Common use of Arbeitszeitkonto Clause in Contracts

Arbeitszeitkonto. (1) 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb, in dem ein Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- det, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

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Samples: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V)

Arbeitszeitkonto. (1) 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werdenwer- den. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Personalvertretungsge- setz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen landes- bezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene - getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommtzu- stande kommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Arbeitszeitkonto. (1) 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Personalvertre- tungsgesetz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bun- desebene - getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich einvernehm- lich zustande kommtkommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, www.dbb-sh.de

Arbeitszeitkonto. (1) 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb, in dem ein Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- det, kann 2Kommt eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine im Rahmen einer Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt. 3Soweit und hat der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 7) vereinbart wirdLetztentscheidungsrecht, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichtenüber die Nichteinigung eine Entscheidung zwischen den Tarifvertragsparteien herbeizuführen.

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Samples: www.med.uni-magdeburg.de, www.med.uni-magdeburg.de

Arbeitszeitkonto. (1) 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommtkommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6 Absatz 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 6 Absatz 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.

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Samples: www.verkuendung-bayern.de