gekommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

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Samples: www.personalorder.de

Arbeitsvertrag und Altersgrenze. Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schrift- lichen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Erscheint der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinde- rung Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsver- hältnis Beschäftigungsverhältnis als nicht zustande gekommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

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Samples: Entgelttarifvertrag