Arbeitszeitkonto. 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb, in dem ein Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- det, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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Samples: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V)
Arbeitszeitkonto. 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Personalvertre- tungsgesetz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bun- desebene - getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich einvernehm- lich zustande kommtkommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd), Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd), Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)
Arbeitszeitkonto. 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werdenwer- den. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Personalvertretungsge- setz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen landes- bezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene - getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommtzu- stande kommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd), Tarifvertrag
Arbeitszeitkonto. 1Durch Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für Die Inhalte eines Arbeitszeitkontos werden betrieblich geregelt. Für einen Betrieb, in dem ein das Bayerische Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt. 3Soweit Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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Samples: Tarifvertrag
Arbeitszeitkonto. 1Durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem dem/der ein Personalvertretungsgesetz Anwendung fin- detfindet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommtkommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat. 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6 Absatz 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 6 Absatz 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
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Samples: Tarifverträge Der Länder – Forst