Common use of Arztzeugnis Clause in Contracts

Arztzeugnis. 1. Der Arbeitgeber kann bei krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhin- derungen des Arbeitnehmers, die mehr als einen Tag dauern, vom zweiten Tag an ein ärztliches Zeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arzt anzuhalten, im Arztzeugnis festzuhalten, für welche Arbeiten der Arbeit- nehmer in welchem Umfang arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

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Arztzeugnis. 1. Der Arbeitgeber kann bei krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhin- derungen Arbeitsver- hinderungen des Arbeitnehmers, die mehr als einen Tag dauern, vom zweiten Tag an ein ärztliches Zeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arzt anzuhalten, im Arztzeugnis festzuhalten, für welche Arbeiten der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer in welchem Umfang arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche voraus- sichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arztzeugnis. 1. Der Arbeitgeber kann bei krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhin- derungen Arbeitsverhinderungen des Arbeitnehmers, die mehr als einen Tag dauern, vom zweiten Tag an ein ärztliches ärztli- ches Zeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arzt anzuhalten, im Arztzeugnis Arzt- zeugnis festzuhalten, für welche Arbeiten der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer in welchem Umfang arbeitsunfähig ar- beitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arztzeugnis. 1. Der Arbeitgeber kann bei krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhin- derungen Arbeitsverhinderungen des Arbeitnehmers, die mehr als einen Tag dauern, vom zweiten Tag an ein ärztliches ärzt- liches Zeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arzt anzuhalten, im Arztzeugnis Arzt- zeugnis festzuhalten, für welche Arbeiten der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer in welchem Umfang arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugebenanzu- geben.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arztzeugnis. 1. Der Arbeitgeber kann bei krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhin- derungen Arbeitsverhinde- rungen des Arbeitnehmers, die mehr als einen Tag dauern, vom zweiten Tag an ein ärztliches Zeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arzt anzuhalten, im Arztzeugnis festzuhalten, für welche Arbeiten der Arbeit- nehmer in welchem Umfang arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

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