Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch dich in einem Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
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Samples: Haushaltsversicherung, Haushaltsversicherung Premium
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst täuschen oder zu täuschen versuchstversuchen. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch dich in einem rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestelltfestge- stellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
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Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst täuschen oder zu täuschen versuchstversuchen. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch dich Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestelltfest- gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes Sat- zes 1 als bewiesen.
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Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst täuschen oder zu täuschen versuchstversuchen. Ist die Täuschung Täu- schung oder der Täuschungsversuch durch dich in einem rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst täuschen oder zu täuschen versuchstversuchen. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch dich in einem rechts- kräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betruges Betrugs oder Betrugsversuches rechtskräftig Be- trugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
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Samples: Elektronik Versicherung