Arbeitszeitkonto. 1Für alle Arbeitnehmer, für die ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 4) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 5) gilt, wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. 2Hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abge- schlossen werden.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Arbeitszeitkonto. 1Für alle Arbeitnehmer, für die 1Durch Betriebsvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 6 Abs. 46) oder eine Rahmenzeit (§ 8 6 Abs. 57) giltvereinbart wird, wird ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. 2Hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abge- schlossen werdeneinzurichten.
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Samples: Manteltarifvertrag
Arbeitszeitkonto. 1Für alle Arbeitnehmer, für die 1Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. 2... 3Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 46 Absatz 6) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 56 Absatz 7) giltvereinbart wird, wird ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. 2Hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abge- schlossen werdeneinzurichten.
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Samples: Tarifvertrag
Arbeitszeitkonto. 1Für alle Arbeitnehmer, für die Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 45) oder eine Rahmenzeit (§ 8 Abs. 56) giltvereinbart wird, wird ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. 2Hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abge- schlossen werdeneinzurichten.
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Samples: Tarifvertrag